• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Die Wahrheit!

Nein. Da heißt es Beleidigung. Nicht Beamtenbeleidigung. Daher falsch.
Ich habe auch nie behauptet, dass es im Paragraphen "Beamtenbeleidigung" heißen würde.
Ich schrieb nur, dass die Beamtenbeleidigung um Paragraphen mit abgedeckt ist. So wir
im "Mordparagraphen" auch Kindsmord abgedeckt ist.
Wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil. Der erkennt nämlich auch, was NICHT geschrieben
steht.
 
Werbung:
Ich habe auch nie behauptet, dass es im Paragraphen "Beamtenbeleidigung" heißen würde.
Ich schrieb nur, dass die Beamtenbeleidigung um Paragraphen mit abgedeckt ist.
Was du jetzt geschrieben hast, ist absolut irrelevant, es ging um die Aussage von vor ein paar Tagen. Laut deiner falschen Logik könnte man sagen „ich habe jetzt den Rentnerführerschein“
Und wenn jemand darauf hinweist, dass es so etwas vielleicht gar nicht gibt, dann sagt er, ich bin ein Rentner und ich hab ein Kfz-Führerschein. So ungefähr ist deine „Logik“, beziehungsweise das, was davon übrig geblieben ist.
So wir
im "Mordparagraphen" auch Kindsmord abgedeckt ist.
Da ist aber nicht der Kindermord abgedeckt, sondern der Mord an einem Kind. Dass du hier nicht den Unterschied sehen kannst, zeigt wie schlecht es um dein Oberstübchen bestellt ist.
Wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil. Der erkennt nämlich auch, was NICHT geschrieben
steht.
 
Was du jetzt geschrieben hast, ist absolut irrelevant, es ging um die Aussage von vor ein paar Tagen.
Es ging darum, dass du dich bei deinem Spott über den Begriff der Beamtenbeleidigung reichlich blamiert hast.
Laut deiner falschen Logik könnte man sagen „ich habe jetzt den Rentnerführerschein“
Und wenn jemand darauf hinweist, dass es so etwas vielleicht gar nicht gibt, dann sagt er, ich bin ein Rentner und ich hab ein Kfz-Führerschein. So ungefähr ist deine „Logik“, beziehungsweise das, was davon übrig geblieben ist.
Ist Rentnerführerschein ein gebräuchliches Wort mit bekannter Bedeutung?
Tja...wenn man schon Analogien bemüht, dann sollte man nicht so danebengreifen wie du immer wieder.
Da ist aber nicht der Kindermord abgedeckt, sondern der Mord an einem Kind.
Ich schrieb "Kindsmord", nicht "Kindermord". Wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil.
Dass du hier nicht den Unterschied sehen kannst, zeigt wie schlecht es um dein Oberstübchen bestellt ist.
Du kannst offensichtlich nicht einmal "Kindsmord" richtig lesen.
Wie ist es da um dein Oberstübchen bestellt?
 
Es ging darum, dass du dich bei deinem Spott über den Begriff der Beamtenbeleidigung reichlich blamiert hast.
Nein. du hast dich blamiert bis auf die Knochen. hast du denn eingesehen, dass wenn ich in Deutschland, wo ich wohne zu einem Beamten gehe und ihn wirklich beleidige, ich niemals, ich betone niemals wegen Beamtenbeleidigung verklagt werden kann?0 ist dir wenigstens das klar? oder brauchst du noch etwas?
Ist Rentnerführerschein ein gebräuchliches Wort mit bekannter Bedeutung?
Ja, ich verstehe die rein hypothetische Bedeutung des Wortes. Es ist jedoch wichtig zu erkennen, dass es einen semantischen Unterschied zwischen der Formulierung "die Beleidigung eines Beamten" und "Beamtenbeleidigung" gibt. Während die erste Formulierung prinzipiell möglich ist, ist die zweite im juristischen Kontext nicht als eigenständiger Straftatbestand definiert. (und du kannst dich noch so winden wie ein Aal, dass du nicht im Germanistik Forum klären wolltest "kann man Beamtenbeleidigung so schreiben?", muss man nicht erwähnen. es ging im Kontext um angeblich strafbare Beleidigungen. es ist klar dass es ausschließlich im juristischen Sinne gemein sein konnte)

Das bedeutet, dass, wenn jemand einen Beamten beleidigt, dies als Beleidigung einer Person betrachtet wird, ähnlich wie bei der Beleidigung einer anderen Person, wie zum Beispiel eines Schäfers. Das Konzept einer speziellen "Beamtenbeleidigung" im rechtlichen Sinne existiert nicht.

Es ist erwähnenswert, dass die Verwendung des Begriffs "Beamtenbeleidigung" möglicherweise auf historische oder umgangssprachliche Verwendungen zurückgehen kann, die jedoch keine direkten Auswirkungen auf das aktuelle Strafrecht haben.

Für dich zum Schluss auch noch mal ein bisschen einfacher: du kannst einen Schäfer beleidigen oder einen Beamten. Weder ist das erste eine "Schäferbeleidigung" noch das zweite eine "Beamtenbeleidigung". wenn dann nur Beleidigung.




