Ja, eine Patientenverfügung (PatV) sollte - auch für Ärzte - bindend sein. Vorausgesetzt die PatV wird dem Arzt rechtzeitig vorgelegt. Aber Juristen finden bestimmt auch dann Gründe, weshalb sich der Arzt nicht an eine PatV halten musste, wenn er das nicht tat, weil er Sorge hatte, sich vor dem Strafrichter wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten zu müssen (defensive medicine!). Entweder ist in der PatV die abgelehnte Maßnahme nicht konkret genug beschrieben, oder die Situation in der die PatV wirksam werden sollte war nicht mit jener medizinischen Situation ident, die in der PatV beschrieben ist. Also musste sich der Arzt nicht daran halten.
Ja, inzwischen verstehe ich besser, warum das mit der PatV nicht so einfach und bindend ist, wie ich dachte und warum die Ärzte sich in einige/vielen Fällen nicht daran halten müssen, wollen oder dürfen, weil die Rechtslage nicht klar definiert ist, bzw. die PatV nicht konkret genug formuliert, oder erst vorgelegt wurde, nachdem die Behandlung bereits begonnen wurde. Denn in dem Moment, indem der Patient bereits an die Maschinen angeschlossen wurde, müssten sie die Geräte ja aktiv abschalten, was dann als aktive Sterbehilfe angesehen werden könnte. Das alles ist wirklich viel komplizierter, als ich bisher annahm.
Aber es ist völlig richtig: Der Patientenwille ist die Handlungs- und Behandlungsgrenze auch für modernste Medizin. Eine PatV ist eigentlich nicht die Anweisung an einen (fremden) Arzt, sondern vielmehr die Handlungsdirektive für seinen rechtlichen Vertreter, wenn er selbst nicht mehr in der Lage sein wird entscheiden, zustimmen oder ablehnen zu können.
Das stimmt, so sollte es zumindest sein. Aber, es ist natürlich fatal, wenn der Patient in seiner PatV keinen rechtlichen Vertreter benannt hat und eine fremde Person als Betreuer eingesetzt wird. Wie ich gelesen habe, sollte dieser zwar den Wunsch des Patienten vertreten, auch wenn es seiner eigenen Denkweise widerspricht und sich auch an die in der PatV gewünschten Vorgaben und nach den Aussagen der Familienangehörigen, Bekannten und Freunden richten, die den Patienten gut kennen, aber scheinbar ist es für einen solchen Betreuer auch nicht so einfach, diese Erwartungen zu erfüllen. Daher scheint es ausgesprochen wichtig zu sein, dass man nicht nur eine PatV errichtet, sondern unbedingt auch eine Vorsorgevollmacht erstellt, in der man einen konkreten gesetzlichen Vertreter benennt, dem man vertraut.
Bleibt für mich nur die Frage, ob der Errichter einer PatV auch bereit ist, selbst abzulehnen, was er von anderen verlangt. Zum deutlicheren Verständnis: Wäre ein hochbetagter Pflegefall (der seinen Willen bilden und kundtun kann) auch bereit, die Einnahme von (ärztlich empfohlenen) Medikamenten zu verweigern, weil sie sein Leben verlängern.
Menschenwürde darf nicht bedeuten von anderen etwas zu verlangen, bzw. auf andere abzuschieben, was man nicht bereit ist, an sich selbst zu vollbringen.
An die Kosten für die Behandlungen und die Medikamente, bzw. die finanziellen Verhältnisse des Patienten, habe ich gar nicht gedacht, weil das im Krankenhaus m.E. zweitrangig ist. Denn die Behandlungskosten werden doch, wie ich annehme, in jedem Fall bezahlt, ganz gleich, ob der Patient hochbetagt ist oder nicht. So sollte es zumindest sein, aber es kann natürlich auch in einem solchen Fall Unterschiede zwischen Privatpatienten und Kassenpatienten geben, denn die sogenannte Zweiklassenmedizin, gibt es ja ansonsten auch.
Es geht mir auch nicht darum, von irgendjemandem etwas zu verlangen, denn in dem Augenblick würde seine Menschenwürde m.E. bereits eingeschränkt. Also, ich würde von keinem Patienten, ganz gleich ob er arm oder reich ist, verlangen wollen, dass er eine Behandlung ablehnt oder annimmt und auch von niemandem erwarten, seine Entscheidungen nach meinen Vorstellungen zu treffen. Im Gegenteil, mir geht es ja gerade darum, jedem Menschen sein Recht zugestehen, selbst über sich und sein Leben zu entscheiden. Das einzige, was ich erwartet habe, ist, dass der Wunsch des Patienten oberste Priorität haben würde und auch von den Ärzten und Kliniken, bzw. einem Betreuer geachtet würde. Aber, wie ich schon geschrieben habe, ist das alles wohl viel komplizierter, als ich dachte.