.... Beleidigung braucht nach österreichischem Recht Öffentlichkeit.
Das eigentliche Problem scheint die rechtliche Grundlage zu sein.
Die rechtlich Lage ist in Ordnung und auch gut so. Könnte man jede nicht öffentliche Beleidigung zur Anzeige bringen wäre das für das Justizsystem nicht bewältigbar.
Denn es gibt offensichtlich derzeit zuviele Idioten die wegen dem kleinsten Schas (wienerisch für Darmwind/Flatulenz) beleidigt sind.
Ich verstehe das gar nicht. Belästigung ist nur Belästigung, wenn es öffentlich geschieht?
Es war keine Belästigung sondern eine Beleidigung. Belästigung wäre laut StGB "Beharrliche Verfolgung". Und diese trifft in diesem Fall nicht zu, da es ein einmaliger Vorfall war.
§ 107a StGB
Beharrliche Verfolgung:
(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen,
eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
1.
ihre räumliche Nähe aufsucht,
2.
im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3.
unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder
4.
unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen.
(3) Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch der im Sinn des Abs. 2 verfolgten Person zu Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
Man muss eben die Klappe halten wenn man beleidigt wird.
Nein musste sie nicht. Sie hätten ihn z.B. privat anworten können, dass sie nur auf seine Genitalien sah, weil er offensichlich an Microgenitalis leidet.