AW: mein Name ist Bond, Euro Bond
die Verfassungsbeschwerde und die einstweilige Verfügung können heruntergeladen werden
http://www.verfassungsbeschwerde.eu/
bei der Beschwerde handelt sich um eine pdf-Datei mit 116 Seiten
bei der Verfügung handelt es sich nur um 18 Seiten
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viel hilft viel?
Nein. Ich meine, weniger ist mehr.
Laßt es mich einmal so sagen:
Zu den seltsamen, aber hoch intelligenten Wortspeisen unserer 'gut bürgerlichen' Stellvertreterköche gehört jener politische Brei, der gar nicht verderben kann, solange er noch nicht angerichtet ist!
Da haben die Beschwerdeführer beim Bundesverfassungsgericht ja was tolles 'angerichtet', wenn sie aktuell Grundrechte als verletzt monieren, welche aus einer 'Scheinabstimmung' heraus gar nicht als aktuell verletzt existieren könnten.
…....die ESM Bürokratie, welche einige Aufgaben des Bundestages übernehmen soll, ist nicht gewählt, unantastbar und intransparent.
Ja, das ist die eigentliche Crux: Es handelt sich um eine in die Zukunft gerichtete Maßnahme, zu der das Bundesverfassungsgericht möglicherweise gar nicht befugt sein könnte, als Orakel 'wegen einer potentiell möglichen Rechtsverletzung' aktuell befragt zu werden, solange der (zumutbare) Rechtsweg (nach dem Völkerrecht) für die Beschwerdeführer nicht erschöpft ist.
Erschöpft vom Lesen? - Dann soll ab jetzt die Entspannung folgen:
Sehen wir es doch mal ganz außergewöhnlich so – aus der realen Sicht der vom 'Erfolg verfolgten ESM-Bürokratie-Monster-Freunde':
Lassen wir hierzu mal den 'Geist von Angela Merkel sprechen':
„Das ist doch super praktisch, so ein Perpetuum Mobile des unerschöpflichen Geldkreislaufes, wie könnte da ein Verfassungsgericht (aus nationaler Sicht) großartig was dagegen haben“?
Wie könnte oder sollte ein Gericht eine in die Zukunft geplante Beschneidung nationaler Rechte wie die geplante Beschneidung eines (juristischen) Kindes in der Pubertät als (unvollendet) versuchte 'Sprachkörperverletzung' ahnden, noch bevor diese Rechtsverletzung eingetreten oder gar 'vollendet' (durch Beschneidung) versucht wurde? - Das geht doch gar nicht!
Was erwarten denn die Bürger eigentlich vom Deutschen Bundesverfassungsgericht, das doch nur über Grundrechtsverletzungen von aktuell betroffenen Personen entscheiden könnte, nicht aber von Grundrechtsverletzungen zukünftig geplanter Institutionen, die als juristische Person ohne „gesetzlichen Aufenthaltsort“ sich selbstverständlich gar nicht selbst strafbar machen kann und seine Mitglieder selbstverständlich den Schutz des Völkerrechtes in der Gestaltungsfreiheit der Privatautonomie ihrer Vertragschließenden genießen?
Wer wirklich für mehr Demokratie- und Lebensqualität – nämlich vor Ort - eintreten möchte, der muss wohl zuerst lernen, mit weniger Demokratie auszukommen, denn 'weniger ist mehr', wenn es vorrangig um Qualität statt Quantität geht.
Die gilt auch für das Recht und das 'Recht fertigen'
Ich 'habe (fast) fertig':
Verhält es sich hier nicht ähnlich einer schwebenden Jungfrau auf der Zauberbühne, die nicht zur 'europäischen Zauberrichtlinie' vernommen werden kann, solange sie noch - eingenommen vom Zauber - in höheren Gefilden 'schwebt'?
Bernies Sage