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Die Würde des Menschen...

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Also der Argumentation gegen die PV wegen Arbeitsplätzen und zur Finanzierung der Krankenhäuser kann ich überhaupt nichts abgewinnen, weil diese Fälle hinsichtl. Anzahl - meine Vermutung - unbedeutend sind.

Ich kann dieser Argumentation auch nichts abgewinnen, aber es geht um sehr viel Geld und es handelt sich auch nicht um eine unbedeutende Anzahl Betroffener, sondern es ist bereits heute keine Seltenheit und wird in Zukunft noch häufiger vorkommen.
 
Ich kann dieser Argumentation auch nichts abgewinnen, aber es geht um sehr viel Geld und es handelt sich auch nicht um eine unbedeutende Anzahl Betroffener, sondern es ist bereits heute keine Seltenheit und wird in Zukunft noch häufiger vorkommen.
Von welchen Zahlen gehen Sie aus?
 
Für Heilsversprechungen sind Priester z.b zuständig und die Welt ist voller Erlöser,die mit Sprache ein schlechtes Gewissen verbreiten.
Wer ist denn daran Schuld,wenn man sich nicht gut befindet:dontknow:
Sind es nicht die täglichen Nachrichten z.b:blume2:

Auf das Gerede von Priestern, Predigern und solchen Leuten, habe ich noch nie etwas gegeben, aber ich habe auch noch nie gehört, dass ein Priester den Gläubigen sagt, dass sie ihr Leben für Gott opfern sollten. Also, abgesehen von Terroristen, die eine Religion völlig falsch auslegen, um Menschen für ihre Zwecke zu missbrauchen, indem sie sie auf übelste Weise manipulieren.

Was die Nachrichten betrifft, stimme ich dir zu. Wenn ich die höre, rege ich mich nicht nur auf, sondern befinde mich wirklich nicht gut. Aber, auch in den Nachrichten wird niemand dazu aufgefordert, sein Leben für Gott zu opfern.
 
Auch wenn Sterbehilfe erlaubt wäre, hätte man ihn rechtlich gesehen, nicht sterben lassen dürfen, weil er die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt hat, also nicht todkrank war.
Wir reden hier aber über Belgien, da ist die Gesetzeslage etwas anders:
Der Patient muss im Moment seines Verlangens zurechnungsfähig sein und seinen Wunsch freiwillig, überlegt und ohne äußeren Druck formuliert haben. Außerdem muss er bzw. sie sich in einer medizinisch ausweglosen Situation befinden, in der ein anhaltendes, unerträgliches physisches oder psychisches Leid besteht, das durch einen Unfall oder eine schwere und unheilbare Krankheit verursacht ist und nicht gelindert werden kann. Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2014 ist zudem das vorher notwendige Kriterium der Volljährigkeit bzw. (im Falle Minderjähriger) Mündigkeit („mineur emancipé“) weggefallen. Das Recht auf aktive Sterbehilfe kommt somit prinzipiell Patienten aller Altersstufen zu, wobei im Falle Minderjähriger zusätzliche Bestimmungen gelten.
Da einem ein psychphatischer Serienvergewaltiger im Grunde meistens reichlich egal ist, ist das für viele uninteressant, was der nun möchte und ob das erfüllt wird. Man muss das also als Möglichkeit sehen, über die Menschenwürde und was dazu gehört zu diskutieren.
Der Mann hat als Begründung auf den Inhalt des belgischen Gesetzes hingewiesen.
Er würde unerträglich unter seiner psyhischen Erkrankung leiden, würde wissen, dass er nie entlassen werden dürfte, der wieder zum Täter werden würde und das Leben im belgischen Gefängnis wäre eine Qual.
Es geht also um die Frage ob eine psychischer Zustand, der sich nicht ändern lässt, auch eine schwere unheilbare Krankheit ist.
 
Von welchen Zahlen gehen Sie aus?

