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Die Würde des Menschen...

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Dem steht gegenüber, daß Ärzte bei der Abfassung von PV mitwirken bzw. mitwirken müssen.

Soweit ich weis, muss kein Arzt bei der Abfassung einer PV mitwirken, wird es aber tun, wenn ein Patient ihn darum bittet. Dies ändert jedoch nichts an den gesetzlichen Vorschriften in einer Notfallsituation.
 
Ich habe nicht Notfall im engsten Sinn gemeint, sondern die Folgen aus einem Unfall, die vom Inhalt her einer schweren Erkrankung entsprechen können.

Das Problem dabei ist, dass die Behandlung bei einem Notfall erst einmal begonnen werden MUSS und man sie dann auch nicht mehr beenden DARF, also weder die Geräte abschalten darf, die das Leben erhalten, bzw. verlängern, noch die Medikamente absetzen darf, wenn dies zum Tod des Patienten führen würde, weil es sich dann im aktive Sterbehilfe handeln würde.
 
In Österreich muß der Arzt die Beratung im "Formular" unterschreiben.

Ich weis nicht genau, ob dies alles in Österreich genauso ist, wie hier in Deutschland, aber ich denke schon. Auch hier wird ein Arzt, der bei der Erstellung einer PV mitwirkt, sie unterzeichnen, aber das bedeutet eben nicht, dass dadurch die staatlichen Gesetzt umgangen werden können. Denn jeder Arzt muss den Eid leisten, der ihn dazu verpflichtet, sich daran zu halten.
 
Die Kirchen/Religionen haben diesbezüglich keine Macht. Selbst wenn ein Angehöriger der Zeugen Jehovas aus Glaubensgründen, Bluttransfusionen ablehnt und nicht wünscht, werden sie angewandt/vorgenommen, weil die staatlichen Gesetzt vorrangig sind und man sich in einem solchen Fall nicht (mehr) auf die Religionsfreiheit berufen kann.
Die Kirchen haben insofern Macht, dass die meisten Wähler in Deutschland Christen sind und die meisten Politiker ebenfalls. Es gibt schließlich auch zwei Parteien mit dem „C“ vorne dran. Der direkte Einfluss der Kirchen ist auch beispielsweise in Bezug auf den Abtreibungsparagraphen oder der aktiven Sterbehilfe nicht zu übersehen.
Es ist ja bekannt, dass die Kliniken dringend Geld brauchen, weil das Gesundheitssystem nicht so funktioniert, wie es sollte.
Krankenhäuser und Kliniken haben nicht immer nach marktwirtschaftlichen Prinzipien betrieben werden müssen, das kam erst vor wenigen Jahrzehnten. Das Gesundheitswesen wird immer mehr privatisiert, du kannst Aktien von Konzernen kaufen, die eine ganze Reihe von Kliniken und Krankenhäusern betreiben. Der Sozialstaat zieht sich immer mehr zurück, das ist das Problem.
Ja, das mit dem Vertrauen ist so eine Sache, auf die man sich nicht verlassen kann und wie ich am Anfang dieses Beitrags vermutet habe, gilt auch der Art. 1 des Grundgesetzes, nur solange, bis ein anderes Gesetzt greift und ihn außer Kraft setzt.
Das ist in einem Rechtsstaat nicht erlaubt. Jedes Gesetz muss auf seine Verfassungskonformität überprüft werden, bevor es in Kraft tritt. Das Verfassungsgericht hat nicht ohne Grund manches Gesetz gekippt.
 
Das Problem dabei ist, dass die Behandlung bei einem Notfall erst einmal begonnen werden MUSS und man sie dann auch nicht mehr beenden DARF, also weder die Geräte abschalten darf, die das Leben erhalten, bzw. verlängern, noch die Medikamente absetzen darf, wenn dies zum Tod des Patienten führen würde, weil es sich dann im aktive Sterbehilfe handeln würde.
Ebenfalls gibt es ja noch die unterlassene Hilfeleistung,welche das Gesetz ja in betracht zieht.
Jemand mit Patientenverfügung würde auch Hilfe zulassen,und daß wohl in den meisten Fällen.
 
Bei der Gelegenheit eine kleine Anekdote: ein Bekannter von mir wurde von seiner Frau verlassen und es wollte sich daraufhin umbringen. Er hat versucht sich an der Kleiderstange seines Kleiderschranks zu erhängen und dabei ist der Kleiderschrank umgefallen und es hätte ihn beinahe erschlagen. Anschließend kam er für einige Wochen in die Psychiatrische, aber ich habe nicht herausgefunden, ob wegen des Selbstmordversuchs oder wegen der Art des Selbstmordversuchs.:D

Obwohl es mir zurzeit sehr schlecht geht und ich wirklich verzweifelt bin, einem geliebten Menschen nicht mehr helfen zu können, als ich bereits getan habe, hast du mich hierdurch tatsächlich zum Lachen gebracht. Also, vielen Dank dafür, das hat mir wirklich gut getan!!!
 
Das Problem dabei ist, dass die Behandlung bei einem Notfall erst einmal begonnen werden MUSS und man sie dann auch nicht mehr beenden DARF, also weder die Geräte abschalten darf, die das Leben erhalten, bzw. verlängern, noch die Medikamente absetzen darf, wenn dies zum Tod des Patienten führen würde, weil es sich dann im aktive Sterbehilfe handeln würde.
Bei der PVwill der Patient, daß er am Verlauf seiner "Erkrankung" sterben will, und sein Tod nicht durch Apparatemedizin oder sonst übliche Indikationen aufgehalten wird.
 
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Die Kirchen haben insofern Macht, dass die meisten Wähler in Deutschland Christen sind und die meisten Politiker ebenfalls. Es gibt schließlich auch zwei Parteien mit dem „C“ vorne dran. Der direkte Einfluss der Kirchen ist auch beispielsweise in Bezug auf den Abtreibungsparagraphen oder der aktiven Sterbehilfe nicht zu übersehen.

Das stimmt m.E. nur (noch) bedingt, denn ich bin der Überzeugung, dass die Macht der C-Kirche immer mehr abnimmt und gehe davon aus, dass der Staat die Sterbehilfe aus wirtschaftlichen Gründen untersagt. Ethische und moralische Bedenken sind hierbei zweitranging oder sogar ganz bedeutungslos.

Der Sozialstaat zieht sich immer mehr zurück, das ist das Problem.

Dem stimme ich zu. Der Staat müsste sich tatsächlich viel mehr dafür einsetzen/darum kümmern, dass Kliniken nicht aus wirtschaftlichen Gründen unnötige Operationen durchführen und Menschen am Leben erhalten müssen, die eigentlich sterben würden und es auch wollen, sondern sollte viel mehr Geld in die Kliniken, insbesondere die Gehälter der Pflegekräfte und Ärzte investieren, um für das Wohl der Bürger zu sorgen. Aber, die Gesetze, an die sich Ärzte halten müssen, werden vom Staat verabschiedet.

Das ist in einem Rechtsstaat nicht erlaubt. Jedes Gesetz muss auf seine Verfassungskonformität überprüft werden, bevor es in Kraft tritt. Das Verfassungsgericht hat nicht ohne Grund manches Gesetz gekippt.

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