• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Die Würde des Menschen...

ich - weiß es nicht - nehme es aber an.
Mein Arzt hat mich auch auf das Problem aufmerksam gemacht, den "schweren" Unfall zu überdenken und für die Patientenverfügung zu definieren.

Ja, diesen Punkt, auch einen schweren Unfall einzukalkulieren und in seiner Patientenverfügung zu erwähnen, bzw. detailiert zu beschreiben, was in einem solchen Fall geschehen oder nicht gemacht werden soll, scheint ausgesprochen wichtig zu sein. Am besten geht man wohl mit einem Arzt seines Vertrauens zu einem Fachanwalt, um bei der Erstellung seiner Patientenverfügung auch keine Fehler zu machen und an alles zu denken und benennt diesem Anwalt seines Vertrauens, in seiner Vorsorgevollmacht als Bevollmächtigten, der dann dafür sorgen kann, dass der Wille des Klienten auch geachtet wird.
 
Werbung:
Ein Asket ist sicher auf sich konzentriert, um die Bescheidenheit, die er sich vorgenommen hat, zu leben, aber dieses an sich Denken, würde ich nicht als Egoismus bezeichnen oder damit vergleichen wollen. Man kann vermutlich nur im Vergleich zu seinem Umfeld, bescheiden oder konsumgierig und verschwenderisch leben, also auch in dieser Gesellschaft, verhältnismäßig bescheiden leben. Wenn das alles freiwillig geschieht, finde ich es auch in Ordnung, aber wenn man aus Not bescheiden oder sogar unwürdig leben muss, ist es natürlich eine Zumutung, die man keinem Menschen wünscht.
Klar zu denken, halte ich immer für sinnvoll, aber wenn man
alles gleich wieder vergisst, hat man sicher nicht viel davon. ;)
Ich habe es einige Kommentare zuvor schon genannt. Es geht um das Selbstbestimmungsrecht über sich und sein Leben UND den Zeitpunkt seines Todes. Wird die Würde des Menschen nicht schon dadurch angetastet, dass man in Deutschland nicht selbst darüber entscheiden kann, ob man sein Leben vorzeitig beenden möchte, weil man Todkrank ist und das Leid nicht mehr ertragen kann/will?

Nun gibt es ja eine Patientenverfügung, die man anfertigen kann und sicher auch sollte, wenn man verhindern möchte, dass gegen seinen Willen, lebenserhaltende Maßnahmen vorgenommen werden und bisher bin ich davon ausgegangen, dass eine solche Verfügung auch bindend ist, eben weil man das Recht hat selbst zu bestimmen, ob und wie (weit) man behandelt und am Leben erhalten werden möchte, aber offenbar sieht das in der Praxis anders aus.

Die Ärzte wollen und sollen natürlich Leben erhalten und keine aktive oder passive Sterbehilfe vornehmen, indem sie die lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen oder beenden, aber sind sie nicht dazu verpflichtet, den Wunsch, den ein Mensch äußert oder durch seine Patientenverfügung klar festgelegt hat, zu respektieren?

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Patientenverfuegung-295.html
 
Ja, eine Patientenverfügung (PatV) sollte - auch für Ärzte - bindend sein. Vorausgesetzt die PatV wird dem Arzt rechtzeitig vorgelegt. Aber Juristen finden bestimmt auch dann Gründe, weshalb sich der Arzt nicht an eine PatV halten musste, wenn er das nicht tat, weil er Sorge hatte, sich vor dem Strafrichter wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten zu müssen (defensive medicine!). Entweder ist in der PatV die abgelehnte Maßnahme nicht konkret genug beschrieben, oder die Situation in der die PatV wirksam werden sollte war nicht mit jener medizinischen Situation ident, die in der PatV beschrieben ist. Also musste sich der Arzt nicht daran halten.
Aber es ist völlig richtig: Der Patientenwille ist die Handlungs- und Behandlungsgrenze auch für modernste Medizin. Eine PatV ist eigentlich nicht die Anweisung an einen (fremden) Arzt, sondern vielmehr die Handlungsdirektive für seinen rechtlichen Vertreter, wenn er selbst nicht mehr in der Lage sein wird entscheiden, zustimmen oder ablehnen zu können.
Bleibt für mich nur die Frage, ob der Errichter einer PatV auch bereit ist, selbst abzulehnen, was er von anderen verlangt. Zum deutlicheren Verständnis: Wäre ein hochbetagter Pflegefall (der seinen Willen bilden und kundtun kann) auch bereit, die Einnahme von (ärztlich empfohlenen) Medikamenten zu verweigern, weil sie sein Leben verlängern.
Menschenwürde darf nicht bedeuten von anderen etwas zu verlangen, bzw. auf andere abzuschieben, was man nicht bereit ist, an sich selbst zu vollbringen.
 
Den Bezug zu Kant sehe ich hier nicht und glaube auch nicht, dass dieses Grundgesetz aus diesem Grunde erstellt wurde. Was ist denn die Unantastbarkeit der Würde des Menschen wirklich, bzw. warum sollte man sie achten?

Sie abzuschaffen würde doch bedeuten, dass der Mensch kein Recht hat, sein Leben selbst zu bestimmen und das wäre/ist doch nicht wünschenswert.

Die Würde des Menschen widerspricht sich mit diesem Zitat: “ So wahr mir Gott helfe.“
Die Würde und Machtspiele hemmen sich im Spiel um Ansprüche (Besitz).
 
