Waldboden
Well-Known Member
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Darf man einen Verbrecher bestrafen, wo er doch für sein Handeln gar nicht verantwortlich gemacht werden kann, weil all seine Entscheidung gar nicht er selbst trifft ? Wäre doch ein klassischer Fall für Unzurechnungsfähigkeit.
Soweit mir bekannt ist gibt es zwei wesentliche Entscheidungskriterien nach denen gestraft wird: Handelt der Täter aus einem Affekt? Oder nach dem Prinzip: "Je sais bien, mais quand meme" (ich weiß zwar dass es falsch ist, ich tu´s aber dennoch").
Ist das Selbe wie die Vorstellung, dass unser Leben nicht real ist, sondern nur ein Traum, aus dem wir nie aufwachen.
Wenn wir diesen Traum nie verlassen können, erfüllt er alle Eigenschaften dessen, was wir Realität nennen - was der Voraussetzung
oder gar Erkenntnis, dass wir uns in einem Traum befinden, jede Bedeutung nimmt.
"Die Realität ist für alle Feiglinge da, die nicht stark genug sind für die Theorie" (S. Zizek)
Sorry, aber musste den Satz jetzt bringen. Humor ist wichtig