Tja...wenn man schon Analogien bemüht, dann sollte man nicht so danebengreifen wie du immer wieder.

Ich schrieb "Kindsmord", nicht "Kindermord". Wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil.

Du kannst offensichtlich nicht einmal "Kindsmord" richtig lesen.
Wie ist es da um dein Oberstübchen bestellt?
 
dass du nicht im Germanistik Forum klären wolltest "kann man Beamtenbeleidigung so schreiben?", muss man nicht erwähnen.
Nun, offensichtlich kann man.

Und, auch wenn sie im Deutschen Recht kein EIGENER Tatbestand ist, heißt das nicht, dass sie kein Tatbestand wäre.
Das ist simple Aussagenlogik, die aber offensichtlich nicht ausreichend simpel ist, um auch von dir verstanden zu werden.
 
Nun, offensichtlich kann man.

Und, auch wenn sie im Deutschen Recht kein EIGENER Tatbestand ist, heißt das nicht, dass sie kein Tatbestand wäre.
Doch genau das heißt es „Kein eigener Straftatbestand der Beamtenbeleidigung“ so zitiert bei Wikipedia.
Da du aber im Kontext wolltest, dass ich zu einem Beamten gehe, damit der Tatbestand der Beamtenbeleidigung erfolgt, hast du dir jetzt gerade schon wieder ein Eigentor geschossen.
Das ist simple Aussagenlogik, die aber offensichtlich nicht ausreichend simpel ist, um auch von dir verstanden zu werden.
du verstehst es nicht, dass ja der Wikipedia Artikel mir recht gibt. Nicht dir! ZITAT. Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung KEIN eigener Tatbestand. Ein Beamter ist hier nicht anders gestellt als ein anderer Bürger. Und da es Feuerwehrmannbeleidigung auch nicht gibt, und ein Feuerwehrmann und ein Beamter bei der Beleidigung gleichgestellt sind, gibt es auch keine Beamtenbeleidigung. Es ging nie darum, ob es einen Wikipedia Artikel darüber gibt.
Es gibt ja auch in Deutschland keine Todesstrafe mehr, auch wenn es den Wikipedia Artikel in deutscher Sprache gibt, der die Todesstrafe behandelt.

Aber, es ist wirklich erstaunlich, wie wenig du Verständnis hast. Du glaubst wirklich im Recht zu sein, dabei sagt dieser Artikel auch noch explizit, dass es so ist, wie ich es sage.
 
Doch genau das heißt es „Kein eigener Straftatbestand der Beamtenbeleidigung“ so zitiert bei Wikipedia.
Da du aber im Kontext wolltest, dass ich zu einem Beamten gehe, damit der Tatbestand der Beamtenbeleidigung erfolgt, hast du dir jetzt gerade schon wieder ein Eigentor geschossen.
Du hast noch immer nicht verstanden, dass "kein eigener Tatbestand" nicht "kein Tatbestand" bedeutet.
du verstehst es nicht, dass ja der Wikipedia Artikel mir recht gibt. Nicht dir! ZITAT. Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung KEIN eigener Tatbestand. Ein Beamter ist hier nicht anders gestellt als ein anderer Bürger. Und da es Feuerwehrmannbeleidigung auch nicht gibt, und ein Feuerwehrmann und ein Beamter bei der Beleidigung gleichgestellt sind, gibt es auch keine Beamtenbeleidigung. Es ging nie darum, ob es einen Wikipedia Artikel darüber gibt.
Es gibt ja auch in Deutschland keine Todesstrafe mehr, auch wenn es den Wikipedia Artikel in deutscher Sprache gibt, der die Todesstrafe behandelt.

Aber, es ist wirklich erstaunlich, wie wenig du Verständnis hast. Du glaubst wirklich im Recht zu sein, dabei sagt dieser Artikel auch noch explizit, dass es so ist, wie ich es sage.
Noch einmal: du begreifst hier offensichtlich nicht die Bedeutung des Wortes "eigener" hier.
Außerdem habe ich nicht einmal behauptet, dass Beamtenbeleidigung ein Tatbestand wäre. :lachen:

Fazit: du spinnst dir etwas zusammen, behauptest dazu noch Unwahrheiten auf Grund deiner Inkompetenz, hältst deine Unwahrheiten für wahr, unterstellst mir deine Spinnereien und verspottest mich dann. Was soll ein unvoreingenommener Leser von deinem Theater halten?
 
