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Die Würde des Menschen...

Sind in den 75000 Euro nicht ale Kosten mit einbezogen? Also Intensiv-Pflegepersonal, Pflegemittel, Arztkosten, zusätzliche Mittel wie neue "Beatmungsschläuche"....

Ich finde den Link gerade nicht, habe aber auf einer seriösen Seite gelesen, dass es sich hierbei lediglich um die Kosten für die künstliche Beatmung selbst handelt.
 
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Ich kenne keinen einzigen Arzt, den es nicht in erster Linie um das Wohl des Patienten geht.

Ich glaube nicht, dass es eine Patientenverfügung gibt, in der steht, dass man verbluten möchte, falls man stürzt.
In einem Seniorenheim geht es bei Stürzen auch immer um die Schuldfrage. Wann immer jemand stürzt, hat man ein Sturzprotokoll auszufüllen, um sich abzusichern.
Da wird sowas vermerkt, wie welche Schuhe der Gestürzte getragen hat, wie die Vitalfunktionen sind, wo genau er gestürzt ist und was er vor dem Sturz vor hatte...
Also ja. Natürlich versorgt man eine Wunde und holt den Arzt dazu. Es geht ja auch noch um eventuelle Brüche, die Schmerzen verursachen. Man kann also jemanden auch aus rein menschlicher Sicht nicht auf dem Boden liegen lassen und verbluten lassen.

Ja, in einem Pflegeheim wird vermutlich auch alles dafür getan, um zu verhindern, dass ein Bewohner stürzt und sich verletzt. Und du hast natürlich Recht, dass man auch überall woanders, niemanden am Boden liegen und verbluten lassen würde.
 
Ja, in einem Pflegeheim wird vermutlich auch alles dafür getan, um zu verhindern, dass ein Bewohner stürzt und sich verletzt. Und du hast natürlich Recht, dass man auch überall woanders, niemanden am Boden liegen und verbluten lassen würde.
Man kanns nicht immer verhindern. Das ist es ja. Es stürzt dauernd jemand.Meistens geht es aber gut aus.
 
Auf das Gerede von Priestern, Predigern und solchen Leuten, habe ich noch nie etwas gegeben, aber ich habe auch noch nie gehört, dass ein Priester den Gläubigen sagt, dass sie ihr Leben für Gott opfern sollten. Also, abgesehen von Terroristen, die eine Religion völlig falsch auslegen, um Menschen für ihre Zwecke zu missbrauchen, indem sie sie auf übelste Weise manipulieren.

Was die Nachrichten betrifft, stimme ich dir zu. Wenn ich die höre, rege ich mich nicht nur auf, sondern befinde mich wirklich nicht gut. Aber, auch in den Nachrichten wird niemand dazu aufgefordert, sein Leben für Gott zu opfern.
Sich dem Tod ergeben ist eins,daß andere wäre das Leben,also wird doch darauf hingearbeitet das man sich bekennt:dontknow:
Der Hemmschuh sind die, die zwischen den Stühlen stehen oder schweben:geist:,alle anderen sind ja fix und leicht zu berechnen:blume2:
 
Wir reden hier aber über Belgien, da ist die Gesetzeslage etwas anders:
Der Patient muss im Moment seines Verlangens zurechnungsfähig sein und seinen Wunsch freiwillig, überlegt und ohne äußeren Druck formuliert haben. Außerdem muss er bzw. sie sich in einer medizinisch ausweglosen Situation befinden, in der ein anhaltendes, unerträgliches physisches oder psychisches Leid besteht, das durch einen Unfall oder eine schwere und unheilbare Krankheit verursacht ist und nicht gelindert werden kann. Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2014 ist zudem das vorher notwendige Kriterium der Volljährigkeit bzw. (im Falle Minderjähriger) Mündigkeit („mineur emancipé“) weggefallen. Das Recht auf aktive Sterbehilfe kommt somit prinzipiell Patienten aller Altersstufen zu, wobei im Falle Minderjähriger zusätzliche Bestimmungen gelten.
Da einem ein psychphatischer Serienvergewaltiger im Grunde meistens reichlich egal ist, ist das für viele uninteressant, was der nun möchte und ob das erfüllt wird. Man muss das also als Möglichkeit sehen, über die Menschenwürde und was dazu gehört zu diskutieren.
Der Mann hat als Begründung auf den Inhalt des belgischen Gesetzes hingewiesen.
Er würde unerträglich unter seiner psyhischen Erkrankung leiden, würde wissen, dass er nie entlassen werden dürfte, der wieder zum Täter werden würde und das Leben im belgischen Gefängnis wäre eine Qual.
Es geht also um die Frage ob eine psychischer Zustand, der sich nicht ändern lässt, auch eine schwere unheilbare Krankheit ist.
Für psychische Leiden könnte man auch die Gesellschaft verantwortlich machen,falls jemand das Gesetz aus den Augen verloren hat,wenn du schon von einem Vergewaltiger redest.
Er hätte ja anders handeln können,aber wie ist sein Zustand bei der Tat zu beurteilen:dontknow:
Die Strafe sollte isoliert werden und nur als solches Zählen,aber due Vergangenheit wird oftmals beim Richterspruch mit ein fliessen!
So hat ein "guter"Bürger mit weniger Strafe zu rechnen ,wie ein dauernd störendes Individuum das oft straffällig wird.
Ich finde das nicht gut,daß der Stand mit einbezogen wird,oder besser gesagt was er vorher für die Gemeinschaft getan hat.
 
