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Sind Juristen die "Katastrophatoren"?

AW: Sind Juristen die "Katastrophatoren"?

Meine Erfahrungen mit Juristen waren folgende

Vollmacht
Vorschuß
dann Vergleich

klare Auskünfte bekam ich von Juristen selten.

Klar doch! - Schließlich stehen < klare Auskünfte > im ewigen Widerspruch zu < klaren Einkünften > ! :D

Die Vollmacht berechtigt zur Vereinahmung einer Vorschussleistung.

Und wer sich mit seinem Anwalt nicht vergleichen will, der wird von allen vermeintlichen Anwälten von Prozessgegnern entweder mehr oder weniger ungern seriös wegen Interessenkollison zurückgewiesen oder mehr oder weniger gern unseriös mit offenen Armen empfangen.

Mehr oder weniger gibt es dazu (un-)seriös doppelt nicht zu sagen, es kommt halt (fast) immer auf den Fall an, wie Wittgenstein schon richtig erkannt hat.

Nur im Gerichtssaal, wo eine Welt präsentiert werden darf, die auch dem Nichtfall genügen könnte, welcher somit gar nicht der Fall wäre, müsste da nicht auch Wittgenstein mit seinem Werk *tractus philosophicus* (doppelt!) passen, wenn der "UN-FALL nicht die Welt" wäre....? :D :D

Also könnten im Gerichtssaal möglicherweise auch Vergleiche angestellt werden, die nicht der Fall sind, um diese schnellstmöglichst "aus der Welt" zu schaffen, die bei einem (UN-)FALL doch gar nicht existieren würde! :lachen:

Möglich ist alles - Unmöglich ist nichts!
 
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AW: Sind Juristen die "Katastrophatoren"?

Es gibt ja keinen Zwang, einen Juristen zu engagieren. Außer bei der Scheidung. :( Aber es gibt ja keinen Zwang zur Heirat. :jump6:
 
AW: Sind Juristen die "Katastrophatoren"?

Meine Erfahrungen mit Juristen waren folgende

Vollmacht
Vorschuß
dann Vergleich

klare Auskünfte bekam ich von Juristen selten.

Es ist immer von Vorteil, sich selbst sachkundig zu machen, bevor man einen Prozess beginnt. In vielen Fällen gibt es dazu Urteile, an denen man seine Chancen ausloten kann.
Vergleiche sind immer der bequemste Weg, für Richter und Anwälte. Es ist die eigentliche Aufgabe der Justiz, Rechtsfrieden herzustellen, mit dem alle Streitparteien leben können. Der Vergleich ist dazu am besten geeignet.
Ob man sich selbst darauf einläßt, ist jedermanns eigene Entscheidung.
 
AW: Sind Juristen die "Katastrophatoren"?

Es ist immer von Vorteil, sich selbst sachkundig zu machen, bevor man einen Prozess beginnt. In vielen Fällen gibt es dazu Urteile, an denen man seine Chancen ausloten kann.
Ja, hamels, am besten, sachkundiger als Juristen.
Urteile. Herrlich. Woher weiß man, ob die Juristen dort recht geurteilt haben, und welche Informationen ihnen dazu vorgelegt worden sind von Rechtsanwälten, die möglicherweise ihre Mandanten so mangelhaft aufgeklärt haben, daß ein Vergleich die einzige Rettung sein wird?

Nehmen wir mal einen Fotokopierer aus den Anfängen der Xerografie, als Xerox ein unersätzlicher Mitarbeiter wurde in Unternehmen. Und nehmen wir einen wunderschönen, scharf gezeichneten Paragraphen. So etwa: §
Alsdann kopieren wir den, um mit unterentwickeltem Tonerpulver und noch sehr entwicklungsfähigen Bildtrommeln eine Fotokopie davon anzufertigen.
Dann nehmen wir die Kopie und kopieren die, um einen Rechtsprechungsvorgang zu simulieren.
Und diesen Vorgang wiederholen wir dann einige Male, um das darzustellen, was Juristen dann in Kommentare verpacken und mit dem maßgeblichen Gesetz oft nicht mehr viel zu tun hat. Am Schluß kommt dann nur noch sowas raus: , . - ), oder wenn einer viel Geld hat, auch das hier aus einem Signum Separationis: $

Rechtliche Chancen ausloten ist heute sowas wie Kaffeesatzlesen mit Roulette. Würden Juristen die Gesetze zweckorientiert anwenden, würde die Rechtsordnung genügen und ein Anwalt, der das passende Gesetz heraussucht und dann entsprechend handelt.

