Einverstanden, aber Du sprachst vom "imperativen Mandat" - das ist jene Bindung, welche die Räte haben.diethelm schrieb:ebenso ist nicht jeder gebundene Mandatar schon ein „Rat“ einer Rätedemokratie.
Basisdemokratie ist ungleich Rätedemokratie; in Ordnung, wobei wir klären müssten, was eine Basisdemokratie ist. Soll jeder Brückenbau von der Basis entschieden werden? -diethelm schrieb:Basisdemokratie ist also bei weitem nicht Rätedemokratie, letztere war gerade mal ein kurzeitiger Versuch dazu. Dass Du aber etwaige Repräsentanten einer Basisdemokratie bereits charakterlich abzuwerten versuchst, erschüttert mich, denn das ist ein Argument, das ich nie von Dir erwartet hätte.
Nun hat mich "erschüttert", dass Du Dich erschüttert gezeigt hast; aber ich hoffe doch sehr, dass sich das wenigstens zwischen uns klären lässt. Mein harsches Diktum bezog sich ausschließlich auf weisungsempfangende Räte. Schon wenn Du von "Repräsentanten" sprichst, ist das etwas ganz anderes. Die Räte repräsentieren eben nicht wie die Abgeordneten das Volk, sind nicht seine Vertreter, sondern führen Weisungen der jeweiligen Ebene aus. - Geklärt? Und ich bedaure sehr, dass ich Dich enttäuscht habe, hoffe aber immer noch, dass es nur ein Missverständnis ist, wie es leicht vorkommen kann.
Die "Ewigkeitsgarantie" gilt über die Gültigkeit des GG und seinen Namen hinaus; es sind - Du hast sie vollständig und richtig dargelegt - bindende Normen für jede künftige deutsche Verfassung. Du kannst das GG abschaffen; aber die neue Verfassung müsste die von Dir gelisteten Grundsätze enthalten.diethelm schrieb:Die von Dir angeführte „Ewigkeitsgarantie“ bezieht sich nur auf DIESES Grundgesetzes und betrifft da nur Artikel 1 und Artikel 20 sowie die grundsätzliche Gliederung des Staates und des Verhältnisses der Länder zum Bundesstaat. Was dabei die ausdrückliche Betonung des Bezuges auf „dieses Grundgesetz“ meint, wäre gewiss eigens zu erörtern, ist aber ein deutsches Problem, nicht meines.
Du hast "überspitzt" formuliert, da darf ich ebenso antworten: Der Unterschied zwischen der repräsentativen Demokratie und der Diktatur besteht darin, dass man die Gewählten nach einer bestimmten Zeit loswerden kann, ohne sie totschlagen zu müssen.diethelm schrieb:Die absolut reine repräsentative Demokratie in der die Macht uneingeschränkt an den Repräsentanten übergeht, hinterlässt eine machtlose Basis, die einer relativen Willkür der Repräsentanten ausgeliefert ist. Überspitzt gesagt: das Volk darf sich für die nächste Funktionsperiode den Diktator selber wählen und muss nicht warten, bis einer geboren wird.
Kann mich problemlos Deiner Meinung anschließen. Solltest Du in meinen Worten eine "vorurteilsbehaftete Wertung" entdeckt haben, bedaure ich das sehr. Aber gestattet muss mir sein, den basisdemokratischen Bestrebungen mit heilsamer Skepsis zu begegnen, könnten doch auch sie wieder zu den glücksverheißenden Programmen gehören, deren schon so viele in der Geschichte gescheitert sind. - Siehe meine Signatur.diethelm schrieb:Also wieder, „reale“ Demokratie wird sich sinnvollerweise zwischen den Extremen ansiedeln, wie weit man einzelne Elemente herein nimmt bedarf situationsbedingt der wertfreien Überlegung und nicht einer vorurteilsbehafteten Wertung.
Und bitte, wie beide habe es doch nicht nötig, in irgendeiner Form persönlich-unsachlich zu werden.
Beste Grüße - Ziesemann