^gaia^
Well-Known Member
- Registriert
- 20. Januar 2018
- Beiträge
- 3.615
Ich messe dem Zusatz Bedeutung bei, weil er verhindert, dass man generell überwachen kann.
Bisher.
Nun will man die Befugnisse der Polizei stark ausweiten, sie darf dann generell überwachen. Sie braucht die richterliche AO im Vorfeld nicht.
Sie kann also Herrn XY verbieten wo er hingeht und ob er weg gehen darf. Will sich der Herr wehren, kann er nur im Nachhinein angehört werden.
Sie kann also in die Persönlichkeitsrecht der Bürger eingreifen, wann immer sie es für nötig hält.
Sie übernimmt Geheimdienstfunktion, indem sie sich in private chats oder verschlüsselte Kommunikation einschleußen darf. Sie darf Clouds durchsuchen, Daten kopieren oder verändern
Darf Post abfangen und lesen, und genetische Spuren in Zukunft wie ein Phantombild verwenden.
All das nicht bei konkreten Verdacht, sondern "bei drohender Gefahr", was dann schnell mal behauptet werden kann.
Bisher konnte man einen Verdächtigen zwei Wochen weg sperren, das geht dann drei Monate. Anhörung vor Gericht, ohne Anwalt. Dann kann das Gericht die Haft verlängern bis bewiesen wird, dass keine Gefahr besteht.
Zur Terrorabwehr darf die Poliei dann Explosivmittel benutzen....
Bisher.
Nun will man die Befugnisse der Polizei stark ausweiten, sie darf dann generell überwachen. Sie braucht die richterliche AO im Vorfeld nicht.
Sie kann also Herrn XY verbieten wo er hingeht und ob er weg gehen darf. Will sich der Herr wehren, kann er nur im Nachhinein angehört werden.
Sie kann also in die Persönlichkeitsrecht der Bürger eingreifen, wann immer sie es für nötig hält.
Sie übernimmt Geheimdienstfunktion, indem sie sich in private chats oder verschlüsselte Kommunikation einschleußen darf. Sie darf Clouds durchsuchen, Daten kopieren oder verändern
Darf Post abfangen und lesen, und genetische Spuren in Zukunft wie ein Phantombild verwenden.
All das nicht bei konkreten Verdacht, sondern "bei drohender Gefahr", was dann schnell mal behauptet werden kann.
Bisher konnte man einen Verdächtigen zwei Wochen weg sperren, das geht dann drei Monate. Anhörung vor Gericht, ohne Anwalt. Dann kann das Gericht die Haft verlängern bis bewiesen wird, dass keine Gefahr besteht.
Zur Terrorabwehr darf die Poliei dann Explosivmittel benutzen....
Zuletzt bearbeitet: