• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Die Würde des Menschen...

Das tun die meisten aber nicht aus Mitleid, sondern aus Machtgier, weil es sie befriedigt, über Leben und Tod zu entscheiden. Die meisten ihrer Opfer sind gar nicht so schwer krank. Das ist definitiv Mord (mindestens wohl niedere Beweggründe).

Ja, aus Mitleid tun sie das ganz sicher nicht, sondern aus einem krankhaften Machtgefühl heraus und ich finde es wirklich erschreckend, wie oft man von so etwas hört/liest und wie leicht es für solche Täter ist, derartig hinterhältige Morde zu begehen.
 
Werbung:
Zur Verschleierung - Klarstellung aus meiner Sicht:
Mit rechtswidriger Sterbehilfe habe ich die sorgsame Sterbehilfe gemeint, die dem Wohle des Patienten, der Angehörigen ... dient und auf einem stillen und "allgemeinen" Einvernehmen beruht. Nur darüber redet man nicht.

Ich finde es etwas sonderbar, dass eine sorgsame und einvernehmliche Sterbehilfe, bzw. das Zulassen des natürlichen Sterbens eines Menschen, rechtswidrig sein kann. Der Wille des Sterbenden, sollte m.E. an erster Stelle stehen und man sollte auch darüber reden (können), dass man einen Menschen hat sterben und gehen lassen. Denn, in vielen Fällen ist das wirklich eine Erlösung von einem großen Leid und einem nicht mehr menschenwürdigen Leben.
 
Es kommt auf den Vorsatz an: Will er direkt töten oder "helfen" oder beides.

Nun ich denke, das Verleihen eines Seiles alleine, bedeutet noch nicht, dass jemand einen Einfluss auf die Selbsttötung des anderen ausübt, aber wenn er der Person erklären würde, wie man den richtigen Koten bindet, damit es funktioniert und schnell geht, überschreitet er eine Grenze, durch die er eine Beihilfe zur Selbsttötung begeht.
 
Das ist das Problem: Welchen Willen hatte der Verfüger bei Abfassen der Sterbehilfe und welchen vor dem (mittelbaren, unmittelbaren) Moment des Sterbens und ist er jeweils als freier Wille zurechenbar.

Ja, die Zurechenbarkeit, spielt natürlich eine ausgesprochen große Rolle und ich kann mir auch gut vorstellen, dass viele Menschen, die in ihrer Patientenverfügung alle Lebensverlängernden Maßnahmen abgelehnt haben, in dem Moment, indem es dann soweit ist, doch an ihrem Leben festhalten. Und solange sie sich (noch) irgendwie äußern oder mitteilen können, wird ihr aktueller Wunsch, vermutlich auch respektiert. Aber was ist, wenn die Person sich nicht mehr mitteilen kann? Sollte dann nicht die selbst verfasste Patientenverfügung gelten?
 
Aber was ist, wenn die Person sich nicht mehr mitteilen kann? Sollte dann nicht die selbst verfasste Patientenverfügung gelten?
ich - weiß es nicht - nehme es aber an.
Mein Arzt hat mich auch auf das Problem aufmerksam gemacht, den "schweren" Unfall zu überdenken und für die Patientenverfügung zu definieren.
 
Werbung:
Zurück
Oben