dasinci
Well-Known Member
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Ich hatte als Gegenfrage auf deine Frage nach dem Stolz hier nach dem Verdienst gefragt - nicht nach dem Status Quo. Deine Ausführung liest sich wie ein vorsichtiges Einräumen der Tatsache, dass es sehr wohl einen qualitativen Unterschied gibt zwischen Arbeit im arbeitsrechtlichen Sinn und Leistung/Verdienst, auf die/den man stolz sein darf. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass Überwindung gar nicht in Verdienst, sondern in puren Aktionismus mündet.Die Arbeit an den eigenen Gefühlen, Neigungen bzw Einstellungen ist Arbeit im arbeitsrechtlichen Sinne ? Dem kann ich nicht vorbehaltlos zustimmen.
Arbeit im arbeitsrechtlichen Sinne verrichtet hat nur der Therapeut - und dieser ist auch der einzige, der für die Durchführung der Therapie entgeltlichen Lohn erhalten wird. Und auch nur wenn der entgeltliche Lohn vorhanden ist, ist es Arbeit im Arbeitsrechtlichen Sinne. (Bemerkung am Rande: Prinzipiell hätte ein Therapeut ja auch die Möglichkeit, mit der Therapie einen unentgeltlichen Freundschaftsdienst zu erweisen. In dem Falle wäre auch die Arbeit des Therapeuten keine im arbeitsrechtlichen Sinne, zumindest keine Vollwertige.)
Der Lohn des mordlustigen Minderjährigen ist die zusätzliche Aussicht darauf, keinen Mord mit all seinen Folgen zu begehen. Dieser Lohn ist aber unentgeltlich und auch kein Lohn im arbeitsrechtlichen Sinne.