Grundsatzfragen.
KANTIG schrieb:
Der Verfassungsgerichtshof
- aber wenns nur ein paar Hanseln sind,
darf die Partei weiter bestehen.
Wie heißt es doch: Man muß den Anfängen wehren ....
KANTIG schrieb:
Im Falle der NPD hat er nach Quantität entschieden
- hab es nur volkstümlich ausgedrückt.
[...]
KANTIG,
die Aufhebung des NPD-Verbotsgesetzes liegt nun ja schon
etliche Jahre zurück.
Wenn ich mich recht erinnere, wurde damals als Grund angegeben,
dass der NPD keine konkreten staatsgefährdenden Aktivitäten
nachgewiesen werden konnten; beziehungsweise wurde eine Mitwirkung
von V-Männern des Verfassungsschutzes an konkreten Aktivitäten
der NPD festgestellt, aber es konnte damals nicht geklärt werden,
inwieweit diese V-Männer aktiv und initiativ
an den staatsgefährdenden Aktivitäten beteiligt waren,
weil die V-Männer nicht vor Gericht aussagen durften.
Der Verfassungsgerichtshof hat daraufhin das NPD-Verbotsgesetz gekippt.
Es waren demnach nicht quantitative Überlegungen,
sondern grundsätzliche Fragen der Verantwortlichkeit,
die zu dieser Entscheidung geführt haben.
> Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden. <