Wo Vertrauen in die Kaufkraft mit einem reinen unveränderbaren Geldwert gleichsetzbar wird, handelt es sich bilanztechnisch um eine intern unproblematische "Forderung an Verbindlichkeit", bei welcher man sich nicht viel dabei hinzudenken muss und die Blödheitseite rein theoretisch in Aktiva und Passiva so aufteilbar bleibt, dass sie in der Gegenüberstellung rechnisch entweder - bewertungsrechtlich berechenbar - "intelligent aufgeht" oder - ohne intelligentes Bewertungskorrektiv - einfach "blöd abgeht"........