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Kant und das Luftsicherheitsgesetz

Vorweg muss ich leider einen mir peinlichen Schreibfehler korrigieren. Der Plural von Curriculum lautet Curricula

louiz30 schrieb:
Ich denke, daß sich diese Diskussion von der Attraktivität des aktuellen Falls etwas trennen und sich den übergeordneten Prinzipien widmen sollte. So ist es notwendig, daß wir uns in Erinnerung rufen, daß unser Rechtssystem nicht von der Kasuistik getragen ist, wie dies beim angelsächsischen Recht der Fall ist. Unser Rechtssystem ist ausschließlich an geltende Gesetze und tragende Rechtsprinzipien gebunden. Aus diesem Grunde orientieren wir uns bei verfassungsrechtlichen Fragen eher an den Prinzipien und weniger an den Bedürfnissen des Einzelfalls. Das tun die Zivilgerichte, Strafgerichte, Verwaltungsgerichte etc.
Uneingeschränkte Zustimmung, lieber Louiz30, ich fürchte nur - entschuldige wenn ich Dich jetzt etwas vereinnahme - dass wir beide an der Diskussionsentwicklung nicht ganz unschuldig sind, haben wir doch vielfach juristisch gerade auch in den rechtlichen Aspekten des BVerfG argumentiert, was eine Erörterung über den Bundeswehreinsatz noch verstärkt hätte.

Louiz30 schrieb:
Dieses Prinzip erfordert wiederum eine ausgeprägte Rechtsphilosophie und vor allem eine eiserne Konsequenz, um die Prinzipien des Staates und der Gesellschaft kurz-, mittel- und langfristig nicht irgendwelchen Zwängen zu opfern. So müssen auch neue Gesetze diesen Rechtsprinzipien unterstellt werden.
Unsere Rechtsordnung basiert - unausgesprochen - auf dem Naturrecht. Natürlich ist eine andere RO denkbar, die rein positivistisch vorgeht: Was Gesetz ist, das ist Recht. Aber dann wird das Gesetz zur beliebigen Manipulationsmasse, die jeweils den tatsächlichen und vermeintlichen Zeitgeistströmungen angepasst wird. Der Pragmatismus etwa bei der Frage der gesetzlichen Regelung der Gentechnik ist dafür typisch. Die Haltung: Forschung X kann einen technischen und wirtschaftlichen Nutzen abwerfen, also machen wir das, ist charakteristisch.


Louiz30 schrieb:
Zudem müssen wir uns die Rolle der einzelnen Institutionen in einem modernen System der Gewaltenteilung bewußt machen. Und da ist es eben nicht angebracht sich nur auf den "einzuschießen", der gerade etwas gesagt hat, sondern die Kritik muß sich auf das System und die zuständigen Institute konzentrieren. Kommt der Gesetzgeber seiner Verfplichtung zur Regelung notwendiger Fragen nicht nach, dann kann man die Rechtsprechung nicht für dieses Unterlassen an den Pranger stellen, nur weil die Rechtsprechung etwas zum Thema gesagt hat.

Ich fürchte, wir werden Schwierigkeiten bekommen, wenn wir kontrovers diskutieren wollen, zu deckungsgleich sind unsere Ansichten. Dem Obigen kann nicht widersprochen werden.

Vielleicht sollten wir also eher das erste Wort des Themas näher beleuchten und uns damit auf die tragenden Rechtsprinzipien und die Philosophie des deutschen Rechts konzentrieren.
Packen wir's an? Wir = alle, die an der Thematik interessiert sind.
Ziesemann
 
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Na, dann packe mal:
Da wäre es doch viel gescheiter, ein neues Thema zu formulieren, das bereits die Fehler, die hier in der Themenstellung gemacht wurden, vermeidet.

Und aus Erfahrung weiß ich, dass jede verwordackelte Diskussion, die schon so in Einzelheiten aus den verschiedensten Gebieten zerspragelt ist, dass sie kaum noch unter einen übersichtlichen Hut gebracht werden kann, kaum mehr ergebnisträchtig ist.


Ich nehme mir das Recht zu dieser Antwort heraus, weil ich von Anfang an und das mit philosophischem Interesse mitdiskutiert habe.

Marianne
 
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