Ich denke sie meint speziell die Notfallsituation.
Ein Mann läuft durch die Stadt( hat Patientenverfügung), hat einen Herzinfarkt, wird bewusstlos, stirbt während der Notarzt gerade bei ihm ist.
Möchte nicht wieder belebt werden, aber der Notarzt tut es doch, weil er nichts von der Patientenverfügung weiß.
Und selbst wenn er es wüsste, weil eine Begleitperson es ihm sagt, wird er wieder beleben, weil er nicht abgesichert ist.
Und dann- auch wenn er die Patientenverfügung in der Hand hat, kann ihm niemand etwas anhaben, wenn er trotzdem handelt. Das ist dann auch eine Frage seines persönlichen Gewissens und seiner Einschätzung(was den Erfolg seiner Behandlung angeht). Man kann niemanden zwingen, jemanden sterben zu lassen.
Außerdem kann er jederzeit sagen, der Patient hätte ihm ( vor Bewusstlosigkeit)signalisiert, dass er leben möchte.
Im Krankenhaus jedoch, wenn klar ist, dass jemand schwerst krank ist, handelt man mehr nach Patientenwillen- um unötiges Leiden zu verhindern.