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mein Name ist Bond, Euro Bond

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AW: mein Name ist Bond, Euro Bond

www.bundestag.de
Für den Fiskalvertrag stimmten 491, für das ESM-Vertragsgesetz 493, für das ESM-Finanzierungsgesetz 497 und für die Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der EU 504 Abgeordnete

eine historische Abstimmung

ungefähr 80 Prozent der 620 Bundestagsabgeordneten sprechen sich für den Verfassungsbruch aus
 
AW: mein Name ist Bond, Euro Bond

eine historische Abstimmung

ungefähr 80 Prozent der 620 Bundestagsabgeordneten sprechen sich für den Verfassungsbruch aus

In den vergangenen 20 Jahren haben wir 400 Milliarden Euro in die EU-Kasse einbezahlt. Schon jetzt haften wir für 600 Milliarden Euro. Das summiert sich mit den bestehenden Schulden von 2,1 Billionen auf 2,8 Billionen Euro. Das ist das Achtfache eines Bundeshaushalts. Dazu kommt jetzt noch ein sog. Konjunkturpaket von 130 Milliarden Euro.
Während viele Städte und Gemeinden in Deutschland kurz vor ihrer Zahlungsunfähigkeit stehen oder es schon sind, währen kommunale Einrichtungen wegen Geldmangel geschlossen werden und Infrastuktur zerbröselt, werden riesige Summen, die wir gar nicht haben, in Europa verstreut.
Die plotische Klasse hat jedes Maß und jede Scham verloren. Sie ruinieren unsere Zukunft und die unserer Kinder und Enkel. Man wird sie eines Tages zur Verantwortung ziehen.
 
AW: mein Name ist Bond, Euro Bond

...
Die plotische Klasse hat jedes Maß und jede Scham verloren. Sie ruinieren unsere Zukunft und die unserer Kinder und Enkel. Man wird sie eines Tages zur Verantwortung ziehen.

Jaja, ein paar namenlose haben Schuld und werden bestraft.
Was ist damit verbessert?
 
AW: mein Name ist Bond, Euro Bond

Das Merkel sitzt das aus.
Der Mutti-Bonus hält die Massen friedlich und geduldig.
Da macht auch Hochverrat nichts aus.
Perivisor

Ja, ja, tatsächlich scheint der (juristische) Trick dabei sogar verblüffend legal zu sein:

Ein „Verrat im Hohen Hauses des Deutschen Bundestages“, angeführt und nasegeweist von der Richtlinienkompetenzschmeichlerin Angela Merkel, findet wohl deshalb faktisch nicht statt, weil sein Ausgangspunkt ein EU-Recht betrifft, das über der nationalen Gesetzgebung steht und somit vorrangig (rechtlich) von außerhalb zur Anwendung kommt, also zum Zwecke der nationalen Anpassung die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen nur noch einer sprachlich unverdächtigen Neuinterpretation einer Adaption (=hier: Adoption einer universellen Sprachregelung) bedürfen, die in der Bedürftigkeit der Umsetzung im Verwaltungsverfahren jederzeit angemessen nachgereicht werden können.

Die Peripherie dieser Vision: Bundeskanzlerin Merkel erklärt also so ganz nebenbei dazu, dass die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages beim ESM-Vertrag (im Nachhinein) gewahrt bleiben, auch wenn die aktuellsten Beschlüsse der EU-Kommission dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat am Freitag den 29.07.2012 überhaupt nicht zur Abstimmung gestanden haben.

Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung stellt aktuell dazu folgende Schicksalsfragen:

< Von all den Gipfelbeschlüssen findet sich im ESM-Vertrag kein Wort.
In den Artikeln 14 bis 18 werden die möglichen Finanzhilfe-Instrumente aufgezählt.
Die beim EU-Gipfel beschlossenen finden sich da*nicht.
Muss also nicht erst der Vertragstext geändert werden, bevor man ihn zur letzten Abstimmung stellt?
Kann man einen schon überholten Text beschließen?
Werden diesmal die Kriterien schon aufgeweicht, bevor sie überhaupt verabschiedet sind?
Wird hier der ordentliche Gesetzgebungsprozess missachtet und pervertiert?
Nicht nur Kritiker des ESM-Vertrages, aber natürlich auch sie, sind dieser*Ansicht. …............

