Schön, dass meine Ausführungen "ankommen" - Danke.
Sehr gerne und Dito!
Das Thema interessiert mich ja wirklich.
Es ist tatsächlich für Ärzte nicht einfach, weil sie dagegen agieren müssen, wofür sie ausgebildet sind und wofür sie gerufen wurden oder wofür sie im Spital Dienst machen. Deshalb ist es wichtig, dass sich jeder ausführlich mit seinem eigenen und tatsächlichen Willen beschäftigt. In einem zweiten Schritt, sollte er zu dem Schluss gekommen sein, bestimmte Behandlungen abzulehnen, muss man mit seinen nächsten Angehörigen darüber sprechen und ihnen erklären, was man sich eigentlich wünscht. Insbesondere im hohen Alter - sollten Angehörige "dann" nicht in Panik und Hektik die Rettung rufen (auch Sanitäter sind verpflichtet Wiederbelebungsmaßnahmen zu ergreifen) und mich ins Spital bringen lassen, sondern lieber zuwarten und die Patientenverfügung bereit halten. Das geht aber natürlich nur, wenn der/die LebenspartnerIn und/oder die Kinder wissen, was ich mir für diesen Fall gewünscht habe. - Jetzt und derart gesehen, bekommt die PatV eine andere Dimension. Sie wird tatsächlich zur Verfügung des Patienten und dient nicht mehr nur der Rechtssicherheit von Intensivmediziniern.
Dem stimme ich vollkommen zu, aber leider ist es manchmal nicht so einfach oder möglich, es auch genau so umzusetzen, weil unvorhergesehene Umstände eintreten können, wie z.B. bei einem schweren Unfall, bei dem der Rettungswagen gerufen wird. Bei einem solchen Notfall liegt die PatV natürlich noch nicht vor, denn ich vermute einmal, dass niemand sie ständig bei sich trägt, wie eine Organspendenkarte. Und im Notfall wird jeder Arzt handeln müssen, um das Leben des Patienten zu retten. Wenn die PatV dann erst später vorgelegt wird, kann alles sehr schwierig werden.
Einen rechtlichen Vertreter bestimmt man nicht in der PatV, sondern wie du später richtig schreibst, mittels einer Vorsorgevollmacht. Und die sollte immer gleichzeitig mit einer PatV errichtet werden. In der PatV beschreibe ich was mein Wunsch ist, und in der Vorsorgevollmacht bestimme ich, wer meinen Wunsch durchsetzen soll.
Ja, ein solcher Vertreter ist ausgesprochen wichtig, denn ohne ihn, ist eine PatV möglicher Weise unbrauchbar oder nicht durchsetzbar.
Zu den Kosten: Die sollten für die Entscheidung tatsächlich keine Rolle spielen. Dafür haben wir in Europa gut funktionierende Sozialversicherungssysteme. Ja, die Zweiklassenmedizin sehe ich auch insofern als gegeben, als dass die armen "Reichen" und die armen "Privatversicherten" primär alles über sich ergehen lassen müssen und erdulden müssen, was medizinisch machbar ist, bevor sie endlich sterben dürfen. Es sei denn, sie waren nicht nur reich, sondern auch klug und sie haben mit einer PatV vorgesorgt.
Ich denke, dass die Kosten immer eine Rolle spielen, ganz gleich ob man es von der Wirtschaftlichkeit der Klinik und dem Verdienst der Ärzte, oder von der Perspektive der Pflege, - und Krankenversicherung aus betrachtet, die alles bezahlen soll/wird. Es ist vermutlich keine Seltenheit, dass Privatpatienten mehr "Leistungen" angeboten werden, weil sie gut bezahlt werden und sie dadurch vielleicht auch länger und mehr Leid ertragen müssen, aber ich habe auch schon üble Dinge erlebt, weil gewisse Leistungen für einen Kassenpatienten, der sie gerne in Anspruch nehmen wollte, nicht bezahlt wurden.
Du sprichst noch einen ganz wichtigen Punkt an: Das Errichten einer PatV darf niemals eine Pflicht sein, sondern das ist immer das höchstpersönliche Recht eines Menschen.
Es ist gar nicht so kompliziert, wenn man es nüchtern, ehrlich zu sich selbst und gründlich angeht.
Ja, die Freiwilligkeit ist tatsächlich die höchste Priorität und jeder sollte sich sehr gut überlegen, was er wirklich möchte.
Ich finde schon, dass es ziemlich kompliziert ist, versuche aber möglichst nüchtern mit diesem schweren Thema umzugehen.