Ja, eine Patientenverfügung (PatV) sollte - auch für Ärzte - bindend sein. Vorausgesetzt die PatV wird dem Arzt rechtzeitig vorgelegt. Aber Juristen finden bestimmt auch dann Gründe, weshalb sich der Arzt nicht an eine PatV halten musste, wenn er das nicht tat, weil er Sorge hatte, sich vor dem Strafrichter wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten zu müssen (defensive medicine!). Entweder ist in der PatV die abgelehnte Maßnahme nicht konkret genug beschrieben, oder die Situation in der die PatV wirksam werden sollte war nicht mit jener medizinischen Situation ident, die in der PatV beschrieben ist. Also musste sich der Arzt nicht daran halten.

Ja, inzwischen verstehe ich besser, warum das mit der PatV nicht so einfach und bindend ist, wie ich dachte und warum die Ärzte sich in einige/vielen Fällen nicht daran halten müssen, wollen oder dürfen, weil die Rechtslage nicht klar definiert ist, bzw. die PatV nicht konkret genug formuliert, oder erst vorgelegt wurde, nachdem die Behandlung bereits begonnen wurde. Denn in dem Moment, indem der Patient bereits an die Maschinen angeschlossen wurde, müssten sie die Geräte ja aktiv abschalten, was dann als aktive Sterbehilfe angesehen werden könnte. Das alles ist wirklich viel komplizierter, als ich bisher annahm.

Aber es ist völlig richtig: Der Patientenwille ist die Handlungs- und Behandlungsgrenze auch für modernste Medizin. Eine PatV ist eigentlich nicht die Anweisung an einen (fremden) Arzt, sondern vielmehr die Handlungsdirektive für seinen rechtlichen Vertreter, wenn er selbst nicht mehr in der Lage sein wird entscheiden, zustimmen oder ablehnen zu können.

Das stimmt, so sollte es zumindest sein. Aber, es ist natürlich fatal, wenn der Patient in seiner PatV keinen rechtlichen Vertreter benannt hat und eine fremde Person als Betreuer eingesetzt wird. Wie ich gelesen habe, sollte dieser zwar den Wunsch des Patienten vertreten, auch wenn es seiner eigenen Denkweise widerspricht und sich auch an die in der PatV gewünschten Vorgaben und nach den Aussagen der Familienangehörigen, Bekannten und Freunden richten, die den Patienten gut kennen, aber scheinbar ist es für einen solchen Betreuer auch nicht so einfach, diese Erwartungen zu erfüllen. Daher scheint es ausgesprochen wichtig zu sein, dass man nicht nur eine PatV errichtet, sondern unbedingt auch eine Vorsorgevollmacht erstellt, in der man einen konkreten gesetzlichen Vertreter benennt, dem man vertraut.

Bleibt für mich nur die Frage, ob der Errichter einer PatV auch bereit ist, selbst abzulehnen, was er von anderen verlangt. Zum deutlicheren Verständnis: Wäre ein hochbetagter Pflegefall (der seinen Willen bilden und kundtun kann) auch bereit, die Einnahme von (ärztlich empfohlenen) Medikamenten zu verweigern, weil sie sein Leben verlängern.
Menschenwürde darf nicht bedeuten von anderen etwas zu verlangen, bzw. auf andere abzuschieben, was man nicht bereit ist, an sich selbst zu vollbringen.

An die Kosten für die Behandlungen und die Medikamente, bzw. die finanziellen Verhältnisse des Patienten, habe ich gar nicht gedacht, weil das im Krankenhaus m.E. zweitrangig ist. Denn die Behandlungskosten werden doch, wie ich annehme, in jedem Fall bezahlt, ganz gleich, ob der Patient hochbetagt ist oder nicht. So sollte es zumindest sein, aber es kann natürlich auch in einem solchen Fall Unterschiede zwischen Privatpatienten und Kassenpatienten geben, denn die sogenannte Zweiklassenmedizin, gibt es ja ansonsten auch.

Es geht mir auch nicht darum, von irgendjemandem etwas zu verlangen, denn in dem Augenblick würde seine Menschenwürde m.E. bereits eingeschränkt. Also, ich würde von keinem Patienten, ganz gleich ob er arm oder reich ist, verlangen wollen, dass er eine Behandlung ablehnt oder annimmt und auch von niemandem erwarten, seine Entscheidungen nach meinen Vorstellungen zu treffen. Im Gegenteil, mir geht es ja gerade darum, jedem Menschen sein Recht zugestehen, selbst über sich und sein Leben zu entscheiden. Das einzige, was ich erwartet habe, ist, dass der Wunsch des Patienten oberste Priorität haben würde und auch von den Ärzten und Kliniken, bzw. einem Betreuer geachtet würde. Aber, wie ich schon geschrieben habe, ist das alles wohl viel komplizierter, als ich dachte.
 
Bleibt für mich nur die Frage, ob der Errichter einer PatV auch bereit ist, selbst abzulehnen, was er von anderen verlangt. Zum deutlicheren Verständnis: Wäre ein hochbetagter Pflegefall (der seinen Willen bilden und kundtun kann) auch bereit, die Einnahme von (ärztlich empfohlenen) Medikamenten zu verweigern, weil sie sein Leben verlängern.

Interessante Sichtweise. Dies hängt wohl von den genauen Umständen ba, in der sich der hochbetgte Pflegefall befindet. Hat er unerträgliche Schmerzen? Möchte er heim (zu Gott)? Kann er sich die Pflege leisten? Ist er der Meinung, dass er anderen zur Last fällt? Usw. Ich gebe zu bedenken, dass viele ins Ausland fahren um sich dort, in Sterbekliniken zu begeben, wo ihnen Sterbehilfe geleistet wird.
 
Werbung:
Zurück
Oben