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Wahlrecht ab 16..

Ich halte gar nichts vom Wahlalter 16 Jahre, ich halte es umgekehrt auch für fraglich ob ein Wahlalter mit 18 sinnvoll ist, vielleicht sollte man Mindestalter für Wahlen auf 21 erhöhen? Also ich rede vom aktiven Wahlrecht, Wählbar, zumindest auf Bundestags- und Länderebene sollte man meiner Meinung nach frühestens mit 25 sein. Gerade mit 16 sind die meisten Menschen noch nicht geistig ausgereift um wählen zu gehen. In der Regel können sie die politischen Sachverhalte noch nicht differenziert betrachten, außerdem wäre die Folge, dass viele Politiker gezielt um die Stimmen der circa 16-jährigen Wähler kämpfen würden und Dinge fordern würden wie kostenlose Süßigkeiten für Alle und Niemand sollte mehr in die Schule gehen müssen. Viele Grüße
 
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Wenn schon, dann richtig. Genau wie es beim Führerschein regelmäßige Überprüfungen geben sollte, ob jemand noch fahrtauglich sind, am besten gestaffelt nach Alter, sollte dies auch für Wahlen gelten.
Wenn man dem 16-jährigen Schulsprecher, der aktiv in der Jugendorganisation einer Gewerkschaft oder Partei mitarbeitet nur auf Grund seines Alters die Wahlreife abspricht, sollte dies auch für den Alkohol- oder Drogenabhängigen mit 40 oder 50 gelten, ganz zu scheigen von dem 70-jährigen mit Demenz.
 
Wenn schon, dann richtig. Genau wie es beim Führerschein regelmäßige Überprüfungen geben sollte, ob jemand noch fahrtauglich sind, am besten gestaffelt nach Alter, sollte dies auch für Wahlen gelten.
Wenn man dem 16-jährigen Schulsprecher, der aktiv in der Jugendorganisation einer Gewerkschaft oder Partei mitarbeitet nur auf Grund seines Alters die Wahlreife abspricht, sollte dies auch für den Alkohol- oder Drogenabhängigen mit 40 oder 50 gelten, ganz zu scheigen von dem 70-jährigen mit Demenz.
Das geht einher mit der Rechtsfähigkeit. Ist diese bei
Alkohol- oder Drogenabhängigen mit 40 oder 50 gelten, ganz zu scheigen von dem 70-jährigen mit Demenz
nicht gegeben und gerichtlich festgestellt, ist auch deren Wahlrecht dahin.
 
Das geht einher mit der Rechtsfähigkeit. Ist diese bei

nicht gegeben und gerichtlich festgestellt, ist auch deren Wahlrecht dahin.

Nicht in Deutschland:
Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar 2019
den bisherigen Wahlrechtsausschluss von Menschen
mit Demenz, für die eine rechtliche Betreuung mit
der Besorgung „aller Angelegenheiten“ eingerichtet
wurde, für verfassungswidrig erklärt
 
Nicht in Deutschland:
Ja, ich kann nur für Österreich sprechen, in anderen Ländern kann dies natürlich anders gehandhabt werden.
Da das Thema aber nicht "Wahlrecht ab 16 in Deutschland" lautete und das Forum ein Österreichisches ist, ging ich
davon aus, dass sich das Thema auf Österreich beziehen würde.
 
Wenn schon, dann richtig. Genau wie es beim Führerschein regelmäßige Überprüfungen geben sollte, ob jemand noch fahrtauglich sind, am besten gestaffelt nach Alter, sollte dies auch für Wahlen gelten.
Wenn man dem 16-jährigen Schulsprecher, der aktiv in der Jugendorganisation einer Gewerkschaft oder Partei mitarbeitet nur auf Grund seines Alters die Wahlreife abspricht, sollte dies auch für den Alkohol- oder Drogenabhängigen mit 40 oder 50 gelten, ganz zu scheigen von dem 70-jährigen mit Demenz.

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Wie soll dann bei so einem System festgestellt werden, ob Jemand qualifiziert genug ist wählen zu gehen?! Wenn Jemand sich in einer Partei oder anderen Organisation organisiert, dann ist das sehr löblich, sagt aber nichts darüber aus, ob diese Person qualifiziert ist beziehungsweise die geistige Reife hat um wählen zu können.
 
Wenn schon, dann richtig. Genau wie es beim Führerschein regelmäßige Überprüfungen geben sollte, ob jemand noch fahrtauglich sind, am besten gestaffelt nach Alter, sollte dies auch für Wahlen gelten.
Da gibt es doch ein paar gravierende Unterschiede. Der Führerschein ist kein automatisches Bürgerrecht in einer Demokratie, man muss ihn sich erst erwerben. Das heißt, man muss erst unter Beweis stellen, dass man fähig ist. Beim Wahlrecht wird davon ausgegangen, dass man es ist, und erst bei einem Nachweis, dass man es nicht ist (fähig und berechtigt) dann hat man keines mehr.
Bei einer Führerscheinprüfung muss man konkrete Fähigkeiten nachweisen können. Aber welche wären das beim Wahlrecht?
Weiters ist der Schaden, den man als Fahruntauglicher mit einem Fahrzeug anrichten kann deutlich größer als der Schaden, den man als einzelner Wähler anrichten könnte.
Wie soll dann bei so einem System festgestellt werden, ob Jemand qualifiziert genug ist wählen zu gehen?! Wenn Jemand sich in einer Partei oder anderen Organisation organisiert, dann ist das sehr löblich, sagt aber nichts darüber aus, ob diese Person qualifiziert ist beziehungsweise die geistige Reife hat um wählen zu können.
Richtig. Das Wahlrecht ist ein demokratisches Grundrecht in einer freien Demokratie. Die Lenkberechtigung hingegen nicht.
 
Wie soll dann bei so einem System festgestellt werden, ob Jemand qualifiziert genug ist wählen zu gehen?! Wenn Jemand sich in einer Partei oder anderen Organisation organisiert, dann ist das sehr löblich, sagt aber nichts darüber aus, ob diese Person qualifiziert ist beziehungsweise die geistige Reife hat um wählen zu können.
Wenn jemand sabbernd im Rollstuhl sitzt und von anderen gefüttert und hygienisch versorgt werden muss, dürfte es auch mit der politischen Entscheidungsfähigkeit nicht mehr weit her sein.
Aber zumindest in Deutschland darf derjenige dann noch wählen.
 
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Wenn jemand sabbernd im Rollstuhl sitzt und von anderen gefüttert und hygienisch versorgt werden muss, dürfte es auch mit der politischen Entscheidungsfähigkeit nicht mehr weit her sein.
Aber zumindest in Deutschland darf derjenige dann noch wählen.
Oder sein Betreuer macht per Briefwahl das Kreuzchen für ihn an der "richtigen" Stelle.
 
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