interlocutore
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Ja, nach meinen Informationen halt: Verfahren in Innsbruck, Instanz bzw. Beschwerde, Berufung in Wien. Wenn es eine Privatanklage war, dann hat der Anwalt geschludert und auf Rechtsmittel verzichtet - ja klar, weil es was kostet und so eine 'harmlose Frau' hat zu wenig Geld.Das Verfahren wurde in Wien abgewickelt.
Der Staatsanwalt hat bei Privatanklagedelikten keine Funktion.
Das Lokal war nach meinen Infos quasi öffentlich.
Es wurden Gutachten über die Schreibweise vorgelegt, weil auch der Systembetreuer wegen Schreibweise und Interpunktion beschuldigt wurde - die gaben nichts her.
Ein "Lokal"(?) in einem Betrieb, welches kein Gastlokal ist sondern vielleicht dem Kundenverkehr dient, ist nicht "öffentlich" und schon gar nicht "quasi", denn der Geschäftsführer eines Betriebes ist dafür verantwortlich, dass in seinem Betrieb kein Unfug zum Schaden anderer Personen getrieben wird. Wenn eine Person, die sich in diesem "Lokal" vielleicht mit Spätfolge zwickt, sich im Unternehmen meldet, kann der Geschäftsführer auch nicht sagen, 'das Lokal wäre "quasi öffentlich", weswegen die Straßenmeisterei für den öffentlichen Raum zuständig wäre'.
Auf jeden Fall muss es dem Geschäftsführer, -inhaber aufgefallen sein, wenn jemand so regelmäßig sich seinem Computer nähert und sich in sozialen Medien tummelt. Außerdem hat der Beschuldigte, vom Gericht nachgewiesen, falsche Aussagen getätigt, was dieser zwar als Beschuldigter ungeahndet tun darf, doch ist dann die Frage offen, ob er dann nicht alle potenziellen Benützer seines Computers verleumderisch in Verdacht gezogen hätte.