AW: Haben Juristen ein Verhältnis "mit oder zur" Demokratie?
Bernie läutet sprachmodelliert mit Schiller's Glocke
auf dass das just praktikable - kurz: 'justikable'- Recht per se - 'nabelschnurstracks' - frohlocke:
„ < Gefährlich ist's, den 'LEU(RO)' zu wecken,
verderblich ist des Tigers Zahn,
jedoch der schrecklichste der Schrecken,
das ist der Mensch in seinem 'G(EURO) Wahn' >“ .
§ 339 Strafgesetzbuch (Deutschland) Rechtsbeugung .....
.......[.......]................
Wenn bekannt wird, daß Rechtsbeugung alles ist, was nicht den Zweck des jeweiligen Gesetzes verwirklicht und der Gerechtigkeit, oberster Leitlinie von Justiz und Politik, und was der Bürger tun muß, um das erfolgreich zu beklagen, wird sich einiges ändern im deutschen Rechtssystem ...
Ein unhöflich sprachbeugender Schachtelsatz wäre nur dann nicht futuristisch irreführend deutbar, wenn zugleich bekannt wird, was den neutralen Zweck des jeweiligen Gesetzes verwirklicht, welcher ursprünglich doch dem Wesen nach
als allgemeines Schutzgesetz für alle gedacht war.
Um also etwas 'erfolgreich' zu beklagen …......benötigt man eben nicht unbedingt eine Klage,
sondern die Einsicht in die Wesenhaftigkeit einer lebendigen Gesetzgebung!
Im Zweifel – und dieser könnte tatsächlich demnächst in der Rückwirkung gewaltig zunehmen - wäre die Demonstration einer Vorführung von politisch „
im Namen des Volkes alternativlos" und damit unverantwortlich übergesetzlich seltsam wortwörtlich zutreffend „
SEPA-RAT“ handelnden
EU-Rettungschirmherrschaften im computergestützten und zugleich computergeschützten Stellvertretermodus als finanzpolitisch supranational „korrekt“ erlaubt, um es - wie in einem neo-liberal „frei“ legalisierten Währungsdrogenhandel – dann nationalstaatlich unkontrolliert gegebenenfalls entsprechend dosiert als „gut und GUT“ staatsökonomisch für jeweils politisch begrüßungswert oder jeweils politisch bekämpfungswert zu erachten, je nach opportun beeinflussbarer Wählermassenstromlinienförmigkeit und „
pressevativ“ angepasster Wählermassenstromlinienfrömmigkeit ….......
Und um das nüchtern festzustellen, so allerdings 'nur' meine ganz persönlich unbedeutende Meinung, bedarf es eines
Quirlomatismus rotierender Sprachraumkrümmungshöflichkeitsbekundungen (in der 'Vorbeugung vor dem Gesetz') wahrlich nicht.
Wahrlich, ich sage Euch, ich bin heute bildhaft sehr weit entfernt davon,
zu diesem Festtag an Pfingsten
einen geschmückten Pfingstochsen durchs juristische Dorf zu treiben.......
Bernies Sage