Andersdenk
Well-Known Member
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Alle Erkenntnisse eines Menschen, nebst seiner Persönlichkeit können Sie eh nicht kennen, so daß das Nachvollziehen von Schlüssen nicht nur überflüssig sondern geradezu unmöglich ist.
Es reicht ja auch, wenn man gerade die Erkenntnisse mitgeteilt bekommt, welche den Schlüssen vorausgesetzt wurden. Bei der Argumentation reicht es nicht, nur den Schluß anzugeben.
Allerdings kann das Fordern von Beweisen und Begründungen für die Erkenntnisse anderer, dem Kontrollbedürfnis eines "Vernehmungsbeamten" entspringen.
Ja und? Ist ein Vernehmungsbeamter denn überflüssig, wenn die Vernehmung sinnvoller Bestandteil einer Aufklärung ist?