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Österreich: Frauen im Abseits

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Fall der Ex Grünen Maurer

Ich weiß gar nicht, wie ich hier beginnen kann. Drum lass ich das erst mal offen.

Das nicht nachweisbare Vergehen des Bierladen-Betreibers:

§ 115 StGB
Beleidigung
(1) Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper mißhandelt oder mit einer körperlichen Mißhandlung bedroht, ist, wenn er deswegen nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

( Auch wenn er es nachweisbar getan hätte oder getan hat (?), wäre es kein Vergehen. Da er es nicht öffentlich oder vor mehreren Leuten getan hat )


Das eindeutig nachweisbare Vergehen der Grünen Tante:

§ 111 StGB
Üble Nachrede
(1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.


Wo sieht ihr jetzt, rein rechtlich, ein Problem ???
 
Wo sieht ihr jetzt, rein rechtlich, ein Problem ???

Je fetter du schreibst, umso verständlicher wird es trotzdem nicht.

hatte Ende Mai in sozialen Medien zwei obszöne Nachrichten erhalten, die vom Account eines Bierladen-Betreibers abgesetzt worden waren.

Wenn ich das hier machen würde, bei einer Userin, die ich nicht leiden kann, würde Walter mich zumindest sofort sperren.
 
Je fetter du schreibst, umso verständlicher wird es trotzdem nicht.

Das ist aber keine Antwort auf meine Frage !

Wenn ich das hier machen würde, bei einer Userin, die ich nicht leiden kann, würde Walter mich zumindest sofort sperren.

Wäre sogar richtig, da es gegen die Forumsregel verstößt, aber im ermessen des Forumbetreibers. Aber rechtlich unerheblich und daher kein Fall für die Justiz.

Wenn aber nach deiner nicht öffentlichen Beleidigung der Userin diese dich öffentlich z.B. als perversen rechten Sexualverbrecher beschuldigen würde, dann ist es eindeutig ein Vergehen das rechtlich verfolgt werden kann (Üble Nachrede) . Mit und ohne Zutun des Forumbetreibers.
 
Wenn jede privat geäußerte blöde Bemerkung dazu führen würde, dass Leute dafür öffentlich angeprangert werden, wie sähe die Welt wohl aus? Wer mit Kanonenkugeln auf Spatzen schießt, dem kann schon mal eine solche Kugel auf den Kopf fallen. Im vorliegenden Fall ist diese 7000 € schwer.
 
Naja. Sie geht ja in Berufung und ich drück ihr die Daumen.
Man muss eben die Klappe halten wenn man beleidigt wird. :mad:
"Ich hatte keine andere Möglichkeit, mich zu wehren", argumentiert sie. Bevor sie die Nachrichten öffentlich machte, hatte sie sich noch mit befreundeten Juristinnen beraten und erfahren, dass sie nicht strafrechtlich gegen die Belästigungen vorgehen konnte, weil ihr diese privat als Nachricht geschickt worden waren. Beleidigung braucht nach österreichischem Recht Öffentlichkeit.
Oder sich der #metoo Kamagne anschließen.....:eek:
Das eigentliche Problem scheint die rechtliche Grundlage zu sein.
Ich verstehe das gar nicht. Belästigung ist nur Belästigung, wenn es öffentlich geschieht?
Ich finde es in dem Zusammenhag zumindest lächerlich mit so einem Urteil zu antworten. So ist es zwar klar, dass der Account des Tpen theoretisch gehackt hätte werden können aber zugleich ist es nicht sehr glaubhaft.
 
.... Beleidigung braucht nach österreichischem Recht Öffentlichkeit.
Das eigentliche Problem scheint die rechtliche Grundlage zu sein.

Die rechtlich Lage ist in Ordnung und auch gut so. Könnte man jede nicht öffentliche Beleidigung zur Anzeige bringen wäre das für das Justizsystem nicht bewältigbar.
Denn es gibt offensichtlich derzeit zuviele Idioten die wegen dem kleinsten Schas (wienerisch für Darmwind/Flatulenz) beleidigt sind.


Ich verstehe das gar nicht. Belästigung ist nur Belästigung, wenn es öffentlich geschieht?

Es war keine Belästigung sondern eine Beleidigung. Belästigung wäre laut StGB "Beharrliche Verfolgung". Und diese trifft in diesem Fall nicht zu, da es ein einmaliger Vorfall war.

§ 107a StGB
Beharrliche Verfolgung:

(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
1.

ihre räumliche Nähe aufsucht,
2.
im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3.
unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder
4.
unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen.
(3) Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch der im Sinn des Abs. 2 verfolgten Person zu Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Man muss eben die Klappe halten wenn man beleidigt wird. :mad:

Nein musste sie nicht. Sie hätten ihn z.B. privat anworten können, dass sie nur auf seine Genitalien sah, weil er offensichlich an Microgenitalis leidet.:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei diesem Prozeß ging es letztlich um die Frage der Beweisbarkeit.
Wenn der Richter sagt, er ist überzeugt, daß der Wirt lügt und trotzdem die Frau verurteilt, dann frag ich mich, was das für eine "freie" Beweiswürdigung ist.
Meine Verschwörungstheorie:
Ich vermute, daß die Verurteilung in stillem Einvernehmen gefällt wurde, um die Sache in obere Instanzen zu tragen.
:
Ergänzung: Wer ist für Inhalte in den sozialen Medien verantwortlich?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Bei diesem Prozeß ging es letztlich um die Frage der Beweisbarkeit.
Wenn der Richter sagt, er ist überzeugt, daß der Wirt lügt und trotzdem die Frau verurteilt, dann frag ich mich, was das für eine "freie" Beweiswürdigung ist.

Ja, der Richter kann seine Überzeugung nicht beweisen und die Grüne nicht ihre Anschuldigung. Offensichtlich und beweisbar ist nur die "Üble Nachrede" der Grünen.
Und noch einmal, auch wenn es eindeutig beweisbar wäre dass der Bierladen-Betreiber die Nachricht verschickt hat, wäre es trotzdem kein rechtliches Vergehen.
 
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