…............ Schon die Terminierung der finalen Abstimmungen am späten Freitag signalisiert Unseriösität.
Bei der ersten Lesung am 29. März 2012 fehlte noch der komplette Teil über die Beteiligungsrechte des Bundestags;
an der einschlägigen Stelle fand sich nur eine Klammer mit Pünktchen darin.
Nun ist zwar die Leerstelle gefüllt, aber jetzt hat der ESM-Vertrag selbst neuen, noch ungeschriebenen*Inhalt. >​

Dazu mein Kommentar:

Gegen einen Vertrag, dessen Änderungsinhalt kurz vor der Verabschiedung „überholt“ wurde, kann juristisch selbstverständlich nicht “verstoßen“ werden, wenn er gar nicht zur Abstimmung steht!

Jeden Beifall, etwaige emotionale Unsachlichkeit, überzogene Kritik oder Schadenfreude verkneife ich mir, weil mir die Lage dafür zu Ernst scheint.

Sobald das Verfassungsgericht, dessen Tenor für mich keine Überraschung darstellen wird, entschieden hat, kann wieder „frisch ans Werk“ gegangen werden, was auch immer der Interpretationsspielraum dann dazu hergeben wird.

Bernies Sage – wo es um „nationale Scheinabstimmung“ geht, da gibt es „keine anstößige“ Frage.
 
AW: mein Name ist Bond, Euro Bond

Jaja, ein paar namenlose haben Schuld und werden bestraft.
Was ist damit verbessert?

Die Verantwortlichen sind nicht namenlos, die Abstimmung war namentlich.
Der deutsche Kleinsparer haftet mit seiner Altersversorgung für das unseriöse Finanzgebaren der Banken im Euroraum. Und das soll Volkes Wille sein ?
 
AW: mein Name ist Bond, Euro Bond

Die Verantwortlichen sind nicht namenlos, die Abstimmung war namentlich.

Ja, das könnte noch ein Nachspiel haben, für welches allerdings ein öffentliches Interesse an einer verfolgungswürdigen Nestbeschmutzung gar nicht existieren darf.

Der deutsche Kleinsparer haftet mit seiner Altersversorgung für das unseriöse Finanzgebaren der Banken im Euroraum.

Nein und nochmals nein! - Eine Haftung für < unseriöses Finanzgebaren > kann weder einem Dummkopf noch einem Neunmalklugen auferlegt werden.

Es gibt weltweit keine Schutzgesetze für < unseriöse > Handlungen!

In einem Philosophieforum sollte man erwarten dürfen, dass die Verknüpfung des verwendeten Begriffes mit etwas Seriösem keine Bindunsgwirkung erzielen kann. - Oder gilt hier etwa auch der Deutsche Kleinsparer - auf Augenhöhe mit den gescholtenen Banken - als < unseriös >?

Und das soll Volkes Wille sein ?

Diese Frage kann nur der beantworten, der sie (zur Falle - oder zum Gefallen für Andere) gestellt hat.

Bernies Sage
 
AW: mein Name ist Bond, Euro Bond

der Bundesrat ist mit einer Zweidrittelmehrheit dem Bundestag gefolgt

jetzt gibt es noch zwei Hürden
1) der Bundespräsident
2) das Bundesverfassungsgericht

das Recht auf Widerstand greift erst dann, wenn diesen beiden Hürden eingeknickt sind
 
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Ja, das könnte noch ein Nachspiel haben, für welches allerdings ein öffentliches Interesse an einer verfolgungswürdigen Nestbeschmutzung gar nicht existieren darf.



Nein und nochmals nein! - Eine Haftung für < unseriöses Finanzgebaren > kann weder einem Dummkopf noch einem Neunmalklugen auferlegt werden.

Es gibt weltweit keine Schutzgesetze für < unseriöse > Handlungen!

In einem Philosophieforum sollte man erwarten dürfen, dass die Verknüpfung des verwendeten Begriffes mit etwas Seriösem keine Bindunsgwirkung erzielen kann. - Oder gilt hier etwa auch der Deutsche Kleinsparer - auf Augenhöhe mit den gescholtenen Banken - als < unseriös >?



Diese Frage kann nur der beantworten, der sie (zur Falle - oder zum Gefallen für Andere) gestellt hat.

Bernies Sage

Es geht hier nicht um brotlose Kunst wie Philosphie, sondern um volkswirtschaftliche Zusammenhänge, die darüber entscheiden, ob wir morgen noch etwas auf dem Teller haben.
 
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