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bedingungsloses Grundeinkommen gegen Mindestsicherung
Da war es um ihn - wahscheinlich schon seit 240 Jahren ohne es zu wissen - geschehen.....weil ihm als Weber die Auffangkunst vom Fadenschein in universeller Knotenlehre abging....
Doch: Das Steuerrecht ist bedingungslos einseitig und eine Gegenleistung darf "im Prinzip" nicht versprochen werden.
Eine staatliche Gegenleistung - im Zurückgeben von zuviel vereinnahmten Steuern - ist schon "im Prinzip" nicht "automatisch" vorgesehen.
Und ein Beamter darf auch nichts annehmen, was den Eindruck einer "automatischen" Bestechung erwecken könnte.
Frage: Kann es vorkommen, dass es im Zweifel einem Beamter sogar verwehrt ist, "Vernunft" annehmen!?
Angesichts Ihrer sonnebornierten Gemütsbeschaffenheit werden Sie diese Fragstellung allerhöchstens als Wittgenstein des Anstoßes begreifen und entsprechend schweigen...
Doch. Die Gegenleistung sind die Staatsausgaben und sie werden bei der Verabschiedung des Staatshaushalts versprochen. Das BGE würde im Übrigen sein Zustandekommen dem Steuerecht zu verdanken haben.
Wie Jakob eben sagte: Das Leben ist ein Geben und Nehmen. Man muss die Gründe angeben, um die zuviel vereinnahmten Steuern zurückzubekommen. (Ich schiebe den Jahresausgleich vor mich hin...)
Ein Beamter hat keine Verwendung für die Vernunft, denn er ist nicht dazu da, um zu denken, sondern um Vorschriften umzusetzen. Bei der Bundeswehr heißen diese Vorschriften Befehle.
damit jemand "geben" kann, muss im gesellschaftlichen Zusammenhang auch jemanden geben, der "nehmen" kann.
In einer weiteren Zukunft wird das Auswählen derer, die nehmen dürfen/können/einfach da sind, so viel Aufwand darstellen, dass man den Menschen als Ersatz für diesen Aufwand auch Zeit geben könnte, sich immer wieder in der Wirtschaft neu zu orientieren und zu erfinden. Schließlich wird in der Zukunft kaum noch jemand den Reichen ohne Nutzen für die Gesellschaft spielen wollen.
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