Richtig, und wie der Paragraph heißt, ist egal - und Beamtenbeleidigung ist im Paragraphen §185 mit abgedeckt.
Nein. Da heißt es Beleidigung. Nicht Beamtenbeleidigung. Daher falsch. Und da gibt es auch wieder nur zwei Möglichkeiten, entweder du weißt es, und behauptest jetzt immer was falsches, und versuchst dich rauszureden, oder du siehst es endlich mal ein, dass du dich geirrt hast.
Der Kontext ist entscheidend, du wolltest dass ich zu einem Polizisten gehe, und ihn beleidige, und du hast behauptet das wäre dann Beamtenbeleidigung, obwohl es „höchstens“ Beleidigung ist.
Aber was du vergisst ist, ich würde das ja nur zu einem Polizisten sagen, wenn es tatsächlich auf Beobachtungen basiert. Einem glatzköpfigen Polizisten, der mir einen wachen Eindruck macht, der nicht verwirrt ist, sollte ich so etwas nicht fragen. Nicht, weil diese Frage nicht angebracht wäre, sollte es stimmen, sondern weil sie ja dann nicht auf Fakten basiert. Hast du nicht begriffen, ich weiß.
So braucht es auch keinen eigenen Paragraphen für "Mord an einem Kind" um Kindsmord strafbar zu machen.
Auch hier sehen wir wieder, dass du nicht logisch denken kannst und dich auch nicht mit der Historie auseinandersetzt. So gab es tatsächlich mal Kindsmord, beziehungsweise Kindstötung. Sie wurden nach
§ 217 StGB a.F. bestraft, wo das
Delikt Kindstötung hieß. 1998 wurde der § 217
StGB abgeschafft. Seitdem wird die Kindstötung so wie ein Totschlag gewertet; das Wort aber blieb.
Aber es gibt nicht „berlinermord“ oder „frankfurtermord“ oder „Beamtenmord“
Fazit, du willst dich immer als besonders schlau präsentieren, und damit machst du dich eigentlich richtig dumm. Weil wenn man deine Argumentation folgt, ist es halt eben absolut unglaubwürdig, überhaupt von Beamtenbeleidigung zu sprechen. Warum nicht zum Nachbarn gehen?
Das Schöne ist, ich, wahrscheinlich auch du, und 90 % aller Menschen die das hier lesen, und auch die betreffende Stelle in Kontext gelesen haben, werden wissen, 100-prozentig genau, dass du dich getäuscht hast. Du wolltest besonders schlau dastehen, und bist jetzt der dumme.
Aber genau das war dein Argument. Darüber hinaus hast du behauptet, es gäbe überhaupt keine Beamtenbeleidigung,
Natürlich gibt es keine Beamtenbeleidigung im rechtlichen Kontext. Nur die Beleidigung eines Beamten. Die Tatsache, dass du hier so tust als ob dir dieser semantische Unterschied nicht bekannt ist, zeigt entweder deinen kläglichen versuch, einmal einen Punkt gegen mich zu erzielen, oder, dass du nicht denken kannst.
weil es keinen eigenen Paragraphen dafür geben würde. Gemäß deiner Logik gäbe es auch keinen Kindsmord.
Du kannst ein Kind ermorden, dann bist du ein Mörder. Du wirst aber vor Gericht niemals anders bewertet werden, als ein x-beliebiger Menschenmörder.
Nach deiner Logik müsste man auch bei anderen Dingen immer das dazuschreiben „Gärtnerbeleidigung“ „Milchmädchenmord“
Wie gesagt, du hast immer die Auswahl zwischen zwei Möglichkeiten, du stellst dich dumm, oder du bist es. Beides lässt sich in einem sehr schlechten Licht dastehen. Aber mir soll’s recht sein. So brauche ich absolut nicht zu spielen, und gewinne jedes Mal.
Du erkennst die Fehler in deiner Logik?
Ich habe keinen Fehler in der Logik, weil ich dir sage dass es das nicht gibt. Ob du es als Laie so nennst, hat nichts damit zu tun, ob es das gibt oder nicht. Du kannst auch „Nachtmond“ sagen. Und behaupten, du meinst halt den Mond, den es nachts gibt. Aber es ist defacto kein anderer Mond. Du kapierst es nicht. Ich aber schon. Ich bin schlau, du nicht
Natürlich tust du das, aber du alles versuchen um das abzustreiten. Wir warten "gespannt" auf dein unvermeidliches Schauspiel.
Natürlich musst du das zum Schluss schreiben, denn das ist ja wieder dein Trick. Mit dieser angeblichen Prophezeiung versuchst du jetzt folgendes, du weißt ganz genau, dass ich im Recht bin, dass ich richtig liege, und du weißt auch, dass ich als waschechter Christ die Wahrheit liebe. Und wie ich dir schon mehrfach gesagt habe, werde ich auf deine Unwahrheiten reagieren und sie richtig stellen. D.h. deine angebliche Prophezeiung ist absolut nichts wert