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Die Würde des Menschen...

Ebenfalls gibt es ja noch die unterlassene Hilfeleistung,welche das Gesetz ja in betracht zieht.
Jemand mit Patientenverfügung würde auch Hilfe zulassen,und daß wohl in den meisten Fällen.

Ja, unterlassene Hilfeleistung ist ebenfalls strafbar und ich vermute auch, dass viele/einige Menschen sich anders entscheiden, wenn die in der PV beschriebene Situation tatsächlich eingetreten ist und dass sie einige/viele dann doch an ihrem Leben festhalten. Dann ist die PV auch automatisch ungültig und der aktuelle Wille des Patienten zählt. Aber es gibt auch viele Fälle, bei denen es nicht so ist, dass der Patient am Leben erhalten werden und sein Leiden dadurch nur unnötig verlängern möchte.
 
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Bei der PVwill der Patient, daß er am Verlauf seiner "Erkrankung" sterben will, und sein Tod nicht durch Apparatemedizin oder sonst übliche Indikationen aufgehalten wird.

Ja, so ist es. Und das ist auch rechtsverbindlich, solange es sich nicht um einen Notfall handelt. Denn dann greifen die staatlichen Gesetze.
 
Bei der PVwill der Patient, daß er am Verlauf seiner "Erkrankung" sterben will, und sein Tod nicht durch Apparatemedizin oder sonst übliche Indikationen aufgehalten wird.
Es gibt ja verschiedene Situationen, in denen eine Patientenverfügung greift, oder eben nicht.
Klar ist, dass sie wohl die verschiedenen Situationen genau erfassen muss.
Soraya hat zb eine Sitation beschrieben, die nach einem Notfall folgen könnte. Jemand liegt im Koma, muss beatmet werden, braucht künstliche Ernährung. Die Maschinen ab zustellen und damit den Tod herbei zuführen ist wie Leben zu verkürzen. Das ist schwierig, wenn theoretisch Hoffnung besteht, dass jemand aufwacht.
Meine Klientin hatte ja eine Patientenverfügung. Darin war formuliert, dass sie werder reanimiert werden möchte, noch ein Tracheostoma möchte, noch künstlich ernährt werden möchte.
Das Tracheostoma, hätte bedeutet, dss sie zwar weiter atmen kann, aber vermutlich die Fähigkeit zu sprechen verliert. Und das als jemand, der sich- als Folge ihrer Erkrankung-gar nicht mehr bewegen konnte.
Da hat nie ein Arzt irgendwie auch nur erwähnt, dass sie so einen Eingriff machen sollte, jedem war es klar diesen Wunsch einzuhalten. Auch das katholische Krankenhaus in dem sie immer war, weil es ihr von der Atmung her schlecht ging.
Ich habe auch schon erlebt, dass eine Bewohnerin in einem Seniorenheim, Demenz im Endstadium, keine PEG bekam, obwohl sie keine Patientenverfügung hatte. Ihre Betreuerin und der Arzt hielten das für nicht sinnvoll.
Bei der Würde des Patienten geht es also auch die Rechte eines Arztes. Ich weiß Zb auch, das Ärzte es ablehnen Zeugen Jehovas zu behandeln, weil sie nicht in die Situation kommen möchten, jemanden sterben zu lassen, nur weil er Blut ablehnt.
 
Es gibt ja verschiedene Situationen, in denen eine Patientenverfügung greift, oder eben nicht. Klar ist, dass sie wohl die verschiedenen Situationen genau erfassen muss.

Genau, es kommt auf die konkrete Situation an und die PV sollte in jedem Fall so genau wie möglich formuliert sein/werden.

Soraya hat zb eine Sitation beschrieben, die nach einem Notfall folgen könnte. Jemand liegt im Koma, muss beatmet werden, braucht künstliche Ernährung. Die Maschinen ab zustellen und damit den Tod herbei zuführen ist wie Leben zu verkürzen. Das ist schwierig, wenn theoretisch Hoffnung besteht, dass jemand aufwacht.

Den konkreten "Fall" kann aus Diskretion (noch) nicht schildern, solange er nicht überstanden ist. Aber, die Ärzte dürfen die Geräte auch nicht abschalten, wenn allen Beteiligten klar ist, dass keine Hoffnung mehr besteht.
 
Glauben Sie mir: Es gibt ein stilles Einvernehmen. Die "Formvorschriften" sollen vor Mißbrauch schätzen.

Ich glaube es Ihnen und habe auch bei Recherchen gelesen, dass es dieses stille Einvernehmen gibt. Aber, in dem "Fall", den ich gerade miterleben muss, ist es so nicht möglich. Die "Formvorschriften" sind m.E. auch sinnvoll, um einen leichtsinnigen Umgang oder ein Fehlverhalten zu vermeiden. Aber, diese Vorschriften dürften m.E., eine gewisse ethische und moralische Grenze nicht überschreiten.
 
Ist genau so wenn ich mir eine Pistole an den Kopf halte,hier schreitet das Gesetz ja auch ein.

Ja, das stimmt. Suizid ist zwar nicht "wirklich" verboten und strafbar, weil man einen Verstorbenen, der ihn vollzogen hat, ja gar nicht mehr bestrafen könnte, aber der Staat tut natürlich alles, um zu verhindern, das Menschen sich das Leben nehmen. Allerdings tut er m.E. zu wenig dafür, dass die Menschen so zufrieden sind, dass sie gar nicht auf eine so verzweifelte Idee kommen.
 
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