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Wie frei ist der menschliche Wille?

Eine "Erkenntnis" darüber , ob ein Wille frei sei oder nicht, ändert an Handlungen gewöhnlich nichts.
Wer aber glaubt, dass die Verantwortung (welches mit der Schuld beladen werden kann) bedingt sei durch die unbedingte Willensfreiheit, könnte auf die Idee kommen gegen das Gesetz zu verstoßen, und sich selbst zugleich für unschuldig sprechen, da sein Wille von jemand anderen beeinflusst wurde, welches die eigentliche Verantwortung tragen muss.
Trennt man aber die Verantwortung mit der Freiheit des Willens, so hat die Erkenntnis über die Willensfreiheit tatsächlich keine Auswirkungen über die eigene Handlungen

Und man weiß ja nie, ob diese "Erkenntnis" aus freiem Willen erkannt wurde oder nicht.
Man wird aber wissen können, zu welcher Überzeugung man gekommen ist. Eine unfreiwillige Überzeugung wäre durch Logikfehler immer offensichtlich.
 
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Man wird sagen können, welche Überzeugung man hat. Oder man kann es nicht.
Hängt davon ab, ob man hoch hinaus will. Wer Karriere machen will, muss schon gelegentlich daran arbeiten, seine Überzeugungen geschmeidig zu halten.
Im früheren Deutschland machte das Fallbeil aus Überzeugungen schnell Kopflosigkeit.
 
Hängt von "frei will" oder "nicht frei will" ab.
Aber nicht unbedingt zeitnah exakt zusammenfallend - jedoch immerhin zeitlich versetzt "zu Samen" fallend möglich??
Im Falle von "Freibier", sollte man sich den Überzeugungen des Spenders aber schon etwas annnähern !?
Schwierig exakt zu beantworten!

Und doch überraschend eher widerspruchsfrei "im Zugleich und Abgleich" einfach leicht zu beantworten - als "Dauerfrage bei Dauerfreibier" !!!

:cool: Wer möchte denn schon zum Preis einer "Nichterinnerung bei einem drohenden Filmriss" ausgerechnet die schönsten Momente des Lebens auch noch "freiwillig" vermissen?? :lachen:

In einer "zwischenzeitlichen" Annäherung könnte - mittels eines versteckt wirkenden Dritten Elementes im tertium datur - die Rechnung mit dem (Zwischen-)Wirt längst gemacht worden sein, der frei und willig 'was 'werden soll', sich die Spenderbereitschaft von einer 'über-zeugten' Motivlage durch Werbung abhängig machen.

Doch gerade bei dieser "Umwerbung von Werbungskosten" möchte verständlicherweise jeder jeweilige Gesetzgeber ein 'Wörtchen am sicheren Örtchen' - still oder weniger still -gerne technisch - mit oder ohne Druck mitreden.

Vorrangig natürlich nur zu seiner eigenen Sicherheit - abgabentechnisch wie steuerlich absetztechnisch zur sicheren Kontrolle natürlich.

Das sollte doch jeder Mensch national wenigstens verstehen, international wird es mit der Angleichung von Gesetzgebung aber schon weit schwieriger.

Dies vermag jedermann und jede Frau aus den politisch sehr bunt und 'lebhaft wie leibhaftig' gefärbten Regenbogenfarbenmischungen selbst erkennen, wobei ich aktuell auf eine besonders eindrucksvolle vierte und fünfte Gewalt mir hinzuweisen erlaube, welche ich sozusagen als (vor-)erkennender *Neuro-Pragmatrixer* - bewusst und unbewusst - ganz schlicht und naiv und partiell (zur 'besseren' ) Hälfte zutreffend, die *PRESSEVATIVE* (und Lobbykrative) nenne.....
'
 
Zuletzt bearbeitet:
Der sogenannte freie Wille bildet sich ganz offenbar aus einer und/oder mehreren Meinungen.

Ganz einfach gesagt: >> 'Meinen' bedeutet 'Einen' << .

Und was sich dabei feinsinnig, filigran und widerspruchfrei kaum unterscheidet in der sofortigen 3-Gleichsetzung von Einen = Einem = *Ein-Mnem*, ohne dabei 'unbedingt falsch' sein zu müssen, weil eben etwas Drittes im Hintergrund die Logik doppelt 'hintern und/oder hindern' könnte!

Unter *Ein-Mnem* sei die aller kleinste (gemeinsame) Erinnerungseinheit zu verstehen.

Diese Erinnerungseinheit ist von theoretischer und praktischer Doppelnatur, die 'ich=Ich' zusammen mit 'Wir=Uns' in exakt 50 gemeinsamen Attosekunden unbedingt absolut - zur (besseren) Hälfte natürlich am besten fehlerfrei - auch gemeinsam zu definieren erlauben dürften.

Der 'gemeinsame' Grund ist dabei leicht zu verstehen, weil die Zeit - wie Nietzsche-tot - dank göttlich erkennbarer Mathematik (in DAVID'S- HILBERT'S-T-RAUM) kurzzeitig in einem Unentschieden von Neutralität theoretisch stillzustehen scheint, sodass bis zu dieser Art Grenze eine Nichtveränderung unumkehrbar erscheinen müsse, was keinerlei kurzzeitig definitiv seriöse Schlussfolgerung von Nachher=Vorher und Vorher= Nachher erlaubt.

Bernies Sagé (Bernhard Layer)
 
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Zwar hatte ich hier schon geantwortet, aber meine Formulierungen haben sich ein bischen geändert.

Ich entscheide, ob und wann ich meine Hand bewege, ob ich heute eine Pizza oder nur einen Salat esse, ob ich morgen einen Besuch mache oder nicht. Der Wille ist also frei.

Wir hätten entweder das eine oder das andere getan, wenn wir entweder das eine oder das andere gewollt hätten. Und wir hätten entweder das eine oder das andere gewollt, wenn wir entweder das eine oder andere Notwendig hätten. Und wir hätten entweder das eine oder das andere Notwendig gehabt, wenn ANDERE entweder hier oder dort uns einen Stein auf den Weg gelegt haben. Fazit: Unsere Handlungen beruhen auf die Handlungen anderer, dazwischen glauben wir an einem freien Willen. So könnte man zwischen jeder Wirkung und Ursache einen freien Willen begründen. Aber dazwischen befindet sich nur doch eine determinierbare Intelligenz, das ist der eigentliche Unterschied.

Zudem hätte eine gegenteilige Behauptung fatale Folgen zum Beispiel für die Rechtsprechung. Was ist, wenn ein Mörder seine Entscheidung für den Mord gar nicht selber getroffen hat?
Dann hat er nicht gemordet. Nur für den eigentlichen Zweck seiner Tat wird er zur Verantwortung gezogen. Der Wille, ob frei oder nicht, spielt keine Rolle.

Ist er dann überhaupt schuldfähig?
Ob jemand Schuldfähig ist, entscheidet das Gesetz, nicht ob jemand im Wollen frei ist oder nicht.

Was hätte das für eine Auswirkung auf das Strafrecht?
Keine. Im Strafrecht wird der Wille nach wie vor nicht berücksichtigt. Nur der Zweck einer Tat ist entscheidend. Falls diese das Gesetz verstößt, wird man bestraft.
 
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