Alternativator
Well-Known Member
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Hm... aber nein, für mich kann diese Differenzierung nicht die wirklich treffende sein. Denn jedenfalls grundsätzlich sollte Überwindung immer "positiv besetzt" sein, weil ja eben etwas Hinderndes überwunden, hinter sich gelassen werden, eben hierzu dienen soll. Natürlich ist bzw. wäre "innere Freiheit" - die aber an sich noch genauer zu definieren wäre - dabei tatsächlich dienlich, die tatsächliche Anwesenheit einer solchen muss jedoch zumindest bezüglich ihrer Größe als eher unwahrscheinlich bzw. als eher geringfügig gesehen werden, denn sonst gäbe es ja umso weniger überhaupt zu überwinden.Bedeutung-en machen hier unsere Gedankenrunde-
Ich schlage zwei Möglichkeiten vor:
A)
'Überwindung' bleibt positiv besetzt, wenn sich jemand aus (innerer) Freiheit *g e r n e* für irgendeine Verantwortung entscheiden möchte-
B)
Sich aus irgendeinem Zwang überwinden zu müssen, birgt aber -eben dann- einen Konflikt-Kampf-
Dass Überwindung aber überhaupt jemals nicht Konflikt sein könnte, kann ich keinesfalls erkennen. Die Schwere desselben muss jedoch 'von Fall zu Fall', unbedingt auch vom jeweiligen Bedeutungsgrad für den Betroffenen abhängig, jeweils dementsprechend unterschiedlich sein.
Bezüglich etwaigem "Zwangs" zur Überwindung ist jedenfalls für mich erst einmal die Frage zumindest opportun, ob es sich dann überhaupt um Überwindung jedenfalls im eigentlichen Sinne handeln kann. Aber natürlich spielt hier die Art des/eines Zwangs, z. B. durch wen oder was, mehr oder weniger tatsächlich zwanghaft, eine nicht unwesentliche Rolle. Zumindest im Extremfall Zwang durch massive körperliche Gewalt bzw. der unmittelbaren konkreten Androhung solcher kann ich keinerlei Überwindung mehr dabei weder vonnöten noch geschehend sehen.
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