Diese Meinung kannst du ja haben. Warum aber diese zusätzliche Umverteilung von von reich nach arm neben den schon bestehende nötig ist undJa ist ein (von mir) gewillkürter! In das Erbrecht sollte ein Element von Ausgleich einfließen.
mit dieser zusätzlichen dann alles gut wäre, hast du noch nicht nachvollziehbar dargelegt.
In einem Rechtsstaat, ja. Aber wie wir sehen wurde es nicht beschlossen, und die Diskussionen darüber sind äußerst kontrovers.Das Gesetz zu einem Grunderbe wird durch den Gesetzgeber nach demokatischen Regeln beschlossen werden müssen.
Noch dazu werden sie in Gesellschaften geführt, die im Luxus leben. In armen Länder, wo die Ärmsten es am meisten brauchen
könnten, finden solche breiten Diskussionen hingegen nicht statt.
Also würden die Grunderbberechtigten mehr bekommen, wenn sie in ein Jahr mit größerer Erbmasse fallen und weniger, wenn nicht.Aber der "Fiskus" ist raus, wenn das Grunderbe über einen Fonds außerhalb des Haushalts abgewickelt wird. In den jährlichen Haushaltsberatungen werden die Summen nicht aufauchen und die oft gierigen tagespolitischen Forderungen haben keinen Zugriff darauf. Das macht einen Untershcied.
Oder aber es würde unter staatlicher Aufsicht ein gewisser Betrag garantiert werden müssen, von dem ungewiss ist, ob er durch die
Erbmassen überhaupt gedeckt ist oder aber die Erbmassen größer sind als die Ausgaben. Eine ziemlich windige Sache, die nichts anderes
ist als ein staatlicher Eingriff mit zweckgebundenem Kapital, so wie es bei anderen Dingen auch der Fall ist. Zum Beispiel die staatlichen
Einnahmen aus den Mautvignetten, die dem Straßenbau zukommen sollen. Letzten Endes nichts anderes als eine Steuer, die für gewisse
Zwecke ausgegeben wird. Dass das Geld nicht direkt ans Finanzamt geht sondern an die Asfinag, ist nur Formalismus.
Es kann sich in gewissen Fällen gegen den expliziten Willen des Erblassers richten, ja. Aber dennoch sind nur ausgesuchte nahe AngehörigeStimmt nicht. Allein schon das Pflichteilsrecht stellt sich explizit gegen den Erblasserwillen. Es ist eine Bremse für diesen, und auch so gedacht.
pflichtteilbegünstigt.
Das behauptest du, aber die Realität beweist das Gegenteil. Manche WOLLEN von Fremden erben, schon klar.Ja. wir brauchen. Wir alle die. Die ärmeren und die Reichen auch.
Wer nicht denn nicht gerne Geld ohne Gegenleistung erhalten. Aber wer will die Rechnung dafür übernehmen?
Daran scheitert deine Idee in der Praxis.
Verstehe ich nicht, was du hier sagen willst.Zumindest für die Erbschaftssteuern stimmt das. Das ist der Anteil der Allgemeinheit an den Nachlässen. Bei dem Einzelnen kommt der eventuell in Form von staatlichen "Wohltaten" an. Aber an dem Monopolyspiel ändert das nichts. Ihm (jedem) seinen Teil in die Hand zu geben mit der Auffforderung sein Leben in die eigenen Hände zu nehmen (anstatt auf staatliche Wohltaten zu vertauen) ist etwas ganz anderes.
Und doch stellst DU die Ansprüche hier.Ich grad nicht, weil ich bin schon 74.
Auch Wehrpflichtige bekommen ihren Sold.solange es keine Wehpflicht gibt...
Aber, für die Abwehr von Angriffen auf persönliches Eigentum ist eher die Polizei als das Heer zuständig.
Ein punktueller Eingriff in die Gesellschaft ohne Bedacht der Nebenwirkungen und der allgemeinen Bedürfnisse der (aller!) Menschen.so wie die Erben heute. Hätt' sie halt gerne ein Bisschen verteilt die "Ungerechtigkeit des Erbens"
Selbst wenn du bei allen Menschen finanzielle Gleichheit durchsetzen könntest, wären manche noch immer klüger als andere, manche
wären gesünder als andere, manche wären schöner als andere, es können nicht alle in gleich schönen Gegenden leben und nur etwas
ein Viertel der Menschen hätten die Fähigkeit zu gebären.
Also selbst dann wäre die Welt noch genauso "ungerecht".