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mein Name ist Bond, Euro Bond

AW: mein Name ist Bond, Euro Bond

Lieber Bernie

meine Beschwerde ist eingegangen
(ich habe den Rückschein erhalten)

wie Du siehst,
bezieht sich meine Beschwerde auf Artikel 20 des Grundgesetzes
und der besteht nunmal nur aus vier Sätzen

Du kannst mir höchstens vorwerfen,
daß ich nicht die entsprechenden Paragraphen aus dem ESM Vertragstext genannt habe,
welche gegen Artikel 20 verstoßen
(das bekommt das Gericht aber hin,
zumal sich in der von mir aufgeführten Bundestags-Drucksache der komplette Vertragstext findet)

bist Du sicher, daß Du den Wald vor lauter Bäumen siehst?
 
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AW: mein Name ist Bond, Euro Bond

BERND (nicht zu velwechsrn mit ...)
hat im 'Rechtsstaat ohne Recht'-thread einen Videolink gepostet
in welchem sich ein Professor,
der Verfassungsbeschwerde eingelegt hat,
über die Situation auslässt

darum gehts:
... großer ökonomischer Fehler ... bürokratische Diktatur ... Parteienoligarchie ... die Ordnung ist gefährdet ...
 
AW: mein Name ist Bond, Euro Bond

BERND (nicht zu velwechsrn mit ...)
hat im 'Rechtsstaat ohne Recht'-thread einen Videolink gepostet
in welchem sich ein Professor,
der Verfassungsbeschwerde eingelegt hat,
über die Situation auslässt

darum gehts:
... großer ökonomischer Fehler ... bürokratische Diktatur ... Parteienoligarchie ... die Ordnung ist gefährdet ...

Es gibt Staatsrechtler, die der Meinung sind, daß der Artikel 20 Abs 4 unseres Grundgesetzes bereits eingetreten ist.
 
AW: mein Name ist Bond, Euro Bond

Das Bundesverfassungsgericht ist keine Anlaufstelle für den Wettbewerb „Deutschland sucht die Superverfassung“ und auch keine Schönheitsoperationsbehörde für rechtskosmetische Eingriffe durch ein individuelles Vorschlagswesen.

ein weiterer Einwand gegen mich,
aber kein guter

ich schlage dem Gericht nämlich nicht vor,
wie das zukünftige GG auszusehen hat,

ich weise das Gericht durch dieses Stilmittel darauf hin,
daß die derzeitige Formulierung nicht zum ESM passt
und daß deshalb (Umkehrschluß) die Zustimmung zum ESM verfassungswidrig und nichtig ist
 
AW: mein Name ist Bond, Euro Bond

ein weiterer Einwand gegen mich,
aber kein guter

ich schlage dem Gericht nämlich nicht vor,
wie das zukünftige GG auszusehen hat,

ich weise das Gericht durch dieses Stilmittel darauf hin,
daß die derzeitige Formulierung nicht zum ESM passt
und daß deshalb (Umkehrschluß) die Zustimmung zum ESM verfassungswidrig und nichtig ist

Ich finde die Aktion gut, weil damit zum Ausdruck kommt, daß es einen Menschen mehr gibt, der sich nicht gern von den Rechtsbeugern verarschen lässt. Die Frage nach dem praktischen Nutzen und eventuellen kontraproduktiven Wirkungen ist natürlich eine andere. Mir scheint, daß man gegen die heuchlerischen Rechtsbrecher tatsächlich nicht ankommt, wenn man nicht bereit ist, gleich noch mehr Raffinesse in eine bessere Heuchel-Strategie zu stecken und die Rechtsbrecher längerfristig dann an einem Schwachpunkt erwischt und ausschaltet.
 
AW: mein Name ist Bond, Euro Bond

die Verfassungsbeschwerde ist ein Grundrecht

mein Text wird gelesen werden

die eingehenden Verfassungsbeschwerden dürften vor Ort entsprechend ihrer Argumentation abgelegt werden
und dann nach Ablauf der Klagefrist pauschal, aber inhaltsbezogen vom Gericht beurteilt werden

vielleicht werden aber auch einige der Beschwerden (ohne Eilantrag) bereits am 10. Juli behandelt

substanzlose Verfassungsbeschwerden können den Beschwerdeführer tatsächlich Geld kosten
 
AW: mein Name ist Bond, Euro Bond

Lieber Bernie

......[.......]...........

bist Du sicher, daß Du den Wald vor lauter Bäumen siehst?

Wieso sollte ich? - Der Wald kann doch nicht umfallen, die Bäume aber schon!

Der Wald, hier gemeint ist das anscheinend nicht nur für Dich unsichtbare Hoheitsgebiet, das kann gewiss nicht umfallen, die Bäume aber, hier gemeint sind die instabilen Verfassungsparagraphen in dem strittigen Hoheitsgebiet, aber möglicherweise schon!

Zuletzt ist das passiert, als die (geheimen) Passagen des Einigungsvertrages ohne großes Medienspektakel im Jahr 1990 zu einer vollkommenen Änderung (nicht Ergänzung!) des Art. 23 GG geführt haben, welche hier jeden nachträglichen Änderungswunsch des Art.20 GG obsolet machen, weil der Art.79 Abs.3 GG (als die verbriefte Ewigkeitsgarantie) selbstverständlich für alle Zeiten absoluten Vorrang hat.

