vom
Papst nicht angesprochen (Schüller)
Ohne jetzt als Verteidiger des Papstes zu erscheinen:
Man verlangt von einem als Appell gedachtes Arbeitspapier wohl zu viel.
Vielleicht wird diese Generalklausel erweitert??
Can. 193
§ 1. Eines Amtes, das jemand auf unbestimmte Zeit übertragen ist, kann dieser nur aus schwerwiegenden Gründen und unter Einhaltung der im Recht festgelegten Verfahrensweise enthoben werden.
Aus der Rede
Deshalb ist in der Kirche das Pflichtbewusstsein gewachsen, nicht nur danach zu streben, den höchst schwerwiegenden Missbräuchen durch Disziplinarmaßnahmen und
zivile und kanonische Prozesse Einhalt zu gebieten, sondern auch sich dem Phänomen mit Entschlossenheit sowohl innerhalb als auch außerhalb der Kirche zu stellen....
und jeden, der solche Verbrechen begangen hat, der Justiz zu unterstellen.
Die Akteneinsicht wird für laufende Verfahren wohl gewährt werden.
Für die Vergangenheit in der Kirche sind die dortigen Bestimmungen der Verjährung und das Rückwirkungsverbot (= Was zur Zeit der Tatbegehung nicht strafbar war, kann nicht im Nachhinein mit Strafe bedroht werden - Menschenrechtskonvention) zu beachten:
Ich kann mir nur vorstellen, daß neue kirchl. Vorschriften nur ex nunc gelten werden.
Das hab ich schon zwei Mal Ferenc gesagt - leider keine Reaktion, außer .... eh schon wissen ....
Das Schüller jetzt so argumentiert kann ich mir nur erklären, daß es ihm nicht schnell genug geht oder er will sich profilieren.