Das Leben ist ein Geben und Nehmen.
Aber eben derzeit (und schon länger) mit dem Steuerrecht nicht systemgerecht in (intelligenten) Ausgleichsmechanismen vereinbar.
Wofür ich allerdings wäre ist ein zusätzliches Einkommen gebunden an die Arbeit, also nur wer arbeitet, bekommt dieses zusätzliche Einkommen.
Arbeit macht frei?
- Ich möchte Grundeinkommen nicht als Zusatzeinkommen verstanden wissen und bin gegen jede Form von Arbeitslager!
Die Sinngebung von (kreativ möglicher) Arbeit hat für mich Vorrang!
Das Steuerrecht ist bedingungslos einseitig und eine Gegenleistung darf "im Prinzip" nicht versprochen werden.
Doch. Die Gegenleistung sind die Staatsausgaben.
Staatseinnahmen über das Abgabenrecht erfolgen
real vorgelagert. -
Staatsausgaben in Versprechungen sind
irreal nachgelagert. Von einer Gegenleistungsabhängigkeit "kann und darf" somit gar keine Rede sein.
Die Zeitversetzung von Einnahmen - und Ausgabenströmen entscheidet über die Finanzierungseffizienz.
Und gerade damit ist die aktuelle Vorbesteuerung bzw. Doppelbesteuerung von Renten nicht immer zu vermeiden, gleichwohl allmählich eine Umstellung zur nachgelagerten Besteuerung der Renten in Deutschland erfolgen soll und hierzu - dank der noch immer überquellen Staatseinnahmen durch das "dankbar marode" System sich der Steuerstaat ab diesem Jahr über das Finanzamt erlauben kann, die Abgabe der jährlichen Steuererklärungen erst bis zum 31. Juli zu verlangen, wahrscheinlich "
zu Ehren des jährlichen Steuerzahlergedenktages" , der letztes Jahr am 18. Juli war und dieses Jahr möglicherweise noch (viel?) später eintreten wird ..
In einem jeden Gedankensystem sollte unbedingt verhindert werden, dass ein vorgedanklich pro-zyklischer Gegenleistungszusammenhang von Staatseinnahmen und Staatsausgaben entsteht, etwa in der Forderung, je mehr der Staat einnimmt, desto mehr darf er auch ausgeben - und: Je weniger der Staat einnimmt, desto mehr müsse er "sparen". Das wäre auto-systemisch ein grottenfalscher Denkansatz!
Nach meinem Dafürhalten - und dem Dafürhalten aller volkswirtschaftlich versierten Fachleute - wäre eine solche Annahme nicht mit einer qualifizierten Äußerung vereinbar.
Denn kein Staat der Welt kann "sparen" in dem Sinne wie ein Privatbürger dies zu verstehen oder sich vorzustellen vermag.
Fazit: Ein
Staatshaushalt, der mit öffentlich-rechtlichem ' Durchgangsgeld ' temporär wirtschaftet, der ist in allen Fällen anders zu bewerten als ein
Privathaushalt mit nicht-öffentlich-rechtlichem 'Marktgeld'.
Bernies Sage (Bernhard Layer)