A
Angelus
Guest
AW: Unser Recht zu sterben...
Zitat von Benjamin in #66
Der seelisch Kranke darf die Behandlung nicht so ablehnen wie der körperlich Kranke. Der seelisch Kranke darf auch nicht so frei entscheiden. Der seelisch Kranke darf sein Leben nicht gefährden. Es steht ihm nicht frei, darüber zu entscheiden. Andere entscheiden.
Beim körperlich Kranken nicht. Ihm überlässt man die Entscheidungsfreiheit. Er darf sein Leben aufs Spiel setzen.
Meine Frage: Warum???
Hierauf habe ich weiter oben eigentlich schon geantwortet.
In bezug auf Entscheidungs-Fähigkeit ist ein somatisch Kranker (Dialyse-Patient) mit einem psychisch/geistig Kranken nicht zu vergleichen.
Jemand z.B., der stets einen Freitod ablehnt, dann in eine tiefe Depression gerät und s.z.ich aus "Melancholie" umbringen will, handelt krankheits-verursacht und nicht aus freiem Willen.
Ich habe Fast-Selbstmörder erlebt, die vor dem Tod bewahrt wurden und im Nachhinein dafür dankbar waren.
Ein weiterer Punkt dabei ist, daß zur Tat hinzugekommene Menschen nicht wissen können, ob der Suicid nur ein Versuch ist, auf sich aufmerksam zu machen. Eine demonstrative Handlung in dem Gedanken: der, dem ich meine Verzweiflung vorführen möchte, wird mich ja noch rechtzeitig finden.
Insofern ist die Hilfe zum Überleben an einem bewußtlosen Suicidalen selbstverständlich.
Inwieweit man (gesetzlich) verpflichtet sein sollte, einen potentiellen Selbstmörder "anzuzeigen" -, oder ob ein Arzt gehalten ist, einen solchen in eine Psychiatrie einzuweisen, entzieht sich bezüglich Einzelheiten meiner Kenntnis. Die sogenannte "Zwangs-Einweisung" ist äußerst schwierig und nur unter Berücksichtigung vieler Vorschriften überhaupt möglich.
Hier denke ich auch: wer sich umbringen will, wird es auf jeden Fall irgendwann und irgendwie tun. Und als sogenannte Hinterbliebene sollte man sich sagen: nun geht es ihm jedenfalls besser -, erlöst von physischen und/oder psychischen unerträglichen Qualen.
(Und glaube mir: das alles ist nicht einfach so dahingeschrieben. In der Verwandtschaft gibt es jemanden, bei dem alle damit rechnen müssen, daß für ihn die Frage der Selbsttötung akut wird. Jeder von uns wird dann wissen, daß hier aufgrund eines langen Leidens völlig "freier Wille" zugrunde lag und daß der Tat jahrelanges Bemühen um Überleben vorausging, das aber letztendlich scheiterte.)
So -, und nun erlaube mir, daß ich mich wieder zurückziehe. Es ist ein sehr belastendes Thema!
Zitat von Benjamin in #66
Der seelisch Kranke darf die Behandlung nicht so ablehnen wie der körperlich Kranke. Der seelisch Kranke darf auch nicht so frei entscheiden. Der seelisch Kranke darf sein Leben nicht gefährden. Es steht ihm nicht frei, darüber zu entscheiden. Andere entscheiden.
Beim körperlich Kranken nicht. Ihm überlässt man die Entscheidungsfreiheit. Er darf sein Leben aufs Spiel setzen.
Meine Frage: Warum???
Hierauf habe ich weiter oben eigentlich schon geantwortet.
In bezug auf Entscheidungs-Fähigkeit ist ein somatisch Kranker (Dialyse-Patient) mit einem psychisch/geistig Kranken nicht zu vergleichen.
Jemand z.B., der stets einen Freitod ablehnt, dann in eine tiefe Depression gerät und s.z.ich aus "Melancholie" umbringen will, handelt krankheits-verursacht und nicht aus freiem Willen.
Ich habe Fast-Selbstmörder erlebt, die vor dem Tod bewahrt wurden und im Nachhinein dafür dankbar waren.
Ein weiterer Punkt dabei ist, daß zur Tat hinzugekommene Menschen nicht wissen können, ob der Suicid nur ein Versuch ist, auf sich aufmerksam zu machen. Eine demonstrative Handlung in dem Gedanken: der, dem ich meine Verzweiflung vorführen möchte, wird mich ja noch rechtzeitig finden.
Insofern ist die Hilfe zum Überleben an einem bewußtlosen Suicidalen selbstverständlich.
Inwieweit man (gesetzlich) verpflichtet sein sollte, einen potentiellen Selbstmörder "anzuzeigen" -, oder ob ein Arzt gehalten ist, einen solchen in eine Psychiatrie einzuweisen, entzieht sich bezüglich Einzelheiten meiner Kenntnis. Die sogenannte "Zwangs-Einweisung" ist äußerst schwierig und nur unter Berücksichtigung vieler Vorschriften überhaupt möglich.
Hier denke ich auch: wer sich umbringen will, wird es auf jeden Fall irgendwann und irgendwie tun. Und als sogenannte Hinterbliebene sollte man sich sagen: nun geht es ihm jedenfalls besser -, erlöst von physischen und/oder psychischen unerträglichen Qualen.
(Und glaube mir: das alles ist nicht einfach so dahingeschrieben. In der Verwandtschaft gibt es jemanden, bei dem alle damit rechnen müssen, daß für ihn die Frage der Selbsttötung akut wird. Jeder von uns wird dann wissen, daß hier aufgrund eines langen Leidens völlig "freier Wille" zugrunde lag und daß der Tat jahrelanges Bemühen um Überleben vorausging, das aber letztendlich scheiterte.)
So -, und nun erlaube mir, daß ich mich wieder zurückziehe. Es ist ein sehr belastendes Thema!