Art.23 Abs. (1) GG in der geänderten Fassung ab 1990 hier zur Erinnerung für alle im Wortlaut:

Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit,
die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist
und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet …..

Die eigentlichen Probleme darf man aktuell darin sehen, dass das Deutsche Grundgesetz derzeit politisch „Schäublesweise“ im gerade noch erlaubten Rahmen erneut "deutungshoheitlich zurechtgeschnitten werden muss“, um einen drohenden Zuständigkeitsverlust für wesentliche Teile des nationalen Haushaltsrechtes - was durchaus empfindlich in Konflikt mit dem nationalen Verfassungsauftrag stehen könnte (aber nicht muss) - zum zukünftigen Schaden des Deutschen Volkes mit größtmöglicher Sicherheit zu vermeiden.

Bernies Sage
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: mein Name ist Bond, Euro Bond

Wieso sollte ich? - Der Wald kann doch nicht umfallen, die Bäume aber schon!

Der Wald, hier gemeint ist das anscheinend nicht nur für Dich unsichtbare Hoheitsgebiet, das kann gewiss nicht umfallen, die Bäume aber, hier gemeint sind die instabilen Verfassungsparagraphen in dem strittigen Hoheitsgebiet, aber möglicherweise schon!

Zuletzt ist das passiert, als die (geheimen) Passagen des Einigungsvertrages ohne großes Medienspektakel im Jahr 1990 zu einer vollkommenen Änderung (nicht Ergänzung!) des Art. 23 GG geführt haben, welche hier jeden nachträglichen Änderungswunsch des Art.20 GG obsolet machen, weil der Art.79 Abs.3 GG (als die verbriefte Ewigkeitsgarantie) selbstverständlich für alle Zeiten absoluten Vorrang hat.

Art.23 Abs. (1) GG in der geänderten Fassung ab 1990 hier zur Erinnerung für alle im Wortlaut:

Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit,
die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist
und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet …..

Die eigentlichen Probleme darf man aktuell darin sehen, dass das Deutsche Grundgesetz derzeit politisch „Schäublesweise“ im gerade noch erlaubten Rahmen erneut "deutungshoheitlich zurechtgeschnitten werden muss“, um einen drohenden Zuständigkeitsverlust für wesentliche Teile des nationalen Haushaltsrechtes - was durchaus empfindlich in Konflikt mit dem nationalen Verfassungsauftrag stehen könnte (aber nicht muss) - zum zukünftigen Schaden des Deutschen Volkes mit größtmöglicher Sicherheit zu vermeiden.

Bernies Sage

Dann "schaun mer mol!", wie die deutsche Bundesre-gier-ung ihre :ironie: Hausaufgaben erledigen wird, die sie bisher in Gestalt dieser stroh-dummen Bundeskanzlerin immer von den anderen (z.B. den Griechen) gefordert hat ....:lachen:

Vielleicht gelingt ja schäublesweise die Quadratur des :dreh: (= Kreises) :dontknow:
 
AW: mein Name ist Bond, Euro Bond

Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit,
die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist
und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet …..

Dankeschön für Deinen Rechtfertigungsversuch:

1) die ESM-Behörde hat aber, außer daß sie europäisch ist,
mit Art. 23 nichts zu tun

2) Begründung
Frage 1:
ist die ESM-Behörde eine demokratische, rechtsstaatliche, soziale, föderative Behörde?

Antwort:
ein weitegehendes Nein!
sie ist eine Art Geheimbund ohne Kontrollmöglichkeit von außen,
weder demokratisch noch rechtsstaatlich,
bedingt sozial,
einzig föderativ

Frage 2:
schützt die ESM-Behörde die Grundrechte?

Antwort:
ein weitgehendes Nein!
die konkrete Investition der Schutzschirm-Milliarden vor Ort in die Scholle würde dem Grundrechteschutz viel mehr dienen

3) ergo:
die EU ist auch ohne ESM-Behörde denkbar

ps
Artikel 20 hat gegenüber Artikel 23 VORRANG
 
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AW: mein Name ist Bond, Euro Bond

Sobald unter Einbeziehung der EZB ein wirksamer einheitlicher Aufsichtsmechanismus für Banken des Euro-Währungsgebiets eingerichtet worden ist, hätte der ESM nach einem ordentlichen Beschluss die Möglichkeit, Banken direkt zu rekapitalisieren.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/oekonomen-aufruf-die-risiken-der-rettungspolitik-11814959.html

nach Auskunft von Hans-Werner Sinn (ifo-Institut) und Walter Krämer (Statistik)
betragen die Staatsschulden der EU-Krisenländer 'nur' 3300 Milliarden,
während aber die Bankschulden bei über 9000 Milliarden liegen

der ESM birgt demnach also, unabhängig von der Verfassungsfeindlichkeit seiner Behörde,
ein gewaltiges Risiko

9000 Milliarden Bankschulden, verteilt auf 130 Millionen Menschen (Italien, Spanien, Griechenland, Portugal, Irland, Zypern),
macht 70000 Euro pro Nase
 
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