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Österreich: Frauen im Abseits

- Es hat sich um FB Narichten gehandelt.
-Rein theoretisch, kann man telefonieren und Nachrichten versenden.
- Sie hat nicht ihn verklagt, sondern er sie. Der Richter hat nur geagt, das man nicht beweisen kann, dass da niemand anderes den Account benutzt hat.
- Es geht gerade darum, wie man zukünftig damit umgehen möchte, dass einem eigentlich jeder via Kurznachricht beleidigen darf. Oder ernsthaft bedrohen. Und in dem Zusammenhang jeder alles via Internet schreiben dürfte, es hätte keine Beweiskraft. Es geht nicht zwangsläufig um Frau Maurer. Das Thema betrifft sogar Männer. Als Opfer meine ich.
Sie kann ihn gar nicht verklagen, sondern nur anzeigen, während er nicht anzeigen, sondern klagen muss. Sie kann froh sein, dass sie nur Geld zu zahlen hat und keine Haftstrafe bekommt.
 
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Was meinst du damit?
Das was ich schrieb. Lies einfach nochmal alles und blende sowas wie "Hass auf Frauen, die auf unschuldige Männer losgehen" aus.
Betrachte es neutral. Dann stellst Du vielleicht fest, dass es eine Gesetzeslücke ist, wenn etwas Schriftliches das X an Y sendet nicht als Beweis verwendet werden kann, weil nicht öffentlich.
Da das aber tatsächlich sehr schwer ist, schrieb ich das mit der "Sorgfaltspflicht", was vermitteln würde, dass man nicht so einfach andere Menschen via Internet beleidigen darf.
Denn jeder muss seinen Account schützen. Sich also ausloggen oder an öffentlichen PC's die Passwörter nicht speichern.
Außerdem sollte man die Möglichkeit einer Strafe( bei Beweisbarkeit)festlegen. Stell Dir vor, jemand prahlt zB damit, dass er im Internet Z beleidigt. Und C ist so empört, dass er/sie als Zeuge auftreten möchte.
Dann ist die schriftliche nicht öffentliche Beleidigung bewiesen.
 
Das was ich schrieb. Lies einfach nochmal alles und blende sowas wie "Hass auf Frauen, die auf unschuldige Männer losgehen" aus.
Betrachte es neutral. Dann stellst Du vielleicht fest, dass es eine Gesetzeslücke ist, wenn etwas Schriftliches das X an Y sendet nicht als Beweis verwendet werden kann, weil nicht öffentlich.
Da das aber tatsächlich sehr schwer ist, schrieb ich das mit der "Sorgfaltspflicht", was vermitteln würde, dass man nicht so einfach andere Menschen via Internet beleidigen darf.
Denn jeder muss seinen Account schützen. Sich also ausloggen oder an öffentlichen PC's die Passwörter nicht speichern.
Außerdem sollte man die Möglichkeit einer Strafe( bei Beweisbarkeit)festlegen. Stell Dir vor, jemand prahlt zB damit, dass er im Internet Z beleidigt. Und C ist so empört, dass er/sie als Zeuge auftreten möchte.
Dann ist die schriftliche nicht öffentliche Beleidigung bewiesen.
Du bist zu hormongetrieben, gaia. Es ging im Verfahren nicht um diese Mail, sondern um das Vergehen der Frau.
 
Dann stellst Du vielleicht fest, dass es eine Gesetzeslücke ist, wenn etwas Schriftliches das X an Y sendet nicht als Beweis verwendet werden kann, weil nicht öffentlich.

Selbstverständlich kann man was nicht-öffentliches wie schriftliches, E-Mail u.s.w. als Beweis verwenden. Nur was willst du und zu welchem Zweck damit beweisen ?
Die grüne Tussi konnte auch beweisen dass sie eine beleidingende Nachricht erhalten hat, aber nicht von wem. Und auch wenn sie es weiß von wem sie diese Nachricht erhalten hat und es auch beweisen kann, ist es strafrechtlich unerheblich.

Da das aber tatsächlich sehr schwer is
t, schrieb ich das mit der "Sorgfaltspflicht", was vermitteln würde, dass man nicht so einfach andere Menschen via Internet beleidigen darf. Denn jeder muss seinen Account schützen. Sich also ausloggen oder an öffentlichen PC's die Passwörter nicht speichern.

Nein, niemand muss ausloggen u.s.w., solange mit dem PC keine strafbaren Delikte begangen werden, zieht auch der Begriff "Sorgfaltspflicht" nicht.

Außerdem sollte man die Möglichkeit einer Strafe( bei Beweisbarkeit)festlegen. Stell Dir vor, jemand prahlt zB damit, dass er im Internet Z beleidigt. Und C ist so empört, dass er/sie als Zeuge auftreten möchte. Dann ist die schriftliche nicht öffentliche Beleidigung bewiesen.

Auch wenn Z seine an ihn gerichtete beleidigende Nachricht C lesen lässt, bleibt die eigentliche Nachricht privat und nicht-öffentlich. Die können 1000 "Zeugen" lesen und "beweisen" aber es bleibt strafrechtlich irrelevant.

