KrisVandenberg
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Du kommst wohl nur zu einem Fehlschluss: Du magst mich vielleicht als Dieb bezeichnen, doch ich vermag zweifelsfrei nachzuweisen, dass die besagten Gegenstände in meinem Eigentum sind. Selbst wenn du Zeuge meiner vermeintlichen Aktivitäten wurdest, wie ich durch ein Fenster kletterte und in mein eigenes Haus "einbrach", so lange diese Gegenstände mein rechtmäßiger Besitz sind, obliegt mir das Recht, mit ihnen zu verfahren, wie es mir beliebt. Dies macht mich keineswegs zu einem Dieb. Leider scheinst du nicht die Fähigkeit zu besitzen, angemessene Analogien herzuleiten, doch diese Fertigkeit gehört zu meinen Stärken.Dem Dieb, den man mit der Beute in der Hand erwischt, glaubt man seine Leugnungen nicht - und so ist es auch bei dir und deinen Lügen.