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Kickl stellt Menschenrechte infrage

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Alle Gesetze muss man in Zweifel stellen und wenn notwendig abändern/abschaffen können !
Oder man schafft völkerrechtliche Vereinbarungen mit Afghanistan, wie dieses, wo Menschenrechte mit Geld aufgerechnet werden - und das von dee EU(an der Spitze die Sozialdemokartin Mogherein und der Sozi Außenminister Steinmeier) mit dem EU-Menschenrechtscharta - aber wehe so ein FPÖ-Kickelzwerg muckst auf: der wird in die NAZI- und Menschenrechtsabschafferecke gestellt:
https://www.tagesschau.de/ausland/afghanistan-fluechtlinge-abschiebung-101.html
 
Oder man schafft völkerrechtliche Vereinbarungen mit Afghanistan, wie dieses, wo Menschenrechte mit Geld aufgerechnet werden - und das von dee EU(an der Spitze die Sozialdemokartin Mogherein und der Sozi Außenminister Steinmeier) mit dem EU-Menschenrechtscharta

In Ihrem hereingestellten Link steht u.a. auch:

2015 kamen 200 000 aphghanische Flüchtlinge in die EU. Etwa die Hälfte hat Chance auf Asyl. Zehntausende jedoch könnten abgeschoben werden...

Es wäre schon interessant, was für Kriterien da zählen, ob jemand -aus ein und demselben Kriegsland!- bleiben darf oder nicht!
 
Es wäre schon interessant, was für Kriterien da zählen, ob jemand -aus ein und demselben Kriegsland!- bleiben darf oder nicht!
In der BRD wird Asyl etwas anders gehandhabt als in Österreich - da gibts den sog. Spurwechsel ( https://www.welt.de/politik/deutsch...chsel-fuer-abgelehnte-Asylbewerber-durch.html)
In Österreich gibts kein Zuwanderungsgesetz - bzw. nur ganz maue Bestimmungen und so absonderliche Aktionen, daß ein paar Flüchtlinge vor Abschluß des Verfahrens vom grünen Bundespräsidenten in Supermärkten begrüßt werden und 30000 arbeitslose anerkannte Flüchtlinge keinen Arbeitsplatz finden oder nicht finden wollen.... Gründe kann ich viele vermuten.
 
Die "Wir zuerst - Mentalität" (SbgN) ist ja wirklich kein neues Phänomen der FPÖ.
Trotzdem kommt man um eine Rechtsfrage nicht umhin:
Stimmt es, dass ein Minister seine "Idee" seine "Meinung" zur EMRK nicht äußern darf?
Meine Frage deshalb: Macht er sich damit 'schuldig' (muss er dann abtreten) ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Frage deshalb: Macht er sich damit 'schuldig' (muss er dann abtreten) ?
Die Richterin meinte:
Kickl habe davon gesprochen, dass die Rechte wie jene der Menschenrechtskonvention missbraucht werden - "und er darin eine Gefahr für den Rechtsstaat sieht", so Matejka. "Aber ich sehe die Gefahr nicht im Missbrauch dieser Rechte, sondern ich sehe die Gefahr darin, dass man den Rechtsstaat angreift."
https://www.wienerzeitung.at/nachri...praesidentin-sieht-Rechtsstaat-in-Gefahr.html

Das ist halt so eine Geschicht: Es gibt Menschenrechte aber leider keine Menschenpflichten, die den Opfern zugute kommen.
 
Die Richterin meinte:

Kickls "Botschaft" dass 'das Recht der Politik zu folgen hat, ist gehört worden - auch dass
-laut der Präsidentin-
dass er damit den Rechtsstaat angegriffen haben soll!

Ob er oder irgendein Minister/in sich mit solcher "Meinungs-Ideen-Äußerung" -g e s e t z l i c h-
straffällig macht, ist (noch) nicht beantwortet
worden!
Denn das wäre doch die Frage, meine ich!
Weil, wenn nicht, wozu dann die Aufregung!
 
.....
Ob er oder irgendein Minister/in sich mit solcher "Meinungs-Ideen-Äußerung" -g e s e t z l i c h-
straffällig macht, ist (noch) nicht beantwortet
worden!
Denn das wäre doch die Frage, meine ich!
Weil, wenn nicht, wozu dann die Aufregung!

Genau so is es !!!!

Und wenn diese Art von Meinungsäußerung in unserem Land strafbar wäre, dann hätten wir bereits ein System in Österreich vor dem die Kickl-Basher hier so Angst haben.
 
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Jetzt brauche ich wirklich Asyl . Kickl stellt offen im Fernsehen Menschenrechte in Frage und waldhaeusel möchte die volksanwaltschaft abschaffen und bundesbasti schweigt.ich wundere mich nicht einmal besonders. Ich wundere mich höchstens dass ich, wenn ich das Fenster öffne, keinen grossen Aufschrei höre.
Im orf report sagte der Innenminister(!!!!!!)
"Ich glaube immer noch, dass der Grundsatz gilt dass das Recht der Politik zu folgen hat und nicht die Politik dem Recht".
Latrinenrhetorik vermischt mit Unwissenheit.
Die Genfer Konventionen sind weder in Stein gemeißelt, noch ist die darauf aufbauende Rechtslehre(das wirklich Interessante, wenn man an das Institut der politischen Rechtsprechung denkt) alternativlos bzw. kann nur auf eine Art und Weise interpretiert werden.
Weder ist sie Ausdruck einer Revolution durch Aufbäumen der Volksmassen gegenüber einem Regime, wie einst der Grundrechtekatalog des StGG 1867, der von Arbeitern und Studenten gegen die kaiserlichen Truppen erkämpft wurde, noch muss aus ihr ein Freibrief im Sinne einer Aufenthaltsmöglichkeit für jedweden Verbrecher(Mörder und Vergewaltiger sind netterweise noch ausgenommen) und Glücksritter als Partizipanten an unserem Sozialsystem folgen.

Zudem benötigt Österreich dank dem StGG 1867 keine EMRK, um einen zivilisierten Weg auf Basis der Rechtstaatlichkeit zu gehen. Hierfür reicht besagter Grundrechtskatalog im Bunde mit Art. 7 und 18 B-VG Legalitätsprinzip vollkommen aus...
 
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