Um die genauen Zahlen zu nennen, fehlt mir das Wissen, aber alleine für eine künstliche Beatmung von vier Wochen, erhält eine Klinik 75.000 Euro, ganz abgesehen von den ganzen anderen Behandlungen, Operationen und den Kosten für die Medikamente und Pflege. Und da die Gesellschaft immer mehr altert, wird die Anzahl der Menschen, die gegen ihren Willen am Leben erhalten werden, auch weiter zunehmen.
 
Die Ausnahmen sind viele, die Regel nur eine. Lassen es sich die Ausnahmen auf Dauer gefallen, dass sie nur dafür da sind, um die Regel zu bestätigen?;)
Ich kenne keinen einzigen Arzt, den es nicht in erster Linie um das Wohl des Patienten geht.
Ich vermute, dass auch ein Pflegeheim als öffentlicher Ort gilt und man dort ebenfalls dazu verpflichtet wäre, den Notruf zu wählen, wenn ein Bewohner so schlimm stürzen würde, dass Lebensgefahr bestände. Also, wenn er z.B. eine stark blutende Wunde hätte, die tödlich enden könnte, wären die Pflegekräfte und Angehörigen m.E. auch dazu verpflichtet, den Notruf zu wählen, selbst wenn der Verletzte sie darum bitten würde, ihn sterben zu lassen. Oder sehe ich das falsch?
Ich glaube nicht, dass es eine Patientenverfügung gibt, in der steht, dass man verbluten möchte, falls man stürzt.
In einem Seniorenheim geht es bei Stürzen auch immer um die Schuldfrage. Wann immer jemand stürzt, hat man ein Sturzprotokoll auszufüllen, um sich abzusichern.
Da wird sowas vermerkt, wie welche Schuhe der Gestürzte getragen hat, wie die Vitalfunktionen sind, wo genau er gestürzt ist und was er vor dem Sturz vor hatte...
Also ja. Natürlich versorgt man eine Wunde und holt den Arzt dazu. Es geht ja auch noch um eventuelle Brüche, die Schmerzen verursachen. Man kann also jemanden auch aus rein menschlicher Sicht nicht auf dem Boden liegen lassen und verbluten lassen.
 
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Um die genauen Zahlen zu nennen, fehlt mir das Wissen, aber alleine für eine künstliche Beatmung von vier Wochen, erhält eine Klinik 75.000 Euro, ganz abgesehen von den ganzen anderen Behandlungen, Operationen und den Kosten für die Medikamente und Pflege. Und da die Gesellschaft immer mehr altert, wird die Anzahl der Menschen, die gegen ihren Willen am Leben erhalten werden, auch weiter zunehmen.
Sind in den 75000 Euro nicht ale Kosten mit einbezogen? Also Intensiv-Pflegepersonal, Pflegemittel, Arztkosten, zusätzliche Mittel wie neue "Beatmungsschläuche"....
 
Da einem ein psychphatischer Serienvergewaltiger im Grunde meistens reichlich egal ist, ist das für viele uninteressant, was der nun möchte und ob das erfüllt wird. Man muss das also als Möglichkeit sehen, über die Menschenwürde und was dazu gehört zu diskutieren.
Der Mann hat als Begründung auf den Inhalt des belgischen Gesetzes hingewiesen.
Er würde unerträglich unter seiner psyhischen Erkrankung leiden, würde wissen, dass er nie entlassen werden dürfte, der wieder zum Täter werden würde und das Leben im belgischen Gefängnis wäre eine Qual.
Es geht also um die Frage ob eine psychischer Zustand, der sich nicht ändern lässt, auch eine schwere unheilbare Krankheit ist.

Die belgischen Gesetze kenne ich nicht, aber ich bin mir auch nicht sicher, ob ich psychisches Leid für ein Argument dafür halte, einen Sexualstraftäter durch den Tod von seinem Leid zu erlösen? Wie viel Leid hat er denn den Opfern, die ein Leben lang darunter leiden werden, angetan? Steht einem Sexualstraftäter die Menschenwürde zu, die er den Opfern genommen hat?
 
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