Bernies Sage
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Um Gottes willen! - Ein solcherart grottenfalsches Gebot "Du sollst nicht töten" ist ein Verbot, dass nur einem Dummkopf gegeben sein wird, der nicht einmal ein Gebot von einem Verbot unterscheiden kann und folglich auch nicht einmal den Charakter eines echten Schutzgebotes von einem spezialgesetzlich machtpolitisch gruppenbezogen unecht ausgewählten Angriffsgesetz unterscheiden kann.Das Gebot "Du sollst nicht töten" wird einem Menschen gegeben, weil er nicht alle Konsequenzen im Voraus überblicken kann.
Jeder, der sich eines schönen Tages 'Mensch' nennen darf, wird es wie selbstverständlich logischerweise natürlich gegeben haben, alle möglichen und denkbaren Konsequenzen in KON-SEH-QUENZEN im unmittelbaren Voraus in einer sicheren Unterscheidungsfähigkeit über das einleuchtende Verstehen eines logisch einfach (griechisch) nachvollziehbaren VOKATIV in einer mehrfach eigenaktiv verstehbaren Formulierung "DU WIRST"... in der sicheren Einbindung einer aller ersten Zukunft in eine zutreffend entsprechende Ge-Gen-Warts-Projektion.
In Deutschland gilt der Art.14 des Grundgesetzes offenbar im Öffentlichen Recht noch als völlig unverstandenes Kapital (*KAP-I-TAL*).......auf ein Verbot, darf im Wesentlichen überhaupt keine vorrangige Gesetzgebung hinauslaufen, gerade um nicht als Angriffsgesetz vorsätzlich in einer besonders präparierten Gelegenheit wind(über)fallartig in Heimtücke missbraucht werden zu können!
Im Wesentlichen müssten alle Gesetze primär generalisiert als menschliche Schutzgesetze - ohne Ansehen der Person - dienen, in der Gebotenheit einer jeweils gesetzlich erlaubten Inanspruchnahme einer als zeitlich vernünftig erkennbaren Gelegenheit.
Der Schutz von Eigentum und Besitz muss in der Regel gewährleistet bleiben.
Wobei die Verpflichtung des Eigentums dahingehend gewahrt bleibt, dass sein Gebrauch zugleich (also parallel) dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll.
Und das ist nicht zu viel und nicht zu wenig verlangt.
Bernies Sage (Bernhard Laywer)
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