Gute Frage! Ein Rechtsanwalt sagte mal zu mir: Zu mir kommen nur Leute, die vom Rechtssystem keine Ahnung haben und ab diesem Zeitpunkt wusste ich, dass ich nie wieder einem Rechtsanwalt das Vertrauen aussprechen würde.
Der Handlungsbegriff in seiner Bedeutung für das Strafrechtssystem wurde von einem schlauen deutschen Rechtsgelehrten schon vor rund 115 Jahren (Gustav Radbruch, der Reichsjustizminister von 1921-1923 war) zu Papier gebracht.
Rechtsgelehrte sind dazu da, so meine gegenwärtige Meinung als "freiwilliger" Zyniker hier im Denkforum, den Vorsatz des menschlichen Denkens in der Intention einer gerechtfertigt wahren Meinung als straffreies Vorsatzwissen auch dann noch zu rechtfertigen, wenn es offenkundig doch "nur ein ganz klein wenig rechtswidrig ist", was (leider) längst der Normalfall in der Anwendung des Verwaltungsrechtes und den heutigen 12 Sozialgesetzbüchern darzustellen scheint, deren "nichtamtliches" Verzeichnis im Internet übrigens jedermann praktisch zugänglich ist.
Ich nenne dies in vielen Fällen eine gesetzlich nachrangig gerade noch in der Folge erlaubte Rechtfertigung in einer "Wortbruchformel", die nur im ganz offenkundigen Extrem der Wahrnehmung aber auch noch gegen die so genannte "Radbruchformel" (2.Halbsatz) verstößt, die ich hier gerne noch einmal als höchst beachtenswert für jedermann wörtlich zitiere:
1946 formulierte Gustav Radbruch den Satz, der als “Radbruchsche Formel” bekannt wurde:
» Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, dass das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht ist (!), es sei denn, dass der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, dass das Gesetz als „unrichtiges Recht“ der Gerechtigkeit zu weichen hat.
Radbruch, GRGA III, 83, 89 «
Und genauso "unerträglich und stur" funktioniert auch das menschliche Gehirn, wenn es aufgefordert wird, eine Gesetzesvorschrift als eigentlich "unrichtiges Recht mangels zumutbarer Alternativen" - zu einer vertraglichen Anwendung zu bringen und die gesetzeszielwidrige Anwendung gedanklich am besten sofort zu verdrängen.
Bernies Sage
Wenn das Gehirn verdrängt, war es keine Eigenleistung des Gehirns...
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