• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Überwindung

Na gut, dann versuche ich's nochmal so: Was ist 'Leben' für Dich? Doch sicher 'etwas' "Natürliches", oder? Wenn ja, 'decken' dann aber 'die Naturgesetze' selbiges komplett 'ab'? - Oder meinst Du etwa, das brauchte und hätte, also von sich aus, gar keine 'Gesetze', Gesetzmäßigkeiten?!
Systeme brauchen Gesetzmäßigkeiten. Das Leben ist kein System. Zum Beispiel glaube ich an lebendige Kunst. Und die hat mit Naturgesetzen nicht viel zu tun.

Ja, klar. Aber wovon hängt sie ab, diese "Funktionsfähigkeit"? Also ob 'Demokratie' überhaupt funktionieren kann?
Wenn du mich nach den Kriterien fragst, die mich zum Schluss kommen lassen, dass Demokratie nicht funktioniert, dann bleibt meine Antwort wohl trotzdem kurz. Funktionsfähigkeit verbinde ich mit Technik. Da ist es zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit vor allem relevant, welchen Anspruch ein Produkt hat. Demokratien sind ja auch Produkte, die nicht natürlich gewachsen sind, sondern hergestellt wurden. Ich vergleiche also, ob und wenn ja, inwieweit der gesellschaftliche Status Quo mit dem Anspruch einer Demokratie übereinstimmt. Der Anspruch einer Demokratie ist die Volksherrschaft. Der Status Quo ist eine Gesellschaft mit dem Selbstverständnis eines Sklaven. Ergo funktioniert Demokratie nicht, da das Ist-Kriterieum das Soll-Kriterium nicht erfüllt. Demokratien mögen auf gewissen Ebenen für gewisse Szenen funktionieren, aber nicht als das, was sie vor vorgehaltener Hand zu sein vorgeben. Deutschland beispielsweise erhebt zudem den Anspruch, ein Rechtsstaat zu sein. Es kann aber keinen Rechtsstaat mit Verjährungsfristen geben. Zumindest nicht, wenn man "Recht" als Manifestation idealen Gerechtigkeitssinns versteht. Es geht nur, wenn "Recht" als Herrschaft, resp. Beherrschbarkeit verstanden wird, und der Rechtsstaat die Manifestation einer selbsterhaltenden Herrschaft ist. Der Begriff "Rechtsstaat" kommt aus einer Ära, in der das Gottesgnadentum populär war, und eine Klassentrennung zwischen Plebis und Patriziat "gerecht" genannt wurde.

Wieso, inwiefern, konkreter, bitte?
Konkretisierung ist das, wonach ich dich frage.
 
Werbung:
Überwindet Euren inneren Schweinehund bitte insoweit, dass Ihr Euch nicht gegenseitig beleidigt. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das nichts bringt.
 
Überwindet Euren inneren Schweinehund bitte insoweit, dass Ihr Euch nicht gegenseitig beleidigt. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das nichts bringt.


Doch, es bringt was - man kann sich auf relativ harmlose Art abreagieren.
Schließlich sind es letztlich nur Worte und wenn Worte verletzen, kann man sich selbst fragen, was einen verletzt und schauen, ob man es abstellen kann.
 
Funktionsfähigkeit verbinde ich mit Technik. Da ist es zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit vor allem relevant, welchen Anspruch ein Produkt hat. Demokratien sind ja auch Produkte, die nicht natürlich gewachsen sind, sondern hergestellt wurden. Ich vergleiche also, ob und wenn ja, inwieweit der gesellschaftliche Status Quo mit dem Anspruch einer Demokratie übereinstimmt. Der Anspruch einer Demokratie ist die Volksherrschaft. Der Status Quo ist eine Gesellschaft mit dem Selbstverständnis eines Sklaven. Ergo funktioniert Demokratie nicht, da das Ist-Kriterieum das Soll-Kriterium nicht erfüllt. Demokratien mögen auf gewissen Ebenen für gewisse Szenen funktionieren, aber nicht als das, was sie vor vorgehaltener Hand zu sein vorgeben. Deutschland beispielsweise erhebt zudem den Anspruch, ein Rechtsstaat zu sein. Es kann aber keinen Rechtsstaat mit Verjährungsfristen geben. Zumindest nicht, wenn man "Recht" als Manifestation idealen Gerechtigkeitssinns versteht. Es geht nur, wenn "Recht" als Herrschaft, resp. Beherrschbarkeit verstanden wird, und der Rechtsstaat die Manifestation einer selbsterhaltenden Herrschaft ist. Der Begriff "Rechtsstaat" kommt aus einer Ära, in der das Gottesgnadentum populär war, und eine Klassentrennung zwischen Plebis und Patriziat "gerecht" genannt wurde.

