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Es steht sehr wohl zur Debatte, denn genau dieser Personenkreis, zig tausende Teilzeitbeschäftigte sind davon massivst negativ betroffen, im übrigen bestimmst ganz sicher nicht du was hier zur Debatte stehen kann!
Bei dir haperts aber ganz umfassend am Verständnis, denn eine Frage ob diese Gesetzesänderung die vielen tausend Teilzeitkräfte überhaupt betrifft, zeigt lediglich eines, deine gänzliche Ahnungslosigkeit zum Thema.
Es geht um die Vollziehung. Und das meinte Kickel, als er die EU-Statusrichtlinie hinterfragte, was unter "Gefahr für die Gemeinschaft" zu verstehen ist.
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