Anideos
Well-Known Member
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Es geht um die Gefährdung der Demokratie durch eine Partei und das ist bei der NPD wegen Bedeutungslosigkeit nicht der Fall. Das bedeutet nicht, dass damit auch der Verfassungsschutz aufhört, ihre Mitglieder und Aktivisten zu beobachten. Bei uns wird nicht die Gesinnung strafrechtlich verfolgt, sondern die daraus resultierenden Straftaten.Im Falle der NPD hat er nach Quantität entschieden - hab es nur volkstümlich ausgedrückt. hier zum Nachlesen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-004.html
Der Satz dürfte wohl genügen:
Eine Gesamtzahl von weniger als 6.000 Mitgliedern führt zu einer erheblichen Beschränkung der Aktionsmöglichkeiten der NPD.