Ich sehe dies ähnlich. Das Verjährungsprinzip im Rechtsstaat beruht überwiegend auf dem Grundsatz von Treu und Glauben und sollte eigentlich zu mehr Rechtsicherheit beitragen, kann aber auch genau das Gegenteil bewirken, wenn der Gesetzgeber zum Beispiel sich in Verzug eines vom Verfassungsgericht vorgegebenen Handlungsbedarfes befindet und damit zum Wachstum von Misstrauen und Rechtsunsicherheit in temporär unverantwortlicher Weise - quasi als "Gesetzgeberpartei" - dazu beiträgt, dass er die Dispositionsmaxime (als einseitiges Verfügungsprinzip zur Begründung in eigener Rechtsprechung) dem Opportunitätsprinzip (Ermessensprinzip mit Spielraum für Angemessenheit, Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit) vollständig ausreizt und hierzu sogar im Falle des Bestreitens das (hauseigene) Legalitätsprinzip durch 'Landes-Lancierung' des den Spielraum des (IM Anfang von Ermittlungen) natürlich erweiterten Amtsermittlungsgrundsatzes missbrauchen lässt, auch zunehmend offenkundig widerrechtlich gerne in Anspruch genommen wird - zum Beispiel nach dem Motto: Eine Krähe kratzt der anderen kein Auge aus, ohne dass ein Bürger somit auf legale Weise erfahren darf, wer die personelle auftragrechtliche Verantwortung für ein Fehlverhalten staatlicher Handlungsdirektiven trägt, denn nur wer auf legale Weise sich eine Informationen verschafft hat darf diese auch (im Prinzip) ganz legal - gegebenenfalls auch gerichtlich und in aller Öffentlichkeit - offenbaren.

Nicht nur in Deutschland stellt sich aktuell die nicht ganz belanglose und damit interessante Frage, was die Überwindung des Unrechtgedankens an zunehmenden Kosten in sehr wohl offensystemisch berechtigten Leistungsausgleichsforderungen zu bewirken in der Lage sein wird.

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir an einen scheinbar längst vergessenen Rechtsgrundsatz zu erinnern.

" Ex iniuria ius non oritur": Aus einem Unrecht heraus entsteht kein Recht.

Bernies Sage
 
Zuletzt bearbeitet:
Werbung:
Systeme brauchen Gesetzmäßigkeiten. Das Leben ist kein System.
Also keineswegs wollte ich hier Verfechter sein, es so zu bezeichnen. Aber was eigentlich macht Dich da so sicher?
Zum Beispiel glaube ich an lebendige Kunst. Und die hat mit Naturgesetzen nicht viel zu tun.
Und unterliegt damit aber keinerlei Gesetzmäßigkeiten?

