Camajan
New Member
- Registriert
- 18. September 2005
- Beiträge
- 98
Eine ersatzlose Streichung des Splittings ist verfassungswidrig,Robin schrieb:-Der Gesetzgeber hat reagiert. Aber noch sind Fragen offen: Ist das Ehegattensplitting noch angemessen? Soll sich Steuererleichterung nicht nur an den Kindern messen?
denn sie verstösst gegen Artikel 6 des Grundgesetzes
(Schutz von Ehe und Familie).
Denn dann wäre ein verheiratetes Paar aufgrund von gesetzlich
erzwungener Zusammenveranlagung in Kombination mit
Steuerprogression benachteiligt gegenüber z.B. unverheirateten
Paaren!
Das hat schon vor Urzeiten das Bundesverfassungsgericht
unzweideutig festgestellt.
Das Splitting ist also keine Bevorteilung von Ehepaaren, sondern
ein Ausgleich für deren Benachteiligung.
Gruss
Camajan
Zuletzt bearbeitet: