Was glaubst Du denn?
Sobald Du mir das sagst, vermag ich Dir gerne auch mehr zu sagen als Du glaubst! ...
Das glaub ich dir gern.
Ich mag den Subjektivismus. Ich bete täglich. Ich liebe. Selbstkritik ist mir wichtig. Mein Glauben an "Gott" hilft mir aus meiner gedanklichen Ich-Perpektive eine Pseudo Instanz zu haben, um mein Handeln gegenüber meinen Werte in Frage zu stellen. Halt mein innerliche Richter. Da ich die Schöpfung liebe ist mein Gott mein gedankliches Ziel, er ist der bewussr festgesetzte Rahmen meiner Welt (Anfang und Ende), weil ich mich ohne diesen Rahmen unwohl fühle. Ich bin kein Theist.
Bin auf deine Antwort gespannt.
Danke
Fusselhirn, lang ist's her. Ich habe soeben Ihren letzten Beitrag zur
Radbruch-Formel gelesen, meine Kurzantwort muss vorläufig hier genügen: Mit dieser Ihrer Einstellung kann man jedenfalls im Normalfall auch als "alter Hase" nicht viel verkehrt machen und dies scheint mir viel wichtiger zu sein als alles andere!
Doch zuerst kommt "Kantig" , denn damit, womit er nichts anfangen kann, macht er mich ziemlich "grantig"...
Mit "Charakter" kann ich nichts anfangen.
Das wundert mich nicht, zumal der Charakter von Gesetzen vor allem den besonders Rechtskundigen oftmals dazu geradezu verleitet, diesen "Charakter" vergessen zu lassen und der buchstabengetreuen Auslegung des Gesetzes primär "verhaftet" zu bleiben - und erst bei erkennbarem Widerstand auf sekundäre Begleitumstände zu achten, wie es die Sekundanten einer durch "
Kostenschmierung des Justizgetriebes" besonders begünstigten Rechtsauslegung meist erst nachrangig zu berücksichtigen gedenken.
Mich hat der "
Charakter" einer
zeitlosen Tugendethik des Aristoteles zur höchsten Tugend der
Weisheit der Eudaimonia geführt, die in meinen (über-)ganzheitlichen Weltenmodellen partout nicht im Gegensatz zur Tugendlehre eines
Emanuel Kant steht. Sein kategorischer Imperativ eines Pflichtenkataloges der Maxime in seinen Höchstformen des
Radikalen Realismus vertrete ich nicht nur hier im Denkform über "Schöne Worte" , sondern durchaus auch in der Alltags-Praxis.
Dort ist selbstverständlich stets daran zu erinnern, dass
im grundsätzlichen Willen einer Allgemeinen Gesetzgebung jedenfalls die
Gesetzeszielwidrigkeit keinen "charakterlichen" Niederschlag finden soll.
Dieser grundsätzliche Gesetzeswille kommt
in der Maxime als Klarheit in der Begriffsbedeutung gerade verfassungsrechtlich durch die Begrenzung von falsch verstandener Vernunft in der
Radbruch-Formel meines Erachtens durchaus sehr präzise formuliert zum Ausdruck:
"
Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, dass das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht ist, ....
.....es sei denn, dass der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, dass das Gesetz als „unrichtiges Recht“ der Gerechtigkeit zu weichen hat. (Radbruch, GRGA III, 83, 89 ")
Für alle, die am "guten" Charakter eines Gesetzes zu zweifeln beginnen oder schon resigniert haben sei gesagt, dass insbesondere die Sozialgesetzgebung
in Deutschland (oh Du glückliches Österreich!
) sehr wahrscheinlich die längste Zeit ein gerade noch erträgliches Maß mit ihren mafiös anmutenden Rückversicherungsstrategien erreicht haben wird, mittels noch immer
zugangsbegrenzter Arbeits- und Rentenmarktstrukturen diese auch in Zukunft noch "
als parteipolitischen Finanzierungserfolg" verbuchen zu können...
Das Wesen und damit das Wesentliche einer verfassungsrechtlich im Charakter überprüfbaren Gesetzgebung sind sein
Schutzgedanke gegenüber jedermann und dieser Gedanke dient dem Gesetz auch zum Wesen seiner Selbstverteidigung, meine ich jedenfalls...
Bei einer typischen
Angriffsgesetzgebung jedoch geht dieser Schutzgedanke aber gerade verloren, wodurch rechtsstaatliche Selbstwidersprüche zu einer Lahmlegung von eigentlich ursprünglich gut gemeinten Gesetzesvorhaben dienen – das Bundesverfassungsgericht umschreibt dies in einer allgemein eigentlich unerwünschten "
Intension von Gesetzeszielwidrigkeit“.
Ein Fazit des von mir hoch geschätzten
Heribert Prantl, ehemals Richter und ehemaliger Chef des Innenressorts bei der
Süddeutschen Zeitung, der heute noch immer bei der SZ das
Meinungsressort leitet, bringt es auf den Punkt, wenn er sagt: "
Es gibt keine einzige Rechtsstaatspartei mehr in Deutschland".
Und so könnte sogar eine neue Geldreligion entstehen, damit es ein neuer Glaube an eine "neue" Geldwährung richten möge........
Bernies Sage (Bernhard Layer)