Vergleiche sind immer der bequemste Weg, für Richter und Anwälte. Es ist die eigentliche Aufgabe der Justiz, Rechtsfrieden herzustellen, mit dem alle Streitparteien leben können. Der Vergleich ist dazu am besten geeignet.
Ob man sich selbst darauf einläßt, ist jedermanns eigene Entscheidung.
Warum sollte ein Vergleich Rechtsfrieden herstellen können? Weil Streitpartner sich vorher einig sind, daß sie streiten wollen und worüber, und dann gemeinsame Sache machen, um Juristen zu unterhalten?

Vergleiche bringen Versicherer wegen des scharfen Wettbewerbs um Kunden, die sie nur mit günstigen Prämien locken können, schon lange dazu, Versicherte mit Hinhaltevorschüssen zu Prozessen zu zwingen. Dann bekommen sie über einen Vergleich einen saftigen "Rabatt". Einzelne, die oft finanziell am Ende sind nach großen Schäden, und die Volkswirtschaft danken der überragenden Intelligenz der Juristen, und vor allem ihrer Weitsicht beim Handeln ...

Daß es jedermanns eigene Entscheidung wäre, sich auf einen Vergleich einzulassen, ist sowas von daneben, daß ich dir, verehrter Hamels, empfehle, mir nie im Dunkeln zu begegnen. Rechtsuchende werden regelrecht zu einem Vergleich genötigt! In meinem Fall, der übrigens im Internet veröffentlicht, und auch das mit Nennung des Richters deutlich macht, versuchte sogar, mich zu Steuerhinterziehung anzustiften, indem er vorschlug, er würde das Schmerzensgeld höher ausweisen und den Verdienstausfall geringer, damit ich weniger Steuern bezahlen muß ... Das war ein ehrenwerter, erfahrener Richter, der sich allerdings das Malheur geleistet hat, mir dreimal das Wort abzuschneiden und meinen Hinweis darauf nicht ins Protokoll aufzunehmen. Heute wüßte ich, wie ich der Vergleichsfalle entgehe, in die praktisch alle geführt werden, weil die Justiz seit langem überfordert ist mit den Folgen ihres systematischen Versagens!
 
AW: Sind Juristen die "Katastrophatoren"?

Da hat es ein gewisser "PLEMPLEM" im FORUM RECHT (recht.de)
im Thread "Das Recht auf Selbstjustiz" geschafft,
den Juristen dort klarzumachen,
daß bisherige juristische Meinungen, Interpretationen, Kommentare
zum Recht jeden Bürgers auf Gewalt,
Makulatur sind, Volksirreführung waren.

Dieses Recht ist im Grundgesetz der BRD verankert (Art. 20/4 GG).
Das Diskussionsboard ist üppig von Juristen moderiert.

Wenn die Justiz versagte, und Bürger sich über den Instanzenweg hinaus
nicht beruhigen konnten, weil auf dem Rechtsweg Grundrechte,
die wichtig sind für die Rechtverwirklichung
mit Füßen getreten worden sind,
wurden sie mit irreführender juristischer Sprachakrobatik "entmuntert",
damit sie sich nichts einfallen lassen,
um Abgreifer, Beschei§er, Machtsauger auf alternative Weise
zur Rechenschaft zu ziehen für anGERICHTete Rechtsverletzungen.

Nachdem massives Unrecht nie verschmerzt wird,
wäre es sehr wichtig, Rechtsverletzungen in Wohlgefallen aufzulösen.

Es gab einige Versuche, diese Aufklärung zu verhindern.
Erst als nichts griff, verschwand der Thread vom Board
und PLEMPLEM wurde mit einem Tritt ausgesperrt.


Was hält man davon?

Erregung öffentlichen Ärgers ...
 
AW: Sind Juristen die "Katastrophatoren"?


........

Nachdem massives Unrecht nie verschmerzt wird,.........

...wäre es sehr wichtig, gerade die sprachliche Schmerzgrenze nicht noch weiter auszureizen.


......wäre es sehr wichtig, Rechtsverletzungen in Wohlgefallen aufzulösen.,.........

Dieser (Doppel-)Logik kann ich (nicht) folgen. - Ein Rechtsstaat darf sich (nicht) wohl gefallen, aber nichts "gefallen lassen".


Erregung öffentlichen Ärgers ...

Es kommt entscheidend auf die Streitkultur an, mit welcher Erregungen am Fließband "scheinbar kostengünstig" (halb-)öffentlich produziert werden.

Ist vor Beginn eines Rechtsstreites (wie z.Bsp. in Deutschland üblich) der Versuch eines Vergleiches, also der Versuch einer außergerichtlichen Einigung vorgeschrieben, so wird der Sprachbegriff der Vergleichbarkeit im Regelfall nicht gesetzlich automatisch im öffentlichen Interesse geprüft, sondern wird meist stillschweigend angenommen im Rahmen eines (abstrakt oder konkret) vorgetragenen Falles, der nicht unbedingt mit dem tatsächlichen Fall übereinstimmen muss.

