Meine vorherige Antwort auf diesen Kommentar, indem ich davon ausging, dass man das Problem dadurch lösen könnte/würde, indem man den "schweren" Unfall, also den Notfall in der Patientenverfügung bedenkt und genau definiert, was man in einem solchen Fall wünscht, möchte ich hierdurch richtigstellen. Denn inzwischen weis ich, dass jeder schriftlich oder mündlich geäußerte Wille eines vollkommen zurechnungsfähigen Menschen, bei einem Notfall, keinen Wert mehr hat und nicht berücksichtigt wird, weil die Ärzte gesetzlich dazu verpflichtet sind, alles zu tun, um das Leben des Menschen/Patienten zu retten und zu erhalten, auch wenn sie wissen, dass er es gar nicht möchte. Und wenn die Geräte einmal angeschlossen und die Lebenserhaltenden, - bzw. Verlängernden Maßnahmen eingeleitet wurden, dürfen sie sie auch nicht mehr abschalten, bzw. beenden, weil es sich dann um aktive Sterbehilfe handeln würde, die hierzulande und in vielen und/oder den meisten anderen Ländern, verboten ist.
Demzufolge ist der Wille des Patienten bei/in einem Notfall, ganz außer Kraft gesetzt und wird nicht berücksichtigt.