KANTIG
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Nicht übersehen: Da geht es um veröffentliche "Sachverhalte".Im Übrigen,gerade entdeckt:
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Nicht übersehen: Da geht es um veröffentliche "Sachverhalte".Im Übrigen,gerade entdeckt:
Da fehlt auch mir jedes Verstehen der gerichtlichen bzw. gesetzlich fundierten Vorgänge.Die Nana finde ich schön. Da ist imo nichts Perverses an der Skulpur.
Bei zeitugen verschiedener Art gibt eben schöne Fotographie- oder Vorlagen für sexuellen Vorlieben. Beide haben ihre absolute Daseinsberechtigung. Die Bilder wurden mit Zustimmung gemacht.
Im Übrigen,gerade entdeckt:
Köstinger: Derzeit wird ja der Fall von Sigrid Maurer diskutiert, die sich gegen sexistische Hassnachrichten gewehrt hat und dann selbst wegen übler Nachrede verurteilt wurde. Dieses Urteil sorgt zum Teil für großes Unverständnis. Ich finde, grundsätzlich sollte man zwischen Beleidigungen und Gewaltandrohungen unterscheiden. Wenn Drohungen mitschwingen, braucht es auch gesetzliche Hilfsmittel. Unsere Regierung wird, auch als Reaktion auf den Fall Sigi Maurer, das Strafrecht entsprechend überarbeiten und den Opferschutz stärken.
Es geht im gerichtlichen Strafverfahren um die Unschuldsvermutung mit Beweislast des Klägers.Da fehlt auch mir jedes Verstehen der gerichtlichen bzw. gesetzlich fundierten Vorgänge.
.... und Kläger ist der Staatsanwalt, der halt die Beweise einbringen und geltend machen muss. Wenn es sich um eine Privatanklage handelt, dann ist der Geschädigte für die Nachweise zuständig. Das besagte Verfahren hat aber alle Qualitäten, das inkriminierte Vergehen als ein Offizialdelikt abzuhandeln. Der vermeintliche Täter zieht auch andere Personen, nämlich jene die seinen PC neben ihm benützen, unter Verdacht, was stark nach Verleumdung riecht.Es geht im gerichtlichen Strafverfahren um die Unschuldsvermutung mit Beweislast des Klägers.
Ja und Konzequenzen, Grundlage Frau MaurerNicht übersehen: Da geht es um veröffentliche "Sachverhalte".
Genau!Da fehlt auch mir jedes Verstehen der gerichtlichen bzw. gesetzlich fundierten Vorgänge.
1. Das Gericht in Innsbruck hätte doch von diesem "möglichen Hass-Poster" es verlangen können, alle jene Personen zu nennen, die Zugang zu seinem Datensystem haben können. Diese Personen hätte man dann fragen können, ob bzw. wann, wie oft sie das System betreten haben. Das Gericht muss ja alle sachdienlichen Beweise zulassen, wenn die Staatsanwaltschaft und/oder der Privatbeteiligte durch den Anwalt es beantragen.
2. Im volkstümlichen Rechtsempfinden (welches auch eine Rolle spielt) ist ein Computer ein Vehikel, für welches der Betreiber verantwortlich ist genau so wie Ein Fahrzeughalter für sein Auto. Wenn mit diesem Auto eine Geschwindigkeitsübertretung begangen worden ist, dann kommt es zu einer Lenkererhebung und Strafzahlung, die auf das Auto-Kennzeichen ausgestellt ist und vom Fahrzeughalter auch bezahlt werden muss, wenn der Fahrer sich nicht zeigt.
3. Meiner Ansicht nach handelt es sich dabei um ein Offizialdelikt - und wenn nicht, dann gehört das schnell geändert, denn solche Postings sind ein Verbrechen mit schlimmer Wirkung
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Ist das neu? Von 2006 bis 2011 war ich 5 Jahre nur im Icafe. Da gabs das noch nicht.Ein Internet-Cafe muss z.B. jeden Benutzer mit Ausweis registrieren.
hat ein Privatanklagedelikt abgehandelt. Die Frage der Verleumdung muß auch konkretisiert werden.Das besagte Verfahren
Ich musste mich ausweisen, als ich wegen eines System-Crashes meines PC vor einigen Jahren ein öffentliches ICafe aufgesucht habe. Man hatte mir damals erklärt, dass man für eventuelle kriminelle Verwendung immer genau den jeweiligen Nutzer kennen und namhaft machen müsse.Ist das neu? Von 2006 bis 2011 war ich 5 Jahre nur im Icafe. Da gabs das noch nicht.
Die Traditionen unseres OSV sind uns als Modell der Männlichkeit heilig und unantastbar.