Um es klar zu sagen: Nach meinem Verständnis versuchst Du nichts anderes, als Dich um eine so bezeichnenbare Antwort auf meine eigentliche Frage herumzudrücken! Nämlich der, ob es denn tatsächlich so sein kann/könnte, dass es außer 'den Naturgesetzen' ('zumindest') keine 'weiteren' gibt/gäbe.
(Was für mich jedoch und völlig selbstverständlich eigentlich überhaupt keine solche ist, gar keine solche sein kann!)
Wenn du mich nach den Kriterien fragst, die mich zum Schluss kommen lassen, dass Demokratie nicht funktioniert, dann bleibt meine Antwort wohl trotzdem kurz.
Weil ich danach gar nicht gefragt habe, nach Deinem "Schluss"? Oder wieso "trotzdem" bzw. überhaupt?
Funktionsfähigkeit verbinde ich mit Technik.
Warum, also ausschließlich? Zumal es doch völlig klar sein müsste, wie der Begriff hier gemeint und zu verstehen ist?
Da ist es zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit vor allem relevant, welchen Anspruch ein Produkt hat. Demokratien sind ja auch Produkte, die nicht natürlich gewachsen sind, sondern hergestellt wurden.
Nein, sondern selbstverständlich ist (auch) sie eine 'längst' vorhandene Möglichkeit, die allein ihrer Erkennung und Umsetzung bedarf! Und aber mit "Technik" tatsächlich überhaupt was zu tun haben können soll?!
Ich vergleiche also, ob und wenn ja, inwieweit der gesellschaftliche Status Quo mit dem Anspruch einer Demokratie übereinstimmt. Der Anspruch einer Demokratie ist die Volksherrschaft. Der Status Quo ist eine Gesellschaft mit dem Selbstverständnis eines Sklaven. Ergo funktioniert Demokratie nicht, da das Ist-Kriterieum das Soll-Kriterium nicht erfüllt.
Aach, wieso das denn?! Bzw., selbstverständlich liegt's tatsächlich an der Umsetzung, durch "die Gesellschaft", also uns selbst!
Demokratien mögen auf gewissen Ebenen für gewisse Szenen funktionieren, aber nicht als das, was sie vor vorgehaltener Hand zu sein vorgeben.
Nee? Als was denn dann? Und wieso sollten sie so etwas nötig haben?
Deutschland beispielsweise erhebt zudem den Anspruch, ein Rechtsstaat zu sein. Es kann aber keinen Rechtsstaat mit Verjährungsfristen geben. Zumindest nicht, wenn man "Recht" als Manifestation idealen Gerechtigkeitssinns versteht.
Das tut 'praktisch' aber tatsächlich wer überhaupt? Bzw. könnte inwiefern überhaupt legitim sein?...
Es geht nur, wenn "Recht" als Herrschaft, resp. Beherrschbarkeit verstanden wird, und der Rechtsstaat die Manifestation einer selbsterhaltenden Herrschaft ist. Der Begriff "Rechtsstaat" kommt aus einer Ära, in der das Gottesgnadentum populär war, und eine Klassentrennung zwischen Plebis und Patriziat "gerecht" genannt wurde.
...Davon abgesehen, dass das, zumindest so, ja nun 'wieder ein ganz anderes Thema ist'. Könnte aber nun dazu noch sagen, dass jegliche von 'Mensch' "produzierte" "Rechtssysteme" von vornherein sowieso nichts als blanker Unfug und somit nur destruktiv sein können! Denn selbstverständlich ist 'Leben' selbst auch dies! Und aber das einzig tatsächlich "funktionierende"!
Allerdings, könnte, denn Dir das zumindest jetzt auch noch 'nur halbwegs' nahe bringen zu wollen, würde sie wohl nur noch 'ziemlich unnütz' steigern, meine vergebliche Müh' hier. :(
Wohl schon mal deshalb, weil 'natürlich' auch das rein gar nichts mit "Technik" zu tun hat(?).
Konkretisierung ist das, wonach ich dich frage.
Ja, so wie eben offensichtlich auch die, Dir verständlich zu machen, dass "Illusionen" sowieso nur "das Falsche und Verhängnisvolle sein können für 'Mensch' in 'Leben'." Bzw., dass "Unverständnis" sehr wohl auch "konkretisiert" werden kann und manchmal auch muss, zwecks wirklicher beidseitiger Verständigung.
Jedenfalls wenn solche tatsächlich beidseitig gewünscht wird.
 
Zurück
Oben