18. Die Wahrheit eines sprachlichen Ausdruckes ist seine Repräsentation der Wirklichkeit (i.S.v. Wirksamkeiten) von Idee, kommunikativem Impuls und sprachlicher Konditionierung (s. a. Pkt 8 ).
19. Die Wahrheit eines sprachlichen Ausdruckes ist primär die Wahrheit des sich sprachlich ausdrückenden Individuums, welches den sprachlichen Ausdruck hervorbringt.
20. Sekundär kann ein sprachlicher Ausdruck zur Wahrheit eines Hörers oder Lesers werden, wenn dieser zu dem Schluss kommt, dass er selbst in dem Kontext, in dem ein Sprecher oder Schreiber diesen sprachlichen Ausdruck hervorgebracht hat, diesen sprachlichen Ausdruck verwenden würde, oder den sprachlichen Ausdruck in diesem Kontext als angemessen wahrnimmt (Verifizierung).
21. Die sich aus Pkt. 20 ergebene Übereinkunft hinsichtlich der Angemessenheit eines sprachlichen Ausdruckes zwischen n Individuen (n >= 2) wird Konvention, die Wahrheit des sprachlichen Ausdruckes aus der Perspektive dieser n Individuen wird konventionelle Wahrheit genannt.
22. Durch die Erhöhung der Anzahl von Individuen, die eine gemeinsame Konvention teilen, entstehen Glaubensgemeinschaften im weitesten Sinne (klassische Religionen, Wissenschaften, Philosophien, Ideologien, Moral/Ethiken), die sich auf ihre eigenen konventionellen Sprachsysteme beziehen, die ihren Gedankensystemen entsprechen. Solche Sprachsysteme enthalten Sprachregelungen, die regeln in welchem Kontext, welche sprachlichen Ausdrücke von der Glaubensgemeinschaft als angemessen bewertet werden und führen unter Umständen auch neue Begrifflichkeiten in die allgemeine Landes- bzw. Nationalsprache ein oder bilden aus bereits vorhandenen Worten neue Begriffe, indem sie diesen Worten eine außerhalb der Glaubensgemeinschaft unübliche Bedeutung zuweisen.