Und wie ich schon in einem vorhergehenden Beitrag geschrieben habe, es unrelistisch aus gegebenen Anlass jetzt die Gesetze so zu ändern, dass auch nicht-öffentliche private Nachrichten mit Beleidigungen u.s.w. und das wissentliche und unwissentliche überlassen eines PC's für solche Nachrichten als Strafdelikte anerkannt werden. Denn das würde für die Gerichte zu einer nicht bewältigbaren Flut von Anzeigen und Prozesse führen.

Und das ist gut so, der Staat/Justiz soll nicht mit jedem private Schaaskonflikt zwischen zwei Idioten, wie auch in diesem Fall, belastet werden !!!
 
Selbstverständlich kann man was nicht-öffentliches wie schriftliches, E-Mail u.s.w. als Beweis verwenden.
Aber Du schreibst vorher:
Nochmals, nach derzeitigen Recht wurde mit dem PC des Bierhändlers kein strafbares Delikte begangen, da nur eine nicht-öffentliche Nachricht versendet wurde. Daher hat der Bierhändler, auch wenn ein anderer die Nachricht ohne seines Wissens oder Zustimmung verfasst hat, kein strafbares Delikt begangen.
Also ist es nun strafbar oder nicht?
Offensichtlich nicht, Frau Mauer hat sich vorher bei einem Anwalt über ihre Möglichkeiten informiert.
Nein, niemand muss ausloggen u.s.w., solange mit dem PC keine strafbaren Delikte begangen werden, zieht auch der Begriff "Sorgfaltspflicht" nicht.
Und ich denke, über den Weg kann man hate spech entgegen treten.
Das ist auch eine Möglichkeit:
https://de.wikipedia.org/wiki/Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Greift ber nicht bei nicht öffentlichen "Hassreden", wenn ich dass richtig verstehe.
Auch wenn Z seine an ihn gerichtete beleidigende Nachricht C lesen lässt, bleibt die eigentliche Nachricht privat und nicht-öffentlich. Die können 1000 "Zeugen" lesen und "beweisen" aber es bleibt strafrechtlich irrelevant.
Nicht, mit der strafbaren Möglichkeit eines Gesetzes, deswegen ja das Beispiel.
Der Hass der im Internet betrieben wird, nimmt unübersehbar zu. Man kann das nicht mehr hinnehmen und laufen lassen. Dabei spielt es auch eine Rolle ob man den oder die, die beleidigt wird ein mag oder nicht.
Und wie ich schon in einem vorhergehenden Beitrag geschrieben habe, es unrelistisch aus gegebenen Anlass jetzt die Gesetze so zu ändern, dass auch nicht-öffentliche private Nachrichten mit Beleidigungen u.s.w. und das wissentliche und unwissentliche überlassen eines PC's für solche Nachrichten als Strafdelikte anerkannt werden. Denn das würde für die Gerichte zu einer nicht bewältigbaren Flut von Anzeigen und Prozesse führen.
Erstens könnte man durchaus abwägen, ob e ein verkürztes Verfahren geben kann und zweitens würde sich das sehr schnell erledigen , wenn sich erstma herum gesprochen hat, dass man sich nicht feige über private Nachrichten emotional austoben kann. Weil es Folgen hat.
Es geht um eine neue Sicht über den Umgang miteinander im "privaten" Bereich, in dem Standards, die im öffentlichen Zusammenleben negativ beurteilt werden auch privat nicht akzeptabel sind.
Wenn ich zu jemanden "Sau" sage, ist das gleich "mies", egal wo ich es sage.
Ja genau.
 
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Selbstverständlich kann man was nicht-öffentliches wie schriftliches, E-Mail u.s.w. als Beweis verwenden. Nur was willst du und zu welchem Zweck damit beweisen ?
Die grüne Tussi konnte auch beweisen dass sie eine beleidingende Nachricht erhalten hat, aber nicht von wem. Und auch wenn sie es weiß von wem sie diese Nachricht erhalten hat und es auch beweisen kann, ist es strafrechtlich unerheblich.
Nach österreichischem Recht, magst du rechthaben und ich kann es soweit verstehen. Dass wir als Deutsche kein Verständnis für ein solches Gesetz haben, weil es bei uns anders ist, wirst du hoffentlich auch verstehen.
Diese "grüne Tussi" stößt mir allerdings ins Auge, weil es so aussieht, als wäre es für dich kein juristisches Thema mehr, sondern ein politisches. Sie ist von den Grünen, also ein rotes Tuch für dich und sie ist eine Frau, also hat sie sich nicht so anzustellen, manche Männer äußern sich nun mal so und sie hat es hinzunehmen.
Wenn dieser Bierhändler meine Frau oder meine Tochter in der Form beleidigt hätte, dann hätte ich auch den Schutz des österreichischen Gesetzes beansprucht und ihn –privat und ohne Zuschauer – seiner Zähne entledigt und zwar einzeln. Er hätte dann den Grund veröffentlichen müssen, um mein Motiv zu beweisen und mich anzeigen zu können.
 
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