Ja, so ist dieses "darf" ohnehin generell zu sehen. Wird ein Zwang so ausgeübt, dass man etwas gar nicht mehr tun kann, stellt sich die Dürfensfrage sowieso nicht mehr. So schreibt ja auch das Stgb nicht "Dies & das darf man nicht" sondern "Wer dies&das tut, ist mit diesem&jenem zu bestrafen"
Das "dürfen" bzw "müssen" ergibt sich dann wieder, wie ich kürzlich schon geschrieben habe, per se. "Wenn ich die Konsequenzen nicht tragen will, DARF ich dies&das nicht tun."