Okay, Du sagst, dass logische Folgerichtigkeit äußere Notwendigkeit letztlich wechselseitig irreduzibel sind.Auch hier behaupte ich, dass für den Zufall exakt dasselbe gilt wie für die Notwendigkeit. Wenn der Zufall die Freiheit an dieser Stelle schreddert, dann genauso die Notwendigkeit. Wenn die Notwendigkeit nicht im Widerspruch zur erlebten Freiheit steht, dann auch nicht der Zufall.
Brandom versucht anhand seiner Exegese der 'Phänomenologie des Geistes' hier eine Brücke zu bauen bzw. zu zeigen, dass Hegel diese Brücke bereits gebaut hat.
Ich werde, wenn ich wieder mehr Zeit habe, versuchen darzustellen, wie er das meint, aber ich habe von dem sehr dicken Buch erst 200 Seiten gelesen.
Zustimmen würde ich Dir, dass der gesamte Naturalismus eigentlich nur Regularitäten/Regelmäßigkeiten kennt, aber keine Notwendigkeiten. Da Naturgesetze streng genommen Notwendigkeiten implizieren (sonst wären sie kein Gesetz), kann man von ihnen eigentlich nicht reden.
Brandom geht da aber den Weg der normativen Entwürfe, die Theorien des Inneren und Äußeren, sowie auch Theorie und Praxis verbinden wollen. Wir können und müssen unsere normativen Festlegungen entweder theoretisch erklären oder praktisch einlösen. Tun wir beides nicht, hat der anderen im Spiel des Gebens und Verlangens die Berechtigung uns nach den Gründen zu fragen. Liefern wir diese und werden sie akzeptiert, ist alles in Ordnung, liefern wir keine, sinkt unser sozialer Kontostand.