Für psychische Leiden könnte man auch die Gesellschaft verantwortlich machen,falls jemand das Gesetz aus den Augen verloren hat,wenn du schon von einem Vergewaltiger redest.
Er hätte ja anders handeln können,aber wie ist sein Zustand bei der Tat zu beurteilen:dontknow:
Die Strafe sollte isoliert werden und nur als solches Zählen,aber due Vergangenheit wird oftmals beim Richterspruch mit ein fliessen!
So hat ein "guter"Bürger mit weniger Strafe zu rechnen ,wie ein dauernd störendes Individuum das oft straffällig wird.
Ich finde das nicht gut,daß der Stand mit einbezogen wird,oder besser gesagt was er vorher für die Gemeinschaft getan hat.
Zum einem ja- wenn es um die Bedingungenin den belgischen Gefängnissen geht, hier geht es um die rage, ob nicht jeder Mensch das recht auf ein menschenwürdiges Leben hat( Zugang zu Bildung,bzw Beschäftigung in dem Fall)
Früher war es mal so, dass Hospitalismus in verschiedenen Heimen oder Krankenhäuser Alltag war. Dann kam man darauf, dass Menschen Beschäftigung brauchen. Wenn das also jemanden verwehrt wird, sollte er dann nicht das Recht haben wenigstens Sterben zu dürfen? Vor allen: besagt das belgische Gesetz das nicht eigentlich?
Ich denke, dass ein psychisch schwer gestörter Mensch seinem Zwang unterlegen ist, dass es also eine Grenze gibt, die manch einer zwanghaft überquert.
Wobei das Ziel der Psychiatrie dann wäre, zu erkennen wen das betrifft.
Strafe wird wohl nie isoliert betrachtet werden, weil da zu viele Emotionen mit einfließen.
Ganz sicher beim "normalen" Menschen. Wie schon geschrieben: Kaum jemand interessiert sich für das Gefühlsleben eines Straftäters.
Bei Richtern hoffe ich nur auf die Neutralität.
 
Zum einem ja- wenn es um die Bedingungenin den belgischen Gefängnissen geht, hier geht es um die rage, ob nicht jeder Mensch das recht auf ein menschenwürdiges Leben hat( Zugang zu Bildung,bzw Beschäftigung in dem Fall)
Früher war es mal so, dass Hospitalismus in verschiedenen Heimen oder Krankenhäuser Alltag war. Dann kam man darauf, dass Menschen Beschäftigung brauchen. Wenn das also jemanden verwehrt wird, sollte er dann nicht das Recht haben wenigstens Sterben zu dürfen? Vor allen: besagt das belgische Gesetz das nicht eigentlich?
Ich denke, dass ein psychisch schwer gestörter Mensch seinem Zwang unterlegen ist, dass es also eine Grenze gibt, die manch einer zwanghaft überquert.
Wobei das Ziel der Psychiatrie dann wäre, zu erkennen wen das betrifft.
Strafe wird wohl nie isoliert betrachtet werden, weil da zu viele Emotionen mit einfließen.
Ganz sicher beim "normalen" Menschen. Wie schon geschrieben: Kaum jemand interessiert sich für das Gefühlsleben eines Straftäters.
Bei Richtern hoffe ich nur auf die Neutralität.
Ein Richter der urteilt,findet sich am Ende vielleicht auch schuldig;)
 
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