Ein jeder Vergleich, egal ob juristisch oder nicht, setzt Vergleichbarkeit voraus, was nicht unbedingt als Selbstverständlichkeit allen bekannt scheint.

<Bei einer Vergleichbarkeit müssen eponyme Bedingungsfreundlichkeit mit deonomastischer Bedingungsfeindlichkeit anfangs < 'gehörig zugehörig' (!) - gleichgesetzt werden >, sagt der neutrale Wissenschaftler in mir.

Ob man den Vergleich deshalb als einem dem Rechtsfrieden zuträglichen Instrument bezeichen kann (wie *hamels* meint) entspricht einem rechtsökonomischen Wunschdenken, welches natürlich möglich und zulässig ist, vor allem um Gerichte zu entlasten.

Gerichte zu entlasten bedeutet aber auch, sich mit einem beauftragten Richter oder Ombudsmann zufrieden zu geben und auf den *gesetzlichen Richter* - meist aus Kostengründen - im umfangreichen und zermürbenden Prozedere zu verzichten, außerhalb der "strengen" Rechtsordnung versteht sich........

Unser aller Rechtsgefühl (als Individuum "Michael Kohlhasss") sträubt sich verständlicherweise dagegen, mit dem "Unrecht" Anderer in einen Topf geworfen zu werden, gerade deshalb sind Rechtsanwälte, die sich nicht mit ihren Mandanten in einen Topf werfen lassen, in einem jeden Rechtsstaat unverzichtbar.........aber selten "anbiederungswürdig", wenn ihr versteht, was ich alles nicht meine.....;)

Bernies Sage
 
AW: Sind Juristen die "Katastrophatoren"?

Warst Du nun ZIEMLICH, SEHR oder ZIEMLCH WAHRSCHEINLICH erregt? Ist es nicht die machtvoll in Szene gesetzte menschliche Denk-Unschärfe, die uns zu einem wilden, aber machtvoll wohlgeordneten Haufen Schwachsinniger macht?

Die ZPO spricht übrigens vornehmlich von "gütlicher Einigung", aus der dann ein Vergleich zurechtgeklopft wird. Glücklicherweise fand ich bislang in der rechtswissenschaftlichen Auslegungsmethodik noch nichts darüber, wie man eponymen Bedienungsfehlern zuleibe rückt, die in der Regel vor dem deonomastischen Gerät stehen ...
 
AW: Sind Juristen die "Katastrophatoren"?

...... Ist es nicht die machtvoll in Szene gesetzte menschliche Denk-Unschärfe, die uns zu einem wilden, aber machtvoll wohlgeordneten Haufen Schwachsinniger macht?

Da kann ich nicht mitreden, dies scheint ganz Ihr Spezialgebiet zu sein.

Die Heisenbergsche Tatsachenunschärfe, die mich in diesem Zusammenhang interessiert, ist von prinzipieller Trennnatur, die Freiraum für hoffnungslose (unlogische) wie hoffnungsvolle (logische) Spekulationen gleichermaßen eröffnet - oder auch (leider) ungleichermaßen umgekehrt dies möglich wäre.

Die ZPO spricht übrigens vornehmlich von "gütlicher Einigung", aus der dann ein Vergleich zurechtgeklopft wird.

Das mache ich auch mit einem Schnitzel, das ich von beiden Seiten anklopfe, damit es (als Teil, das ich von beiden Seiten ergreife) weich wird.

Für ein abgelegtes 'Wortschnitzel' in der Verbindung von Sache, Person oder Ort benutze ich tatsächlich (m)einen echten Namen als (eponymen) Begriff....

Glücklicherweise fand ich bislang in der rechtswissenschaftlichen Auslegungsmethodik noch nichts darüber,..........

Das ist wirklich gut, denn dadurch werden < eponyme Bedienungsfehler > ausgeschlossen, weil man Ihnen nicht zuleibe rücken kann, solange ich noch lebe....Mein richtiger Name ist übrigens auch ein richtiges Programm - und kein Gerät.

.......die in der Regel vor dem deonomastischen Gerät stehen ...

Ja leider, wer sich < in der Regel > mit Okkasionalismen nicht auskennt, der steht wie der Ochs vor dem Berg.

:rolleyes: .....Für entsetzte Juristen zum Ablachen.....​


Gute Juristen sind sicher erfreut, wenn man Ihnen Entsetzen unterstellt, da sie sofort dabei argumentativ an das Entgegensetzen denken.....:lachen:

Bernies Sage​
 
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