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Österreich: Frauen im Abseits

Sexuelle Übergriffe jeder Art im privaten Bereich sind eine Beweisfrage und können nicht mit Beweisumkehr erledigt werden.
Ein Weg wäre analog der Anonymverfügung 1) im Verwaltungsweg (und entsprechenden internationalen Abkommen)
1) Der Zulassungsbesitzer eines Autos (Besitzer eines PC) ist zu betrafen, wenn er sein Auto jemanden überlassen, nicht ordnungsgemäß verwahrt hat und damit eine Delikt begangen wurde.
Die Deliktstypen werden schwer zu definieren sein.
 
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Sexuelle Übergriffe jeder Art im privaten Bereich sind eine Beweisfrage und können nicht mit Beweisumkehr erledigt werden.
Ein Weg wäre analog der Anonymverfügung 1) im Verwaltungsweg (und entsprechenden internationalen Abkommen)
1) Der Zulassungsbesitzer eines Autos (Besitzer eines PC) ist zu betrafen, wenn er sein Auto jemanden überlassen, nicht ordnungsgemäß verwahrt hat und damit eine Delikt begangen wurde.
Die Deliktstypen werden schwer zu definieren sein.
Ich denke man müsst es über sowas wie Sorgfaltspflicht angehen können. Gerade wenn man einen PC für andere nutzbar( oder unbewacht) lässt, sollte man ihn vor Missbrauch schützen müssen.
 
Ich denke man müsst es über sowas wie Sorgfaltspflicht angehen können. Gerade wenn man einen PC für andere nutzbar( oder unbewacht) lässt, sollte man ihn vor Missbrauch schützen müssen.
Neben dem fahrlässigen Umgang mit dem PC sind entsprechende Tatbestände zu formulieren. Siehe vorher:
Die Deliktstypen werden schwer zu definieren sein.
 
Er konnte vor Gericht beweisen, dass er gerade mit seiner Frau telefonierte, als die ordinäre Mail abgeschickt wurde. Er präsentierte die Telefonrechnung mit Zeitprotokoll.
 
- Es hat sich um FB Narichten gehandelt.
-Rein theoretisch, kann man telefonieren und Nachrichten versenden.
- Sie hat nicht ihn verklagt, sondern er sie. Der Richter hat nur geagt, das man nicht beweisen kann, dass da niemand anderes den Account benutzt hat.
- Es geht gerade darum, wie man zukünftig damit umgehen möchte, dass einem eigentlich jeder via Kurznachricht beleidigen darf. Oder ernsthaft bedrohen. Und in dem Zusammenhang jeder alles via Internet schreiben dürfte, es hätte keine Beweiskraft. Es geht nicht zwangsläufig um Frau Maurer. Das Thema betrifft sogar Männer. Als Opfer meine ich.
 
Bitte nicht die Vermutung außer acht lassen, daß es sich auch oder nur um eine "politische" Auseinandersetzung zwischen einer Grün-Abgeordneten und einen andersfarbigen Wirt handelt.
 
Wenn sie damit tatsächlich bis zum EUGH gehen würde, dann läge nahe, dass sie von der FPÖ bezahlt wird. Eine bessere Wahlwerbung für die FPÖ gibt es kaum. Das ist vergleichbar der Wahlwerbung von Seehofer für die Grünen, die er seit Juni betrieb.
 
Sexuelle Übergriffe jeder Art im privaten Bereich sind eine Beweisfrage und können nicht mit Beweisumkehr erledigt werden.
Ein Weg wäre analog der Anonymverfügung 1) im Verwaltungsweg (und entsprechenden internationalen Abkommen)
1) Der Zulassungsbesitzer eines Autos (Besitzer eines PC) ist zu betrafen, wenn er sein Auto jemanden überlassen, nicht ordnungsgemäß verwahrt hat und damit eine Delikt begangen wurde.
Die Deliktstypen werden schwer zu definieren sein.

Nochmals, nach derzeitigen Recht wurde mit dem PC des Bierhändlers kein strafbares Delikte begangen, da nur eine nicht-öffentliche Nachricht versendet wurde. Daher hat der Bierhändler, auch wenn ein anderer die Nachricht ohne seines Wissens oder Zustimmung verfasst hat, kein strafbares Delikt begangen.

Und aus gegebenen Anlass jetzt die Gesetze so zu ändern, dass auch nicht-öffentliche private Nachrichten mit Beleidigungen u.s.w. und das wissentliche und unwissentliche überlassen eines PC's für solche Nachrichten als Strafdelikte anerkannt werden, ist unrealistisch. Denn das würde für die Gerichte zu einer nicht bewältigbaren Flut von Anzeigen und Prozesse führen.
 
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Naja, man könnte zum einem abwägen wann man einer Sache ( Bagatelle- Delikt) nachgeht und es zum anderen auf die Sorgfaltspflicht, was die Nutzung von Accunts wie FB oder einen Mail Account angeht, hinaus laufen lassen.
https://derstandard.at/2000081522469/Wie-der-Fall-Maurer-strafbar-waere
Klar braucht es ausreichend Beweise- aber sowas wie "Sorgfaltspflicht" müsste da greifen. Und natürlich muss anerkannt sein, dass Beleidigung oder Belästigung auch schriftlich ( oder nicht öffentlich) strafbar ist. Unabhängig davon, wie schwer man das beweisen kann, würde imo so ein Gesetz schon weiter helfen. In Form einer Geldstrafe ( vom Richter bemessen) zB.
https://www.watson.de/international...-mails-versenden-sigi-maurer-will-das-aendern
 
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