Du hast noch immer nicht verstanden, dass "kein eigener Tatbestand" nicht "kein Tatbestand" bedeutet.
Du hast noch nicht verstanden, dass wenn es keinen Tatbestand gibt, es auch keine Beamtenbeleidigung gibt.
Aber ich habe dir ja eine faire Chance gegeben, wie man die Beleidigung bei einem 13-jährigen autistischen Mädchen nennen würde.
Noch einmal: du begreifst hier offensichtlich nicht die Bedeutung des Wortes "eigener" hier.
Doch aber du nicht. Du argumentierst immer damit, dass man einen Beamten beleidigen kann. Das ist auch überhaupt nicht Und jemals zur Debatte gestanden. Es ist dann nur nicht Beamtenbeleidigung. Sondern Beleidigung. Das ist das was dir die ganze Zeit nicht in den Kopf will. Mag sein, dass es zu spät ist, mag sein dass du nie richtig fit oben in der Birne bist. Das weiß ich nicht. Aber es ist dein Pech.
Außerdem habe ich nicht einmal behauptet, dass Beamtenbeleidigung ein Tatbestand wäre.
Nun, dann kann ich ja wenn ich zu einem Polizisten gehe, niemals wegen Beamtenbeleidigung verklagt werden. Super. Hätte es muzmuz nach einer Woche verstanden?
:lachen:

Fazit: du spinnst dir etwas zusammen, behauptest dazu noch Unwahrheiten auf Grund deiner Inkompetenz, hältst deine Unwahrheiten für wahr, unterstellst mir deine Spinnereien und verspottest mich dann. Was soll ein unvoreingenommener Leser von deinem Theater halten?
Jeder kann hier erkennen, dass du gerade den Ast absägst, wo du meinst, sicher gesessen zu haben.
 
Ich habe auch nie behauptet, dass es im Paragraphen "Beamtenbeleidigung" heißen würde.
Ich schrieb nur, dass die Beamtenbeleidigung um Paragraphen mit abgedeckt ist.
Was du später behauptet hast, um deinen Hintern zu retten, interessiert aber keinen. Es ist ein Fakt, dass du mir vorgeworfen hast, dass ich eine Beleidigung getätigt hätte. Schon allein hier ist klar, dass es sich um den juristischen Kontext handelt. Und hier hast du versagt. Weil es gibt den Tatbestand der Beamtenbeleidigung nicht. Wenn ich einen Beamten beleidige habe ich Beleidigt nicht eine Beamtenbeleidigung begangen. ich kann nur etwas begehen, was es gibt. Du versuchst natürlich, die Wahrheit zu verdrehen. Statt, wie es wirklich ist, dass du sagst, es gibt keine gesonderte Beamten Beleidigung, sondern jeder Mensch, ob er Beamte ist oder nicht, kann beleidigt werden, wie es richtig ist, behauptest du, dass eine Beamten Beleidigung bei der Beleidigung allgemein dabei ist. Und das ist halt defacto falsch. Du hast diese Argumentation verloren.
So wir
im "Mordparagraphen" auch Kindsmord abgedeckt ist.
Nein, es ist genau andersherum, wenn du ein Kind umbringst, ist das einfach ein Mord an einem Menschen. Du brauchst nicht so etwas wie ein Kindmord . Das ist dieses Wort gibt, ist historisch bedingt. Du geschrieben hättest, steige in deine Zeitmaschine, fahre 50 Jahre zurück, und beleidige dann einen Beamten, dann hätten wir gerne darüber reden können, ob du vielleicht sogar richtiglagst. Aber so, wie du es geschrieben hast, ist es falsch.
Wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil. Der erkennt nämlich auch, was NICHT geschrieben
steht.
 
Werbung:
Du hast noch nicht verstanden, dass wenn es keinen Tatbestand gibt, es auch keine Beamtenbeleidigung gibt.
Das ist falsch. Es gibt viele Dinge, die kein Tatbestand sind.
Aber ich habe dir ja eine faire Chance gegeben, wie man die Beleidigung bei einem 13-jährigen autistischen Mädchen nennen würde.
Du hast gefragt, was sie sei und nicht wie man sie nennen würde. Wer schreiben kann, ist eindeutig im Vorteil.
Doch aber du nicht. Du argumentierst immer damit, dass man einen Beamten beleidigen kann. Das ist auch überhaupt nicht Und jemals zur Debatte gestanden.
Du hast mehrmals behauptet, dass es keine Beamtenbeleidigung gäbe. Auch in diesem Posting.
Es ist dann nur nicht Beamtenbeleidigung. Sondern Beleidigung.
Das ist nur der Paragraph, der zur Anwendung kommt. Das heißt nicht, dass es keine Beamtenbeleidigung gäbe.
Bonusfrage: Gibt es einen Banküberfall?
Das ist das was dir die ganze Zeit nicht in den Kopf will. Mag sein, dass es zu spät ist, mag sein dass du nie richtig fit oben in der Birne bist. Das weiß ich nicht. Aber es ist dein Pech.
Du hast nicht richtig gelesen, darauf falsche Schlüsse gezogen, dir ein ganzes Phantasieprodukt auf diesen Schlüssen aufgebaut und jetzt willst du mir die Widersprüche in deinem Konstrukt vorwerfen.
Nun, dann kann ich ja wenn ich zu einem Polizisten gehe, niemals wegen Beamtenbeleidigung verklagt werden. Super. Hätte es muzmuz nach einer Woche verstanden?
Du wirst es nicht, weil du zu feige bist.
Jeder kann hier erkennen, dass du gerade den Ast absägst, wo du meinst, sicher gesessen zu haben.
Ich könnte mir einen Ast lachen, aber dennoch tue ich das nicht, denn dazu bist du nicht lustig genug.
 
Zurück
Oben